LLM vor oder nach dem Ref?
Moderator: Verwaltung
LLM vor oder nach dem Ref?
Ist es möglich bzw. ratsam den LLM an der eigenen Universität unmittelbar nach dem 1. Examen und noch vor dem Referendariat zu machen? (oder gar während des Referendariats?)
Man könnte sich dann nach dem 2. Examen den Fachanwalt sparen. Denke mir nämlich, dass man mit fortgeschrittenem Alter immer weniger Lust hat, den akademischen Stress zu bewältigen. Mir ist klar, dass sich bei einem LLM vor dem Ref, das Ref sich nach hinten verschiebt. Nur denke ich, dass der Praxisbezug im Ref im höheren Alter leichter zu bewältigen ist, als ein Fachanwalt oder die LLM Graduierung.
Man könnte sich dann nach dem 2. Examen den Fachanwalt sparen. Denke mir nämlich, dass man mit fortgeschrittenem Alter immer weniger Lust hat, den akademischen Stress zu bewältigen. Mir ist klar, dass sich bei einem LLM vor dem Ref, das Ref sich nach hinten verschiebt. Nur denke ich, dass der Praxisbezug im Ref im höheren Alter leichter zu bewältigen ist, als ein Fachanwalt oder die LLM Graduierung.
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3996
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Ich mache gerade einen LL.M. (auch wenn's anders heisst), und ich habe erst 2008 das Erste Examen geschrieben. Sprich: LL.M. vor dem Referendariat. Muss allerdings dazusagen, dass ich erstens mal dringend den Tiefen des deutschen Rechts ein wenig entfliehen wollte, und zweitens mit dem Gedanken spiele, das Referendariat ueberhaupt nicht mehr zu machen.
Letzten Endes gibt es wohl fuer beides gute Argumente. Dafuer, den LL.M. vorzuverlegen, spricht der ohnehin schon spuerbare Altersunterschied deutscher Juristen im Vergleich zu vielen auslaendischen Kollegen - ich kenne hier Zwanzigjaehrige mit undergraduate law degree, die im gleichen Programm sind wie ich mit meinen 25 (auch wenn die grosse Masse der common-law-Kommilitonen wohl in der Altersklasse 22-24 liegen duerfte). Wer erst nach dem Referendariat, wenn man schon auf die 30 zugeht, den LL.M. einlegt, der muss mit einem nochmal erhoehten Altersunterschied rechnen, und das macht dann nicht mehr sehr viel Spass. Im Gegenzug dazu ist, glaube ich, die Bandbreite an verschiedenen Altersklassen im Referendariat ohnehin groesser, so dass man nicht befuerchten muss, wegen der zusaetzlichen Dauer des LL.M. im Referendariat zu den alten Knackern gezaehlt zu werden.
Allerdings hatte ich, wie schon gesagt, selber noch nicht das Vergnuegen, das Referendariat zu durchlaufen, so dass ich dazu keine rundum fundierte Aussage treffen kann. Ich kann eben nur meine eigenen Ueberlegungen wiedergeben.
LL.M. waehrend des Referendariats halte ich dagegen fuer keine gute Idee. Das wird entweder eine enorme Belastung, oder ein eilends aus dem Boden gestampfter Schmalspur-LL.M., wie es manche deutsche Unis verbockt haben, der einem gerade den Vorteil, den das LL.M.-Studium bringen soll, vorenthaelt.
Letzten Endes gibt es wohl fuer beides gute Argumente. Dafuer, den LL.M. vorzuverlegen, spricht der ohnehin schon spuerbare Altersunterschied deutscher Juristen im Vergleich zu vielen auslaendischen Kollegen - ich kenne hier Zwanzigjaehrige mit undergraduate law degree, die im gleichen Programm sind wie ich mit meinen 25 (auch wenn die grosse Masse der common-law-Kommilitonen wohl in der Altersklasse 22-24 liegen duerfte). Wer erst nach dem Referendariat, wenn man schon auf die 30 zugeht, den LL.M. einlegt, der muss mit einem nochmal erhoehten Altersunterschied rechnen, und das macht dann nicht mehr sehr viel Spass. Im Gegenzug dazu ist, glaube ich, die Bandbreite an verschiedenen Altersklassen im Referendariat ohnehin groesser, so dass man nicht befuerchten muss, wegen der zusaetzlichen Dauer des LL.M. im Referendariat zu den alten Knackern gezaehlt zu werden.
Allerdings hatte ich, wie schon gesagt, selber noch nicht das Vergnuegen, das Referendariat zu durchlaufen, so dass ich dazu keine rundum fundierte Aussage treffen kann. Ich kann eben nur meine eigenen Ueberlegungen wiedergeben.
