Allein entscheidend ist, was auf deiner Urkunde vom ersten Examen steht. So ist man zum Beispiel mittlerweile in Baden-Württemberg offziell nach Abschluss "Referendar", allerdings nicht "Rechtsreferendar". Letzte Bezeichnung erhält man in der Tat erst mit Eintritt ins Referendariat. Daneben erhält man auch noch, abhängig von der Hochschule, noch den akademischen Grad Diplomjurist.Mastablasta hat geschrieben: 2) Ref. iur. ist man erst mit Erhalt der Urkunde am ersten Tag des Refs, vorher nicht. Man kann sich aber für das erste Examen den Titel Dipl-Jur ausstellen lassen. Es reicht aber auch der Name und der Hinweis in der Fussnote "ist Doktorand an der Uni ...) Dann weiss ja auch jeder, dass man einen akademischen Abschluss hat.
Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
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Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
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Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
In der Tat.jan hat geschrieben:Allein entscheidend ist, was auf deiner Urkunde vom ersten Examen steht.
Auf meiner Urkunde steht: "Das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung berechtigt zum Führen der Bezeichnung "Juristin (Univ.)", soweit hierfür nicht von der Universität ein akademischer Grad verliehen wird oder die Bezeichnung "Rechtsassessorin" bzw. "Assessorin" geführt werden kann."
Die Bezeichnung "Rechtsreferendarin" wird glatt übergangen.
Jedenfalls scheint da jedes Bundesland sein eigenes Süppchen zu kochen.
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Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
Naja, entscheidend ist allein, was im Gesetz steht.jan hat geschrieben:Allein entscheidend ist, was auf deiner Urkunde vom ersten Examen steht. So ist man zum Beispiel mittlerweile in Baden-Württemberg offziell nach Abschluss "Referendar", allerdings nicht "Rechtsreferendar". Letzte Bezeichnung erhält man in der Tat erst mit Eintritt ins Referendariat. Daneben erhält man auch noch, abhängig von der Hochschule, noch den akademischen Grad Diplomjurist.
Für BaWü ist das in § 35 III JAPrO geregelt: "Das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung berechtigt dazu, die Bezeichnung „Referendarin (Ref. jur.)“ oder „Referendar (Ref. jur.)“ zu führen."
Und § 37 I 2 JAPrO: "Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst berechtigt zum Führen der Bezeichnung „Rechtsreferendarin“ oder „Rechtsreferendar“."
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Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
Wenn bei § 35 III JAPrO der Referendar mit Ref. jur. abgekürzt wird, ist er doch Rechtsreferendar (bzw. Referendar des Rechts). Wofür dann § 37 I 2 JAPrO? Also eine blödere Regelung soll mir mal jemand zeigen.
In RLP anständig (§ 3 II 3 JAG):
"Wer die erste Prüfung bestanden hat, ist befugt, die Bezeichnung „Referendarin jur. (Ref. jur.)“ oder „Referendar jur. (Ref. jur.)“ zu führen."
In RLP anständig (§ 3 II 3 JAG):
"Wer die erste Prüfung bestanden hat, ist befugt, die Bezeichnung „Referendarin jur. (Ref. jur.)“ oder „Referendar jur. (Ref. jur.)“ zu führen."
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
Da wäre ich auch nie drauf gekommen, einen Lektor fürs Korreketurlesen zu bezahlen. Apgesehn dafon sint maine Rechdschreibunk unt Interpunktuazion jedoch waitestgehent ein want frei.Phaidros hat geschrieben:Ein Lektorat für Artikel? Sachen gibt's ...
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Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
... das nutzen übrigens auch Studenten schon für Hausarbeiten und Seminararbeiten - Sachen gibt'sdionysos hat geschrieben:Da wäre ich auch nie drauf gekommen, einen Lektor fürs Korreketurlesen zu bezahlen. Apgesehn dafon sint maine Rechdschreibunk unt Interpunktuazion jedoch waitestgehent ein want frei.Phaidros hat geschrieben:Ein Lektorat für Artikel? Sachen gibt's ...
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
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Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
Jetzt könnte man eine Diskussion über den Wert gymnasialer Bildung lostreten, aber stattdessen verweise ich lieber auf
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... a&start=60
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"ὁ ... ἀνεξέταστος βίος οὐ βιωτὸς ἀνθρώπῳ"
Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
Krass, dass man sich Ref. iur. nennen darf, obwohl man gar nicht Rechtsreferendar ist. Das war mir neu! Danke für die Info. Finde aber man sollte das Ganze mal vereinheitlichen für alle Bundesländer. Ein weiteres Argument dafür, die Bildung nicht mehr den Ländern zu überlassen...
Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
Ref. jur != Rechtsreferendar, zmdst. in RLP.
Ref. jur = 1. StEX bestanden
RRef = Aufgenommen in den Vorbereitungsdienst
Ob das sinnvoll ist, ist eine 2. Frage.
Ref. jur = 1. StEX bestanden
RRef = Aufgenommen in den Vorbereitungsdienst
Ob das sinnvoll ist, ist eine 2. Frage.
Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
In Niedersachsen
Dipl.-Jur. = 1. StEX bestanden. Gibts auf Antrag für ein paar Euro vom Prüfungsamt der Uni auf minderwertigem Papier ausgestellt.
Dipl.-Jur. = 1. StEX bestanden. Gibts auf Antrag für ein paar Euro vom Prüfungsamt der Uni auf minderwertigem Papier ausgestellt.
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Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
Wo wir gerade bei der Rechtschreibung sind: an der HU Berlin kann man "Dipl. jur." und später sogar "Dr. iur." werden. Ich wähle die Alternative mit dem i!
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
Nochmal zur eigentlichen Frage:
ich habe letztes Jahr auch einen Aufsatz veröffentlicht. Bin im Rahmen der Verwaltungsstation über ein interessantes Thema gestolpert und da ich eh was dazu schreiben musste, habe ich gleich einen Aufsatz draus gemacht.
Erst nachdem der fertig war, hab ich ihn an die Zeitschrift geschickt mit der Frage, ob das Thema für sie interessant sei. Das war im Januar. Nach ein paar Wochen kam die Antwort, dass sie den Artikel abdrucken würden. Sie haben ihn 1:1 übernommen. Erschienen ist er allerdings erst im Mai.
ich habe letztes Jahr auch einen Aufsatz veröffentlicht. Bin im Rahmen der Verwaltungsstation über ein interessantes Thema gestolpert und da ich eh was dazu schreiben musste, habe ich gleich einen Aufsatz draus gemacht.
Erst nachdem der fertig war, hab ich ihn an die Zeitschrift geschickt mit der Frage, ob das Thema für sie interessant sei. Das war im Januar. Nach ein paar Wochen kam die Antwort, dass sie den Artikel abdrucken würden. Sie haben ihn 1:1 übernommen. Erschienen ist er allerdings erst im Mai.
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Re: Wie Artikel in Fachzeitschrift veröffentlichen?
Nö, jedenfalls nicht so pauschal. In Baden-Württemberg ist man Referendar (Ref. iur.) mit dem Bestehen des ersten Staatsexamens und wird im Vorbereitungsdienst zum Rechtsreferendar (für den es aber keine so schicke Abkürzung gibt - meist nur RRef).Mastablasta hat geschrieben:2) Ref. iur. ist man erst mit Erhalt der Urkunde am ersten Tag des Refs, vorher nicht.
EDIT: Okay, weiterlesen wäre klug. So füge ich mich halt nach JM ein
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.