Freakige Kanzleiseiten
Moderator: Verwaltung
Re: Freakige Kanzleiseiten
Arbeitsrecht und Versicherungsrecht auf Seiten der Arbeitnehmer und Versicherten sind ja keine schlechten Ziele, würde ich meinen. Genug Fälle wird es wahrscheinlich schon geben. Jedenfalls kenne ich auch in der viel kleineren Schweiz Anwälte, die sich nur auf diese Fachbereiche konzentrieren. Solche Fachanwälte werden dann auch von den Beratungsstellen eigens empfohlen. Genug Arbeit gibt es da sicherlich. Das Ganze wurde nur etwas übertrieben marktwirtschaftlich ausformuliert, wahrscheinlich von demjenigen, der die Website administriert. Es klingt nicht gerade fachlich, das soll es wohl auch nicht, damit es auch der einfache Durchschnittsbürger als Zielgruppe versteht. Vermutlich machen sie schon noch Anderes, aber nichts, wofür speziell geworben werden müsste (z. B. Strafrecht).
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Ich habe es erwähnt und halte das auch für üblich. Natürlich hatte jeder Jurist Englisch in der Schule. Das heißt noch lange nicht, dass man damit komplizierteren Konversationen oder sogar Verhandlungen folgen oder sich daran beteiligen könnte. Zwei Ref-Kollegen sagten von sich selbst, kaum Englisch zu sprechen. Einer macht jetzt deshalb nen Sprachkurs und anschließend LLM in England.i live in tokyo hat geschrieben:Finde ich heutzutage eher schlecht als recht, das noch zu erwähnen. Selbst im Ref habe ich das nicht erwähnt, weil ja zumindest Englisch das Mindestmaß an Fremdsprachen für einen Anwalt ist.Weitere Sprachen: Englisch
Erwähnt das hier jemand bei Bewerbungen und/oder eigenem Kanzleiprofil?
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Re: Freakige Kanzleiseiten
halb eins hat geschrieben: ... wobei, abgesehen vom besonders geschwurbelten Marketingblabla, der Internetauftritt an sich nun nicht besonders freakig ist.
Es muss ja auch nicht fachlich klingen, aber die Grammatikfehler und der Satzbau sind haarsträubend.Candor hat geschrieben:Das Ganze wurde nur etwas übertrieben marktwirtschaftlich ausformuliert, wahrscheinlich von demjenigen, der die Website administriert. Es klingt nicht gerade fachlich, das soll es wohl auch nicht, damit es auch der einfache Durchschnittsbürger als Zielgruppe versteht. Vermutlich machen sie schon noch Anderes, aber nichts, wofür speziell geworben werden müsste (z. B. Strafrecht).
Re: Freakige Kanzleiseiten
@James Monroe
Vermutlich haben die aufgelisteten Anwälte nichts davon selbst gelesen und überlassen so was komplett der Websiteadministration.
Ich hab sogar schon erlebt, wie einem Kandidaten, der sich politisch zur Wahl aufgestellt hatte, nicht einmal auffiel, dass jemand in seiner Partei bei den Werbeplakaten pfuschte und seinen Namen falsch schrieb.
Dieses Geschwurbel kommt von http://www.moskito.de
wie aus dem Impressum ersichtlich ist: https://www.ra-wittig.de/impressum/
Vermutlich haben die aufgelisteten Anwälte nichts davon selbst gelesen und überlassen so was komplett der Websiteadministration.
Ich hab sogar schon erlebt, wie einem Kandidaten, der sich politisch zur Wahl aufgestellt hatte, nicht einmal auffiel, dass jemand in seiner Partei bei den Werbeplakaten pfuschte und seinen Namen falsch schrieb.
