Traffikdiebstahl von Euch!!!
Moderator: Verwaltung
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Dass subtile Gags hier im Forum untergehen, ist leider in der Tat nichts Neues. Schade eigentlich. Für sowas hatte ich mal einen Intellektuellen-Fred aufgemacht, der wurde aber von Vargr geentert
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Foren sind in § 10 TMG gegenüber "eigenen Inhalten" haftungsprivilegiert.Cordie hat geschrieben:Wenn Abmahnungen mit Unterlassungserklärung nicht die Gegenseite trägt, frage ich mich warum im Web dann immer soviele Jammern dass sie bezahlen müssen. Bezüglich des Forums könnte ich ähnlich argumentieren.
p.S. das ist genau das, was Vargr schon geschrieben hat - daß man aneinander vorbeiredet. Ich behandle einen Spezialfall - irgendjemand macht eine Verallgemeinerung und sagt dann, daß das so generell nicht sein könne. Kein Wunder, ich habe ja nur den Spezialfall diskutiert.
Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Och.jurabilis hat geschrieben:Dass subtile Gags hier im Forum untergehen, ist leider in der Tat nichts Neues. Schade eigentlich. Für sowas hatte ich mal einen Intellektuellen-Fred aufgemacht, der wurde aber von Vargr geentert
War das nicht einer dieser Freds, in denen Du andere dazu aufgefordert hast, etwas zu schreiben, während Du Dich inhaltlich komplett rausgehalten hast? Dafür brauchst Du doch nun wirklich keinen Extra-Fred aufmachen. Anders machst Du es doch sonst in der Regel auch nicht.
Aber wenn Dir soviel daran liegt: ich schenke Dir diesen Fred. Jetzt darfst Du Dich genüßlich intellektuell austoben.
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Dazu doch noch eine ernst gemeinte Frage für mein juristisches Allgemeinwissen: Wird der Terminus "Notfrist" außerhalb des Verfahrensrechtes überhaupt verwendet? "Definiert" ist er jedenfalls in der ZPO. Ein Anspruch kann verjähren, ein materielles Recht präkludiert sein (vgl. Klage nach KSchG, Anfechtungsklage nach AktG); das sagt insoweit aber auch nichts über die Möglichkeit einer ausnahmsweisen Zulassung.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
- jurabilis
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Notfrist ist prozessual, in der Tat. Es sind allerdings prozessuale (Spezial-)Regelungen für eine materielle Präklusionsregelung denkbar. Auch in einer Verfahrensordnung können schließlich materiell-rechtlich relevante Regelungen versteckt sein.
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Ich indessen bin mittlerweile auf deiner Seite!jurabilis hat geschrieben:Dass subtile Gags hier im Forum untergehen, ist leider in der Tat nichts Neues. Schade eigentlich. Für sowas hatte ich mal einen Intellektuellen-Fred aufgemacht, der wurde aber von Vargr geentert
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Dann macht einen neuen Fred auf.
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Für intellenten Kram bin ich nicht zuständig!ersti01 hat geschrieben:Dann macht einen neuen Fred auf.
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
jurabilis, vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe soeben einen klassischen Fall für eine Dereliktions-Fiktion entdeckt:
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/234088,0.html
Da wird das Restaurant wohl zum Stehimbiss umwandeln müssen. Wer will antworten?
Ich habe soeben einen klassischen Fall für eine Dereliktions-Fiktion entdeckt:
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/234088,0.html
Da wird das Restaurant wohl zum Stehimbiss umwandeln müssen. Wer will antworten?
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Der für den (wohl wichtigsten) Unterlassungsanspruch nicht greift, da gilt die allgemeine Störerverantwortlichkeit.smallprint hat geschrieben:Foren sind in § 10 TMG gegenüber "eigenen Inhalten" haftungsprivilegiert.Cordie hat geschrieben:Wenn Abmahnungen mit Unterlassungserklärung nicht die Gegenseite trägt, frage ich mich warum im Web dann immer soviele Jammern dass sie bezahlen müssen. Bezüglich des Forums könnte ich ähnlich argumentieren.
