Note nach neuer Prüfungsordnung für Promotion/LLM

Alles rund um die Promotion zum Dr. iur. und den LL.M.

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mike25
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Note nach neuer Prüfungsordnung für Promotion/LLM

Beitrag von mike25 »

Mich würde mal interessieren, ob bei einer Bewerbung auf die Gesamtnote geschaut wird oder nur auf den Staatsteil? Ich denke mal die Unis in den USA werden doch hoffentlich auf die Gesamtnote schauen und das nicht auseinanderrechnen oder? Und bei einer Promotion gerade in dem gewählten Schwerpunktbereich wird die Uni doch ihre eigene Note beachten oder? Hat sich schon jemand mit "neuem" Zeugnis beworben und kann berichten?
Christoph
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Re: Note nach neuer Prüfungsordnung für Promotion/LLM

Beitrag von Christoph »

mike25 hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, ob bei einer Bewerbung auf die Gesamtnote geschaut wird oder nur auf den Staatsteil? Ich denke mal die Unis in den USA werden doch hoffentlich auf die Gesamtnote schauen und das nicht auseinanderrechnen oder? Und bei einer Promotion gerade in dem gewählten Schwerpunktbereich wird die Uni doch ihre eigene Note beachten oder? Hat sich schon jemand mit "neuem" Zeugnis beworben und kann berichten?
Im Zweifel hilft zunächst ein Blick in die PromotionsO:
PromotionsO Köln hat geschrieben:§ 3 - Besondere Befähigung
(1) Der Bewerber/die Bewerberin muss unbeschadet von Absatz 3 die erste Prüfung oder die erste oder zweite juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note
"vollbefriedigend" bestanden haben. [...]
(2) Der Bewerber/die Bewerberin muss mindestens zwei Semester Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studiert haben. Der Bewerber/die Bewerberin muss in einem Seminar bei einem/einer Universitätsprofessor/Universitätsprofessorin oder Privatdozenten/ Privatdozentin der Fakultät ein mindestens mit der Note „vollbefriedigend“ bewertetes Referat gehalten haben.
Pech natürlich, wenn seit dem JAG'03 noch keine neue PromotionsO erlassen wurde, da wird's dann tatsächlich interessant:
PromotionsO Bonn hat geschrieben:§ 2 [...]"
(2) Die Zulassung zur Promotion nach einem abgeschlossenen Universitätsstudium der
Rechtswissenschaften setzt voraus:
1. die Ablegung der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung mit gehobenem Prädikat (mindestens „vollbefriedigend“) oder einer nach Art und Prädikat gleichwertigen Prüfung,
2. ein mindestens zweisemestriges rechtswissenschaftliches Studium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
3. die Annahme zur Betreuung der Dissertation durch einen Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs zu Beginn des Promotionsstudiums und
4. die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar mit Referat.
Gelöschter Nutzer

Re: Note nach neuer Prüfungsordnung für Promotion/LLM

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also hier an der Columbia wissen die Damen und Herren schon Bescheid über die neue Prüfungsordnung und was sie wovon zu halten haben - ich wars aber nicht ;-)
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