Literatur Polizeirecht BaWü

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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dionysos
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Literatur Polizeirecht BaWü

Beitrag von dionysos »

Nachdem es ja kürzlich umfassende Änderung im PolG BaWü gab, frage ich mich nun, mit welchem Werk ich mir das Polizeirecht erarbeiten soll.

Der "Standard" Würtenberger/Heckmann ist von 2005; laut Verlag ist auch keine Neuauflage geplant, mit der ich ich bis zum Examen März 2010 rechnen kann.

Zwei Fragen:

1. Kennt jemand Aufsätze, die die Änderungen besprechen?
2. Hat jemand einen Überblick, wie umfassend die Änderungen sind und kann einschätzen, ob es sinnvoll ist, den Würtenberger/Heckmann in Verbindung mit Aufsätzen zu den Änderungen des PolG zum Lernen zu verwenden? Sonstige Ideen oder Alternativen?

Danke!
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non-liquet
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Re: Literatur Polizeirecht BaWü

Beitrag von non-liquet »

dionysos hat geschrieben:Nachdem es ja kürzlich umfassende Änderung im PolG BaWü gab, frage ich mich nun, mit welchem Werk ich mir das Polizeirecht erarbeiten soll.
Im besonderen Verwaltungsrecht bereitet man sich immer am besten dadurch vor, daß man das Gesetz liest. ;)

Das heißt hier: Ich würde mir erst einmal die Gesetzesmaterialien besorgen (sollten entweder beim Innenministerium oder beim Landtag auf der Website zur Verfügung stehen) und durchsehen. Da steht schon sehr viel drin, vieles natürlich auch, was für Examenszwecke offensichtlich nicht von Bedeutung ist. Auf diese Weise hat man auch gleich einen Überblick darüber, was sich verändert hat.

Die nächste Stufe wäre, mal die VBlBW in den nächsten Monaten durchzusehen, wenn nicht schon ein Aufsatz darüber erschienen ist (ich habe z. Zt. keinen Überblick, wie es da aussieht). Beim Boorberg-Verlag kann man aber auf der Website die Inhaltsverzeichnisse der letzten paar Ausgaben durchsehen.

Als Lehrbuch würde ich mir das Buch von Ruder/Schmitt (Nomos) ansehen; vielleicht da mal nachfragen, ob es in nächster Zeit eine Neuauflage gibt.
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madcats5
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Re: Literatur Polizeirecht BaWü

Beitrag von madcats5 »

Wird denn das neue Recht auch abgeprüft? Ich dachte bei größeren Änderungen vor dem Examen wird teils noch nach altem Recht geprüft. Wars nicht zumindest bei der Schuldrechtsform so?
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dionysos
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Re: Literatur Polizeirecht BaWü

Beitrag von dionysos »

madcats5 hat geschrieben:Wird denn das neue Recht auch abgeprüft? Ich dachte bei größeren Änderungen vor dem Examen wird teils noch nach altem Recht geprüft. Wars nicht zumindest bei der Schuldrechtsform so?
Ich gehe doch mal stark davon aus, dass im März 2010 durchaus Gesetzesänderungen geprüft werden können, die zum 1.1.2009 in Kraft getreten sind.
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lawlita
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Re: Literatur Polizeirecht BaWü

Beitrag von lawlita »

Das schon, aber im hemmer-Klausurenkurs (2.Examen) wurde letztens mit einem Special groß angekündigt, dass das neue Polizeirecht bereits für den Prüfungstermin im Juni 2009 wichtig sei. Das ist schlicht falsch, weil die Gesetzestexte auf dem Stand von Oktober 2008 sein müssen und da war das neue Polizeigesetz garantiert noch nicht im Dürig enthalten.

Für das Erste Examen habe ich das jetzt nicht im Kopf. Aber wenn ich in den nächsten Terminen dran wäre, würde ich mir nochmal genau anschauen, ob es tatsächlich schon im Schriftlichen geprüft werden kann.

Dass es im Mündlichen ein Rolle spielen kann, ist selbstverständlich.
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non-liquet
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Re: Literatur Polizeirecht BaWü

Beitrag von non-liquet »

lawlita hat geschrieben:Das schon, aber im hemmer-Klausurenkurs (2.Examen) wurde letztens mit einem Special groß angekündigt, dass das neue Polizeirecht bereits für den Prüfungstermin im Juni 2009 wichtig sei.
Das ist eine Quelle, der ich im Zweifel nicht einmal den Wochentag glauben würde. Ein Zweifelsfall ist das hier aber nicht.
Das ist schlicht falsch, weil die Gesetzestexte auf dem Stand von Oktober 2008 sein müssen und da war das neue Polizeigesetz garantiert noch nicht im Dürig enthalten
Ja - und? Dann wird eben die betreffende Norm an den Aufgabentext drangepappt und schon ist sie Prüfungsgegenstand. Vor Jahren lief z. B. mal eine Arbeitsrechtsklausur, in der es schwerpunktmäßig um das TzBfG ging. Das war zum Zeitpunkt der Prüfung zwar schon durch Bundestag und Bundesrat gelaufen, aber noch nicht verkündet.
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