Na ja. Ursprünglich ging es um das Einbinden von Bildern, darauf hast Du dem eine Haftung für von den Nutzern "verzapftes", also wohl geschriebenes, entgegengehalten. Da liegt für mich ein Unterschied.p.S. das ist genau das, was Vargr schon geschrieben hat - daß man aneinander vorbeiredet. Ich behandle einen Spezialfall - irgendjemand macht eine Verallgemeinerung und sagt dann, daß das so generell nicht sein könne. Kein Wunder, ich habe ja nur den Spezialfall diskutiert.
Mir ist bekannt, dass kürzlich in Hamburg die Verantwortlichkeit für in Foren gepostete Bilder vor Kenntnis des Betreibers abgelehnt wurde. Das mag dort im Ergebnis gerecht gewesen sein, der Fall roch ein wenig danach, als hätte der das selbst gepostet, nur um abmahnen zu können. Ich halte es aber für sehr fraglich, ob eine Privilegierung auch für Bilder richtig ist, auf jeden Fall würde ich mich darauf vorsichtshalber nicht verlassen.
Was von den Nutzern geschriebene Texte angeht, kann ich der Überlegung folgen, der Betreiber müsse nicht alles vorab prüfen. Solange man nicht ein Forum "Postet hier Zeitungsartikel" aufmacht, was manche tatsächlich tun, kann man erwarten, dass die meisten Beiträge von den Nutzern selbst geschrieben werden, weil sie miteinander diskutieren. Das ist auch hier so. Für das Posten von Bildern sehe ich das aber anders, vor allem wenn ich mir ansehe, in welche Richtung die ersten Antworten in diesem Pfrett hier gehen:
- Worüber regt der sich auf?
- Du hast sie nicht mehr alle.
- Wo soll hier das Unrecht sein?
- Das wird doch in allen Foren so gemacht.
- Um das zu verhindern, gibt es seit 5 Jahren Anleitungen.
Wenn solche Urheberrechtsverletzungen ein typisches Verhalten sind und noch nicht einmal dem sehr speziellen Publikum hier klar ist, warum man das nicht darf, dann ist doch von Anfang an zu erwarten, dass die Funktion zum Einbinden von Bildern genau so verwendet wird. Gegenfrage: Ist ernsthaft damit zu rechnen, die Nutzer würden in der Regel nur Bilder einstellen, nachdem sie ihre Berechtigung hierzu geklärt haben?
Ich tendiere dazu, dass wer eine solche Funktion bereitstellt zumindest Vorkehrungen in Form von sehr deutlichen Hinweisen treffen muss, um naheliegende Rechtsverletzungen durch die Nutzer zu verhindern. Und wenn diese Hinweise nichts bringen, obliegt es wohl dem Betreiber, diese Funktion wieder zu entfernen. Ich finde, man kann die Störerhaftung nicht wegen des Fehlens einer Kontrollpflicht einschränken, wenn jemand von eine Sachlage geschaffen hat, bei der gewisse Rechtsverletzungen von Anfang an praktisch vorprogrammiert sind.
Ob Schadensersatzansprüche bestehen bzw. deren Durchsetzung sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Neulich ging ein Urteil über die Ticker, das Einbinden von fremden Servern sei ein zielgerichteter unternehmensbezogener Eingriff. Das erscheint mir auch etwas schwach, wenn es nicht gerade eine enorme Serverlast verursacht.
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Nach meinem Dafürhalten ist die durch persönliche Eitelkeit motivierte, teilweise abendteuerliche Rechtsschöpfung einer gewissen Kammer in Hamburg kaum mehr mit dem Grundkonzept der Gewaltenteilung vereinbar.
Aber gut, das ist kein zivilrechtliches Argument.
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- dionysos
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Ausnahmsweise kommt derlei Unfug nicht vom LG Hamburg, sondern vom BGH. Ich hab das Thema im Rahmen meiner Seminararbeit bearbeiten dürfen - und habe das auch anders gesehen...smallprint hat geschrieben:Nach meinem Dafürhalten ist die durch persönliche Eitelkeit motivierte, teilweise abendteuerliche Rechtsschöpfung einer gewissen Kammer in Hamburg kaum mehr mit dem Grundkonzept der Gewaltenteilung vereinbar.