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Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Mittwoch 26. Juli 2017, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Da hat [enigma] recht. Wenn du überhaupt nichts dazu angibst, woher soll man dann wissen, dass deine Englischkenntnisse mehr umfassen als vielleicht ein paar Brocken aus dem Schulunterricht? Insofern sind Angaben - insbesondere auch zum Niveau - sinnvoll (und idealerweise gaukelt man dann auch nicht eine Sprachbeherrschung vor, die man gar nicht hat).[enigma] hat geschrieben:Ich habe es erwähnt und halte das auch für üblich. Natürlich hatte jeder Jurist Englisch in der Schule. Das heißt noch lange nicht, dass man damit komplizierteren Konversationen oder sogar Verhandlungen folgen oder sich daran beteiligen könnte. Zwei Ref-Kollegen sagten von sich selbst, kaum Englisch zu sprechen. Einer macht jetzt deshalb nen Sprachkurs und anschließend LLM in England.i live in tokyo hat geschrieben:Finde ich heutzutage eher schlecht als recht, das noch zu erwähnen. Selbst im Ref habe ich das nicht erwähnt, weil ja zumindest Englisch das Mindestmaß an Fremdsprachen für einen Anwalt ist.Weitere Sprachen: Englisch
Erwähnt das hier jemand bei Bewerbungen und/oder eigenem Kanzleiprofil?
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Naja, da steht ja v.a., dass die Agentur das Design gemacht hat. Über Inhalt steht da nix. Und selbst wenn es so wäre: natürlich haben die Anwälte das Geschwurbel inhaltlich zu verantworten. Ich sehe drei Möglichkeiten:Candor hat geschrieben: Dieses Geschwurbel kommt von http://www.moskito.de
wie aus dem Impressum ersichtlich ist: https://www.ra-wittig.de/impressum/
1. Die Anwälte haben die grammatik- und stil-originellen Texte selbst verbrochen.
2. Die Agentur hat die Texte verbrochen, den Anwälten ist der Unfug aber nicht aufgefallen.
3. Die Agentur hat die Texte verbrochen, den Anwälten ist der Unfug aufgefallen, es ist ihnen aber egal.
Da finde ich Variante 1 noch am wenigsten schlimm.
Zu Sprachkenntnissen: Im Lebenslauf sollten die schon rein. Mir würde das Feheln zumindest negativ auffallen. Auf die Kanzleihomepage dürfen die, je nach Kanzleiausrichtung, auch hin. Da sind m.E. exotischere Sprachkenntnisse sogar von Vorteil. Ich kenne einen Kollegen, der rudimentär Neugriechisch spricht und regelmäßig von Griechen mandatiert wird. Und das, obwohl sein Griechisch zu schlecht ist, um darin zu korrespondieren oder zu beraten. Die Mandanten fühlen sich aber ernst genommen, weil durch die Sprachkenntnisse eine gewisse Grundaffinität glaubhaft gemacht wird, die über Rhodos-Urlaub und Ouzo-Trinken beim Griechen um die Ecke hinausgehen. Hier halte ich einen Hinweis auf "Griechisch-Grundkenntnisse" auf der Webseite für absolut legitim. Wenn im gleichen Atemzug aber nicht auch zusätzlich Englisch angegeben wäre, fände ich das seltsam.
Englisch als Korrespondenzsprache ist übrigens - auch heute noch - in kleinen und mittleren Kanzleien nicht Standard. Um mit dem Kamzlei-Internetauftritt gezielt englischsprachige Mandanten anzusprechen, reicht es aber sicher nicht aus, auf Deutsch anzugeben, man spreche auch Englisch. Da sollte schon auch ein englischsprachiger Internetauftritt vorhanden sein.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Da es nicht darauf ankommt, ob der Köder dem Angler schmeckt, sondern der Köder dem Fisch schmecken muss, ist es vielleicht auch nur auf die Einschätzung der sprachlichen Erwartungen der Zielgruppe zurückzuführen.in dubio hat geschrieben:Naja, da steht ja v.a., dass die Agentur das Design gemacht hat. Über Inhalt steht da nix. Und selbst wenn es so wäre: natürlich haben die Anwälte das Geschwurbel inhaltlich zu verantworten.Candor hat geschrieben: Dieses Geschwurbel kommt von http://www.moskito.de
wie aus dem Impressum ersichtlich ist: https://www.ra-wittig.de/impressum/
Re: Freakige Kanzleiseiten
Dass die Agentur das Geschwurbel verbrochen hat, ist mehr als wahrscheinlich, da sie im gleichen Geschwurbelstil genau das anbietet auf ihrer Website.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Du meinst, auf den Webseiten wird bewusst gelogen? Das halte ich ja für einen nicht unerheblichen Vorwurf.Candor hat geschrieben: Vermutlich machen sie schon noch Anderes, aber nichts, wofür speziell geworben werden müsste (z. B. Strafrecht).