LL.M. waehrend des Referendariats halte ich dagegen fuer keine gute Idee. Das wird entweder eine enorme Belastung, oder ein eilends aus dem Boden gestampfter Schmalspur-LL.M., wie es manche deutsche Unis verbockt haben, der einem gerade den Vorteil, den das LL.M.-Studium bringen soll, vorenthaelt.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
- Kiesela
- Urgestein
- Beiträge: 7462
- Registriert: Mittwoch 12. Januar 2005, 14:55
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Das hab ich aber anders erlebt - in meinem Programm waren einige, bis auf einen nicht mit deutscher Ausbildung, die über 30 waren; den Altersdurchschnitt würde ich so auf Mitte, Ende 20 schätzen. So gesehen: das "Risiko" besteht, vor allem an Unis, an denen viele Studenten aus dem "Gastland" den LLM machen, aber zwingend ist es nicht so.Schnitte hat geschrieben:Wer erst nach dem Referendariat, wenn man schon auf die 30 zugeht, den LL.M. einlegt, der muss mit einem nochmal erhoehten Altersunterschied rechnen, und das macht dann nicht mehr sehr viel Spass.
Nur noch Schnösel und Spießer.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5181
- Registriert: Samstag 13. November 2004, 13:22
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Hattest du nicht ein extrem gutes 1. Examen oder verwechsel ich das gerade?Schnitte hat geschrieben:und zweitens mit dem Gedanken spiele, das Referendariat ueberhaupt nicht mehr zu machen.
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Ja, und. Für die Erkenntnis ist es nie zu spät.
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3996
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Wo war denn das? Aus dem Satz mit dem "Gastland" schließe ich mal, dass es nicht Deutschland war; aus dem Satz davor schließe ich, dass der Anteil der Deutschen sehr hoch war. Neuseeland?Kiesela hat geschrieben: Das hab ich aber anders erlebt - in meinem Programm waren einige, bis auf einen nicht mit deutscher Ausbildung, die über 30 waren; den Altersdurchschnitt würde ich so auf Mitte, Ende 20 schätzen. So gesehen: das "Risiko" besteht, vor allem an Unis, an denen viele Studenten aus dem "Gastland" den LLM machen, aber zwingend ist es nicht so.
Man kann auch als Jurist auch ohne 2. Examen glücklich werden.Björn hat geschrieben:[
Hattest du nicht ein extrem gutes 1. Examen oder verwechsel ich das gerade?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
- Kiesela
- Urgestein
- Beiträge: 7462
- Registriert: Mittwoch 12. Januar 2005, 14:55
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Edinburgh. Da die Schotten anders als die Engländer eh vier Jahre studieren, macht dort kaum jemand einen Master. Wir hatten also eine überschaubare Handvoll Schotten und Iren, eine große Gruppe Chinesen und der Rest würfelte sich aus wie gesagt meist nicht mehr in den unteren 20ern befindlichen Deutschen (12 oder sowas), Franzosen, Schweizern, Belgiern, Niederländern, Italienern, Spaniern, Griechen, Schweden, US-Amerikanern, Australien, Indern etc. zusammen.
Nur noch Schnösel und Spießer.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5181
- Registriert: Samstag 13. November 2004, 13:22
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Ja, aber doch nur, wenn man was eher fachfremdes macht wie z.B. Journalismus oder die Arbeit bei einer Versicherung. Oder was hast du konkret im Blick?Schnitte hat geschrieben:Man kann auch als Jurist auch ohne 2. Examen glücklich werden.
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3996
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Mein Traum ist auswärtiger Dienst. Ich weiß, dass es sehr schwer ist, da reinzukommen (1600 Bewerbungen auf 40 freie Stellen im Jahr), aber man kann es mal probieren, und wenn das klappt, sehe ich keine Vorteile darin, das Zweite Staatsexamen noch zu machen.Björn hat geschrieben: Ja, aber doch nur, wenn man was eher fachfremdes macht wie z.B. Journalismus oder die Arbeit bei einer Versicherung. Oder was hast du konkret im Blick?
Da mich gerade die Schnittstelle von Recht und Wirtschaft interessiert (ich spiele mit dem Gedanken, noch einen M.Sc. in Economics nachzuschieben), wäre auch das "Bundesbankreferendariat", eine eigene Ausbildung, die die Bundesbank mit Juristen (mit Erstem Examen) durchführt und auf den höheren Bundesbankdienst vorbereitet, eine Option. Auch hier gilt: Daas Zweite Examen zu haben ist kein Nachteil, aber auch kein deutlicher Vorteil, so dass ich, wenn das klappen sollte, auf das Standardreferendariat verzichten würde.