Chuck Norris missbrauchte in seiner Kindheit katholische Priester.
- showbee
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Nachtrag:
http://log.handakte.de/22542/keine-haft ... rennutzer/ (Verwaister Link http://log.handakte.de/22542/keine-haftung-eines-forenbetreibers-fur-rechtswidrige-veroffentlichung-einer-fotografie-durch-forennutzer/ automatisch entfernt)
http://log.handakte.de/22542/keine-haft ... rennutzer/ (Verwaister Link http://log.handakte.de/22542/keine-haftung-eines-forenbetreibers-fur-rechtswidrige-veroffentlichung-einer-fotografie-durch-forennutzer/ automatisch entfernt)
Handakte Weblawg hat geschrieben: Das OLG Hamburg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und wenn ja, unter welchen Umständen ein Forenbetreiber für rechtswidrige Fotoveröffentlichungen durch Forennutzer haftet.
In seinem Urteil vom 04.02.2009 (Az.: 5 U 180/07) führte das OLG Hamburg aus, dass ein Forenbetreiber dann nicht als Störer hafte, wenn er nach Hinweis des Rechteinhabers das Foto unverzüglich entfernt, es sich hierbei um eine erstmalige rechtsverletzende Fotoveröffentlichung handelt und es danach nicht mehr zu weiteren Rechtsverletzungen gekommen ist. Es stellte ferner klar, dass der Forenbetreiber nicht gehalten ist, bereits vor einem erstmaligen Verstoß durch entsprechende technische Vorkehrungen die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen durch Forennutzer zu unterbinden, etwa jegliche Einbindung von Fotos zu verhindern. (…)
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Traffikdiebstahl von Euch!!!
Aktuell nun auch OLG Zweibrücken (Verwaister Link http://www.jurion.de/newsletter.jsp?vid=3K48885&mref=s2705200920001257 automatisch entfernt), Urteil vom 14.05.2009, Az. 4 U 139/08:
Soweit § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG die Störerhaftung aus dem Privilegierungskatalog der §§ 8 bis 10 TMG ausnimmt und im Übrigen von den gesetzlichen Regelungen des TMG unberührt lässt, bedarf es einer richtlinienkonformen Interpretation. Art. 15 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr bestimmt, dass den Diensteanbietern – die Beklagte ist sog. Hostprovider im Sinne des Art. 14 der Richtlinie (§ 10 TMG) – keine allgemeinen Überwachungspflichten auferlegt werden dürfen. Dies darf bei richtlinienkonformer Rechtsanwendung auch nicht durch die Anwendung der Regeln für die Störerhaftung geschehen (so auch Spindler/Schuster/Hoffmann, § 7 TMG, Rn. 37). Die Pflicht allgemein, auch bereits vor Eintritt einer Rechtsverletzung bzw. der konkreten Gefahr einer Rechtsverletzung nach Schutzrechtsverletzungen zu suchen, gefährdet rechtlich zulässige Geschäftsmodelle, bei denen die Tätigkeit des Betreibers nur auf den technischen Vorgang des Speicherns und der Zugänglichmachung von Inhalten, die Dritten zur Verfügung gestellt werden, bezogen ist.
Also dann ... doch technische Lösung :-)Es ist weder behauptet noch sonst ersichtlich, dass das Forum der Beklagten regelmäßig oder auch nur häufig Anlass für die Rüge von Schutzrechtsverletzungen bietet. Ein Anspruch gegen den Forenbetreiber, von vornherein durch entsprechende technische Vorkehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in das Forum einzustellen, durch deren Veröffentlichung die Rechte von Dritten verletzt werden, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung durch einen Nutzer zu tun, ist nicht anzuerkennen.
Zuletzt geändert von smallprint am Donnerstag 28. Mai 2009, 18:16, insgesamt 1-mal geändert.