Arbeitsbelastung Richter Gerichtsbarkeiten
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Re: Arbeitsbelastung Richter Gerichtsbarkeiten
mich würde mal interessieren, wie die arbeitsbelastung regional divergiert. ein sta in kaiserslautern sagte mir mal, dort sei es relativ gut machbar, während er vorher im raum ludwigshafen/mannheim/frankenthal beinahe in den akten untergegangen wäre. gleiches gilt für einen darmstädter sta. wer weiß mehr? grüße jan
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Re: Arbeitsbelastung Richter Gerichtsbarkeiten
Jaja der Amtsermittlungsgrundsatz; wird vor allem mit dem "Hellsehgrundsatz" verwechselt. So im Termin erlebt. Auf die Frage, was man am angefochtenen Bescheid für falsch halte, kam die Antwort, das müsse man nicht sagen, da ja Amtsermittlung gelte und das Gericht doch bitte selbst sehen sollte, ob was im rechtlichen, im Tatsächlichen oder anderswo nicht beachtet worden ist ...
Gruß
Kylling
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Re: Arbeitsbelastung Richter Gerichtsbarkeiten
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Re: Arbeitsbelastung Richter Gerichtsbarkeiten
So, ich grabe mal dieses alte Thema aus, weil es mich aktuell interessiert - insbesondere für die Sozialgerichtsbarkeit in NRW. Gibt es vielleicht ein paar Sozialrichter, die mal kurz berichten wollen? Ich überlege, SozRi zu werden, ggf. in Teilzeit.
Freue mich über jeden Erfahrungsbericht!
Danke im Voraus, choco
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