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Freakige Kanzleiseiten
https://www.ra-wittig.de/anwaelte/ra-kahlau hat geschrieben:Aufgrund seines Wissens, seiner taktischen Fähigkeiten und seiner guten Sprachbeherrschung ist er als einer der schnellsten, die eigenverantwortlich auch größere Mandante übernehmen und führen dürfen.
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Vielleicht liegt's auch daran, dass diese Marketing- und Kommunikationsdesign Fuzzis alle keine Ahnung. Die sind garantiert auch mit verantwortlich für diese neue Mode, überall auf Webseiten und im geschäftlichen Auftritt Gesellschaftszusätze wegzulassen wie "GmbH" oder "GmbH & Co. KG" ... ist denen offenbar schnuppe, ob dabei der Rechtsschein einer GbR entsteht.thh hat geschrieben:Du meinst, auf den Webseiten wird bewusst gelogen? Das halte ich ja für einen nicht unerheblichen Vorwurf.Candor hat geschrieben: Vermutlich machen sie schon noch Anderes, aber nichts, wofür speziell geworben werden müsste (z. B. Strafrecht).
Re: Freakige Kanzleiseiten
Vermutlich ist es ein übertrieben profiliertes Markenbranding auf Arbeits- und Versicherungsrecht, wie es auf der Agentur-Site beschrieben wird. Ansonsten könnte man anderweitige Fälle als beteiligter Anwalt ja auch außerhalb der Fachkanzlei annehmen. Von daher muss es nicht unbedingt gelogen sein.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
"Rechtsanwalt AB, geboren in CD, hat schon durch sein Einser-Abi gezeigt, dass er hohe Ziele verfolgt. Die Universität in München hat er folgerichtig mit dem großen Prädikat abgeschlossen."
Hat sich bei schon jemals für den Abischnitt interessiert? Abgesehen von der Studiumsbewerbung ist mir das noch nie untergekommen. Habe mich vor einiger Zeit schonmal amüsiert, als eine relativ angesehene Professorin an der Uni meinte, dass jemand der einen Abischnitt schlechter als 2 hat, so gut wie keine Chance auf ein Prädikatsexmen hätte...
Bzgl. englisch:
ich habe neulich irgendwo gelesen, dass man wohl das Sprachniveau (http://www.europaeischer-referenzrahmen ... niveau.php) direkt mit angeben sollte. Weiß aber nicht, ob das allgemein so gesehen wird.
Hat sich bei schon jemals für den Abischnitt interessiert? Abgesehen von der Studiumsbewerbung ist mir das noch nie untergekommen. Habe mich vor einiger Zeit schonmal amüsiert, als eine relativ angesehene Professorin an der Uni meinte, dass jemand der einen Abischnitt schlechter als 2 hat, so gut wie keine Chance auf ein Prädikatsexmen hätte...
Bzgl. englisch:
ich habe neulich irgendwo gelesen, dass man wohl das Sprachniveau (http://www.europaeischer-referenzrahmen ... niveau.php) direkt mit angeben sollte. Weiß aber nicht, ob das allgemein so gesehen wird.
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Re: Freakige Kanzleiseiten
wusste gar nicht, dass das "gut" jetzt "grosses praedikat" heisst. was ist dann "sehr gut"? mega praedikat?
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Re: Freakige Kanzleiseiten
Ich hatte mal bei Prof. Dr. Tatjana Hörnle 14 Punkte in der Strafrecht Hausarbeit.
Werde dieses Faktum nun auf unsere Homepage setzen.
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