Auslegeware hat geschrieben:Vargr hat geschrieben:Auslegeware hat geschrieben:
Was ist daran lustig? Ich richte meine Stifte auch immer am Schreibtisch aus...
Echt? Ist das üblich?
Tjaha, es gibt nicht nur den geheimen Handschlag, sondern auch das geheime Stifte ausrichten!
Swann hat geschrieben:Vargr hat geschrieben:
Wobei meines Erachtens hier eigentlich deutlicher unterstrichen werden müsste, dass jemand, der sich das anschaut, im Grunde genommen daher zum Mittäter am Missbrauch des Kindes macht; zumindest vom moralischen Standpunkt aus.
Tatherrschaft?
Der Konsum von Kinderpornographie ist eine abscheuliche Verletzung der Würde des abgebildeten Missbrauchsopfer. Sie aber mit einer mittäterschaftlichen Begehung von Kindesmissbrauch - auch nur moralisch - verwischt den gravierenden Unrechtssprung zum Kindesmissbrauch.
Das meine Äußerung nicht juristisch gemeint war ist offensichtlich. Von daher ist Deine Nachfrage nach der Tatherrschaft absolut überflüssig.
Wenn man aber davon ausgeht, dass Produkte nur dann auf den Markt kommen und sich dort etablieren, wenn dafür eine Nachfrage besteht, muss man doch zugeben, dass eine Nachfrage nach Kinderpornos dazu führt, dass solche produziert werden. Insofern besteht doch wohl schon eine gewisse Kausalität. Das nicht jeder Kinderporno für den Markt geschaffen wurde, ist dabei egal. Wenn einer seine Tomaten im Garten nur für sich selbst anbaut, ändert das nichts daran, dass der Bauer, der seine Tomaten zum Supermarkt karrt, den Markt bedienen will.
Und das man sich selbst nicht die Hände dreckig macht ist kein Argument, dass mich überzeugen kann. Ansonsten dürften weder Anstiftung noch das Handeln durch ein Werkzeug strafbar sein.
Zudem könnte man zumindest mal über psychische Beihilfe nachdenken, da man durch das Erwerben solcher Filme und Bilder dem Täter nachträglich vermittelt, dass das, was er getan hat, völlig in Ordnung ist und man es gutheißt. Dennoch ist das natürlich Unsinn, da man kaum nachträglich zu einer Tat psychische Beihilfe leisten kann. Insbesondere dann nicht, wenn kein direkter Kontakt zum Täter besteht.
Betrachtet man aber den moralischen Unrechtsgehalt der psychischen Beihilfe, wenn jemand bei einer Schlägerei die Schläger antreibt, bestärkt und aufstachelt und vergleicht dies mit jemanden, der sich von einem anderen Kinderpornos besorgt und diesem damit vermittelt, dass das Zerstören einer Kinderseele absolut in Ordnung ist, was diesen wiederum zu neuen Taten veranlasst, da der Markt ja Frischfleisch will. Hm, was finde ich da wohl bei weitem verwerflicher und strafwürdiger?
Kindesmissbrauch ist nun einmal eine so gravierende, einschneidende Tat, dass niemand, der auch nur moralisch kausal mit verantwortlich ist oder zumindest davon profitiert ungestraft bleiben sollte.
Und noch einmal: auch wenn ich jetzt juristische Begriffe mit verwendet habe, bezieht sich meine Darlegung rein auf den moralischen Aspekt.