Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

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Baron
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Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von Baron »

Guten Abend,

in meiner Diss gibt es ein Paar BGH-Entscheidungen, die ich wirklich sehr oft zitiere und dementsprechend in der Fußnote habe.

Ist es eigentlich unüblich, wenn ich nach dem Literaturverzeichnis noch eine kleine Liste mit BGHZ-Top-10 mache und dort die Aktenzeichen und eigentliche Fundstellen reinpacke und im Dokument in der Fußnote nur "BGH - Schweinebacke-Entscheidung" schreibe ?


DANKE.
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Kiesela
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von Kiesela »

Ist mir in der Form noch nie untergekommen. Wär ja aber auch nicht kürzer als BGHZ 111, 222, 223?
Nur noch Schnösel und Spießer.
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showbee
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von showbee »

Ist den "BGHZ xxx, yy, (zzz)" länger als "BGH-Schweinebacke, zzz"?
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von showbee »

Kiesela: Mist, du warst zu schnell!
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von Baron »

wenn ich eine gerichtsentscheidung zitiere, dann schaut es immer so aus:

BGH, Urteil v. xx.xx.xxxx - Az. xxx/xxx - Schweinebacke, NJW xxxx,xxx,xxx.

ich hätte es gern, dass man die diss an jeder stelle aufschlagen kann und dann sofort weiss, um welche entscheidung es sich handelt. und die genauigkeit (Az. usw.) ist auch beabsichtigt.

ich dachte halt nur, dass es für den leser evtl. einfacher ist, wenn an einer zentralen stelle diese genauen infos stehen und in der fußnote nur BGH - Schweinebacke.
chris0
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von chris0 »

ich habe sowas in der Art bislang auch noch nicht gesehen, by the way: zitiert ihr alle eure BGH-Urteile mit Datum und AZ?
"die Zerrüttung der Ehe sei aus der Einstellung der Bekl zum ehelichen Verkehr entstanden.Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr u. sei imstande, dabei Zeitung zu lesen..der eheliche Verkehr sei eine reine Schweinerei"
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von showbee »

Also Az. und Datum sind überflüssig, wenn das Urteil eine Fundstelle hat. Die Kurzzitierung wird auch von Byrd/Lehman (Zitierfibel für Juristen) für möglich erklärt. Die Langzitierung wird dort empfohlen, um das Auffinden von Parallelfundstellen zu ermöglichen. M.E. in Zeiten von Juris mit Fundstellensuche kein tragfähiger Grund mehr. Wenn du du Az. & Datum der Entscheidung doch aufführen willst, warum dann nicht eine Übersicht der genutzten Rechtsprechung hinter das Literaturverzeichnis?
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von Baron »

chris0 hat geschrieben: by the way: zitiert ihr alle eure BGH-Urteile mit Datum und AZ?
ich habs mir angewöhnt, weil es mir schon sehr oft untergekommen ist, dass viele leute es nicht so genau mit der zitierung nehmen. wenn dann plötzlich ein falscher jahrgang von NJW in der fußnote steht, dann ist es sehr schwer, die entsprechende entscheidung zu finden. deswegen habe ich mir irgenwann mal vorgenommen, genauer zu zitieren, weil man dann die entscheidung immer noch finden kann, wenn ich mich vertippe :)

außerdem kann man mit hilfe des aktenzeichens auch besser über juris suchen.
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Baron
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von Baron »

showbee hat geschrieben:Wenn du du Az. & Datum der Entscheidung doch aufführen willst, warum dann nicht eine Übersicht der genutzten Rechtsprechung hinter das Literaturverzeichnis?
weil ich nicht jede poplige AG-entscheidung, die ich eh nur einmal zitiere, gleich in so eine übersicht packen will.....
ich dachte nur, dass es vielleicht bei den wirklich oft zitierten sachen praktisch sein könnte.
chris0
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von chris0 »

ich finde es durchaus nachvollziehbar, wenn man so wie Igor zitiert. Ich habe es in meienr Diss allerdings nicht getan und daher meine Frage. Wie seht ihr das bezüglich der EuGH-Urteile, da liest man ja öfter man müsse das Datum mitzitieren...
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von showbee »

btw.: einfach mit dem Prof. absprechen; ich habe bspw. Aufsätze nicht nur mit Autor, Fundstelle, sondern auch mit dem Titel des Beitrages zitiert, weil ich Autoren habe, die haben 20 Sachen zum Thema veröffentlicht und dann ist es übersichtlicher. Ich habe aus diesem Grunde aber dann alle Aufsätze so zitiert. Ich denke eine klare Linie sollte ersichtlich sein. Bezüglich der "Betitelung" von Urteilen würde ich da nichts erfinden. Bei EuGH Sachen ist es ja bereits Usus die Sache als "EuGH C-xxx/yy, Rs. Schnickibums" zu zitieren und nicht die Originalfundstelle mit Abl. etc. Für deutsche Urteile würde ich nur dann Namen nutzen, wenn diese sich bereits "eingebürgert" haben, insbesondere beim BVerfG (vgl. http://www.servat.unibe.ch/dfr/dfr_bvbd100.html) oder beim BGH für Wettbewerbs- und Markensachen (Vgl. die Zitierungen in der Literatur). Bei allgemeinen Zivilsachen, Verwaltungssachen oder gar Strafrecht finde ich es jedoch "gewagt"...
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von Kiesela »

Hoferben-Fall? Jauchegrube-Fall? Münzhändler-Fall? Gibt´s schon...
@Igor: ich find Deine Überlegungen nachvollziehbar, würde das aber trotzdem nochmal überdenken - falls Deine Arbeit eh eher lang wird, bläst diese Zitierweise sie nochmal auf und die Lesbarkeit der Fußnoten beeinträchtigt es auch eher...
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von chris0 »

@showbee: das vergrößert die Fußnoten aber schon sehr stark oder?
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von showbee »

chris0 hat geschrieben:@showbee: das vergrößert die Fußnoten aber schon sehr stark oder?
Ja, aber ich finde es so durchsichtiger. Wie gesagt, man muss das selbst entscheiden und dem Prof. nur als sinnvoll und nützlich verkaufen. Ob der Verlag es dann auch noch so sieht, steht ja erstmal auf einer anderen Karte.
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Re: Zitierung von Gerichtsentscheidungen.

Beitrag von Baron »

showbee hat geschrieben:. Für deutsche Urteile würde ich nur dann Namen nutzen, wenn diese sich bereits "eingebürgert" haben, insbesondere beim BVerfG (vgl. http://www.servat.unibe.ch/dfr/dfr_bvbd100.html) oder beim BGH für Wettbewerbs- und Markensachen (Vgl. die Zitierungen in der Literatur). Bei allgemeinen Zivilsachen, Verwaltungssachen oder gar Strafrecht finde ich es jedoch "gewagt"...
ist doch klar. bin ja auch nicht erst seit gestern im business ;)
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