Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Mr.Lex
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Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von Mr.Lex »

Was würdet ihr da empfehlen?Skripten der Reps sind da nicht so dolle. Vernünftige,nicht sooo umfangreiche Alternative?
JurChris
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von JurChris »

Zwar nicht kurz, aber definitiv lesenswert:
Looschelders, Schuldrecht BT

Alles drin, gut geschrieben, zügig zu lesen.
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BuggerT
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von BuggerT »

Mr.Lex hat geschrieben:Skripten der Reps sind da nicht so dolle.
Also gerade im Schuldrecht fand ich die Hemmer-Skripten (I-III) sehr gut. Aber ich will dir da jetzt nicht drein reden ;) .


grtz
BuggerT
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Calmy
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von Calmy »

JurChris hat geschrieben:Zwar nicht kurz, aber definitiv lesenswert:
Looschelders, Schuldrecht BT

Alles drin, gut geschrieben, zügig zu lesen.
Looschelders behandelt in seinem BT auch den "BT 2" (GoA, Bereicherungs- und Deliktsrecht), so dass er mit knapp 500 Seiten doch relativ kurz ist...
"Also hopphopp!"
julée
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von julée »

Calmy hat geschrieben:
JurChris hat geschrieben:Zwar nicht kurz, aber definitiv lesenswert:
Looschelders, Schuldrecht BT

Alles drin, gut geschrieben, zügig zu lesen.
Looschelders behandelt in seinem BT auch den "BT 2" (GoA, Bereicherungs- und Deliktsrecht), so dass er mit knapp 500 Seiten doch relativ kurz ist...
Die Frage ist ja, ob man zu den vertraglichen Schuldverhältnissen außerhalb des Kaufrechts mehr gelesen haben muss

Zumindest als erwägenswert erscheint mir das Buch von Huber aus der Uni-Rep-Reihe.
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von Nimm2 »

julée hat geschrieben: Zumindest als erwägenswert erscheint mir das Buch von Huber aus der Uni-Rep-Reihe.

Das Buch ist goil. Gibt es auch schon in der zweiten Auflage.
Ant-Man
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von Ant-Man »

Nimm2 hat geschrieben:
julée hat geschrieben: Zumindest als erwägenswert erscheint mir das Buch von Huber aus der Uni-Rep-Reihe.

Das Buch ist goil. Gibt es auch schon in der zweiten Auflage.
Man sollte bedenken, dass dort der Dienstvertrag gar nicht behandelt wird. Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Verwahrungsvertrag, Maklervertrag und noch einpaar mehr nur auf wenigen Zeilen behandelt werden.
julée
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von julée »

Ant-Man hat geschrieben:Man sollte bedenken, dass dort der Dienstvertrag gar nicht behandelt wird. Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Verwahrungsvertrag, Maklervertrag und noch einpaar mehr nur auf wenigen Zeilen behandelt werden.
Freilich sollte man dies bedenken - nur mE spricht dies nicht zwingend gegen das Buch - das was dort nicht enthalten ist, ist entweder nicht so wahnsinnig wichtig oder wird bereits in anderen Zusammenhängen gelernt - und bei besonderem Interesse kann man es sich mal in einem anderen Buch durchlesen bzw. kopieren.
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von flo2323 »

Fürs Schuldrecht BT kann man natürlich den Klassiker schlechthin empfehlen: Brox/(Walker) Schuldrecht BT.
Relativ kurz, prägnant, alles wichtige trotzdem enthalten.

Looschelders habe ich auch im Regal und der ist auch nicht so schlecht, aber er neigt leider zu sehr langwierigen Ausführungen. Gut möglich, dass manches dort besser, da länger, erklärt wird, aber bei der riesigen Stoffmenge, die man fürs Examen können muss, ist eine kurze und prägnante Darstellung wie die von Brox meines Erachtens nach geeigneter.
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von Motte »

Den Huber fand ich auch gut :)
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von Phaidros »

flo2323 hat geschrieben:Fürs Schuldrecht BT kann man natürlich den Klassiker schlechthin empfehlen: Brox/(Walker) Schuldrecht BT.
Fand ich schrecklich. Vielleicht Geschmackssache.
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ant-Man hat geschrieben:
Nimm2 hat geschrieben:
julée hat geschrieben: Zumindest als erwägenswert erscheint mir das Buch von Huber aus der Uni-Rep-Reihe.

Das Buch ist goil. Gibt es auch schon in der zweiten Auflage.
Man sollte bedenken, dass dort der Dienstvertrag gar nicht behandelt wird. Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Verwahrungsvertrag, Maklervertrag und noch einpaar mehr nur auf wenigen Zeilen behandelt werden.
Aber was dort drin steht, reicht nunmal völlig. Wer sonst nicht auf den Kopf gefallen ist und ein wenig juristische Methode beherrscht braucht einfach nicht mehr zu wissen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von Ant-Man »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
Ant-Man hat geschrieben:
Nimm2 hat geschrieben:
julée hat geschrieben: Zumindest als erwägenswert erscheint mir das Buch von Huber aus der Uni-Rep-Reihe.

Das Buch ist goil. Gibt es auch schon in der zweiten Auflage.
Man sollte bedenken, dass dort der Dienstvertrag gar nicht behandelt wird. Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Verwahrungsvertrag, Maklervertrag und noch einpaar mehr nur auf wenigen Zeilen behandelt werden.
Aber was dort drin steht, reicht nunmal völlig. Wer sonst nicht auf den Kopf gefallen ist und ein wenig juristische Methode beherrscht braucht einfach nicht mehr zu wissen.
Was wohl 30 % gar nicht beherrschen, 50 % so in etwa beherrschen und 20 % gut beherrschen. Das ist aber eine andere Baustelle wie ich finde. Zumindest zum Dienstvertrag hätten man dort behandeln können, aber das ist Geschmackssache.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Joah, die paar Normen und die Musik spielt eh im Arbeitsrecht.
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Ant-Man
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Re: Literatur SchuldR BT:Mietrecht,Werkrecht etc.

Beitrag von Ant-Man »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Joah, die paar Normen und die Musik spielt eh im Arbeitsrecht.
Na wenn es nur paar Normen sind, dann hätte man das ja auch kurz ansprechen können. ;)

Mit dem Buch kann man jedenfalls arbeiten.
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