Klar, wenn das mit den Bewerbungen für diese Zweige schiefgeht, wird mir wahrscheinlich nicht sehr viel übrigbleiben, als das Referendariat doch noch zu machen. Aber das zeigt sich erst später.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
-
- Super Power User
- Beiträge: 928
- Registriert: Mittwoch 19. September 2007, 19:20
- Ausbildungslevel: RA
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
kann einem doch in den meisten Fällen völlig egal sein, weil sich die Konkurrenz sowieso auf deutsche Bewerber beschränkt.Schnitte hat geschrieben:der ohnehin schon spuerbare Altersunterschied deutscher Juristen im Vergleich zu vielen auslaendischen Kollegen
Auch nicht unbedingt. In meinem LL.M.-Jahrgang (USA) war der jüngste Teilnehmer 19 (Russland), der älteste 44 (Sudan). Die meisten waren zwischen 25 und 28, es waren aber auch mehrere über 40jährige dabei.Schnitte hat geschrieben:Wer erst nach dem Referendariat, wenn man schon auf die 30 zugeht, den LL.M. einlegt, der muss mit einem nochmal erhoehten Altersunterschied rechnen.
Im übrigen halte ich das Einstellungskriterium "Alter" auch für völlig überschätzt. Solange man nicht deutlich über 30 ist, ist das doch überhaupt kein Thema. Alles andere klingt für mich irgendwie nach FAZ-Karriereteil. Mag natürlich anders aussehen, wenn man internaional und/oder mit Nichtjuristen konkurriert, weiss ich aber nicht.
"Hier. From Frank. For You."
Gerd
Gerd
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3996
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Ich habe das weniger in Bezug auf Karriere gemeint (da ist es in der Tat egal, weil man mit aehnlich alten Deutsche Mitbewerbern konkurriert), sondern eher in Bezug auf das soziale Leben waehrend des LL.M.-Studiums. Soll heissen: Wer mit Ende 20 in einem Programm sitzt, in dem die anderen im Schnitt mindestens fuenf Jahre juenger sind, der wird es schwerer haben, Anschluss zu finden und zu halten.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
- Einwendungsduschgriff
- Fossil
- Beiträge: 14744
- Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
- Ausbildungslevel: Doktorand
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Auch die Hochschullaufbahn braucht kein zweites Examen...Björn hat geschrieben:Ja, aber doch nur, wenn man was eher fachfremdes macht wie z.B. Journalismus oder die Arbeit bei einer Versicherung.Schnitte hat geschrieben:Man kann auch als Jurist auch ohne 2. Examen glücklich werden.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3996
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Streng genommen nicht, das stimmt, aber es ist schon sehr, sehr selten, dass Juristen in der Hochschullaufbahn kein Zweites Examen haben. Gusy (ö-Recht in Bielefeld) in Bielefeld war beispielsweise noch vor seinem Zweiten Examen habilitiert, was für sich genommen schon ziemlich ungewöhnlich ist. Er hat aber das Zweite noch gemacht.Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Auch die Hochschullaufbahn braucht kein zweites Examen...
Kannst du irgendeinen juristischen Professor in Deutschland mit Namen nennen, der kein Zweites Staatsexamen oder Äquivalent hat? Mit "Äquivalent" meine ich, dass ein in Deutschland tätiger Professor möglicherweise aus dem Ausland stammt und in seinem Heimatland eine vollwertige juristische Ausbildung hat, mit der er auch als Praktiker arbeiten könnte (Beispiel: Lundmark in Münster, der ist Amerikaner und hat kein deutsches Zweites Staatsexamen, aber dafür die Anwaltszulassung in Kalifornien, was für mich als Äquivalent zählt).
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
-
- Power User
- Beiträge: 329
- Registriert: Dienstag 20. April 2004, 21:42
- Ausbildungslevel: RRef
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Soweit ich weiß, hat Anderheiden in Heidelberg kein Zweites gemacht.Schnitte hat geschrieben: Kannst du irgendeinen juristischen Professor in Deutschland mit Namen nennen, der kein Zweites Staatsexamen oder Äquivalent hat?
"Ich weiß nur das, was wir wissen. Ob ich alles weiß, was wir wissen weiß ich auch nicht, aber ich weiß natürlich, niemand von uns weiß etwas was er nicht weiß." (Dr. W. Schäuble)
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3996
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: LLM vor oder nach dem Ref?
Lebenslauf hier. Dort wird in der Tat kein Zweites Examen erwähnt, nur ein "Juristisches Staatsexamen" 1988. Allerdings glaube ich, dass in den 1980ern auch in NRW mit der einstufigen Juristenausbildung herumexperimentiert wurde - es könnte also sein, dass Anderheiden das einstufige Staatsexamen hat, das direkt die Befähigung zum Richteramt verleiht. Dafür würde sprechen, dass weiter unten im Lebenslauf, bei seiner Tätigkeit als Prüfer, ausdrücklich vom Ersten Staatsexamen gesprochen wird, der Lebenslauf also anscheinend schon differenziert, ob das Erste oder das Zweite gemeint ist.LieschenMueller hat geschrieben:Soweit ich weiß, hat Anderheiden in Heidelberg kein Zweites gemacht.Schnitte hat geschrieben: Kannst du irgendeinen juristischen Professor in Deutschland mit Namen nennen, der kein Zweites Staatsexamen oder Äquivalent hat?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375