Seite 1 von 1

Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst

Verfasst: Mittwoch 22. Juli 2009, 15:58
von Gelöschter Nutzer
Nachdem das Staatsexamen nun fast durch ist und ich mich mit den Voraussetzungen für eine Einstellung in den Richterdienst auseinandersetze (darf \:D/ ), finde ich überall die Formulierung "Antrag auf Einstellung".

Meine schon fast formalistische Frage geht dahin: ist damit wirklich nur ein formaler/formloser Antrag auf Einstellung gemeint und der Rest wird sich schon aus den zahlreichen Anlagen ergeben? ich frage deshalb, weil ich auch nebenher Bewerbungen für Kanzleien vorbereite und dort ja dann eher das ordentliche (ausführliche) Bewerbungsanschreiben gewollt ist.

Unterscheidet sich der "Antrag auf Einstellung" großartig davon? kann mir da jemand helfen von den erfolgreich Eingestellten unter euch :)

Re: Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst

Verfasst: Donnerstag 23. Juli 2009, 20:18
von Djampapua
Sehr geehrte/r ...,

hiermit beantrage ich die Einstellung in ...
Die erforderlichen Unterlagen finden Sie beigefügt.

<Über eine Einladung zu einem persönlichen (Vorstellungs-)Gespräch würde ich mich sehr freuen.>

Mit freundlichen Grüßen

Pantau83

Re: Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst

Verfasst: Freitag 24. Juli 2009, 08:49
von Gelöschter Nutzer
Oh, so einfach dann doch. Ich danke rechtlich herzlich für den schnellen Rat. Schaun wir mal was die oberlandesgerichte dazu sagen ;)

Re: Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst

Verfasst: Samstag 25. Juli 2009, 11:15
von Gelöschter Nutzer
Ich habe ein normales Bewerbungsanschreiben genommen. Das fand ich persönlicher. Im Vorstellungsgespräch wurde darauf auch bezug genommen.

Re: Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst

Verfasst: Samstag 25. Juli 2009, 17:34
von Djampapua
Sicherlich auch eine Möglichkeit. Meistens muss man aber einen handschriftlichen Lebenslauf abgeben. Da hätte man ja auch Raum zum Erzählen.

Re: Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst

Verfasst: Dienstag 28. Juli 2009, 11:48
von Gelöschter Nutzer
Es hängt wohl vom Bundesland ab, manche wollen ein ausführliches Bewerbungsschreiben, andere haben einen formalisierten Antrag zum Ankreuzen (war jedenfalls vor ein paar Jahren so)

Re: Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst

Verfasst: Sonntag 9. August 2009, 21:28
von Gelöschter Nutzer
Also ich habe mich vor ein paar Wochen mit einem Quasi-Bewerbungsanschreiben für den Staatsdienst beworben. Bis auf die Ergänzung, dass ich mit der Einsichtnahme in meine Personalakte einverstanden bin, eigentlich keine großen Besonderheiten.

Weiss aber nicht, ob es vielleicht auch noch formloser geht.

Meine Bewerbung war erfolgreich, deswegen war dieser Weg jedenfalls nicht falsch.

Viel Erfolg :alright

Re: Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst

Verfasst: Sonntag 9. August 2009, 21:29
von Gelöschter Nutzer
Also ich habe mich vor ein paar Wochen mit einem Quasi-Bewerbungsanschreiben für den Staatsdienst beworben. Bis auf die Ergänzung, dass ich mit der Einsichtnahme in meine Personalakte einverstanden bin, eigentlich keine großen Besonderheiten.

Weiss aber nicht, ob es vielleicht auch noch formloser geht.

Meine Bewerbung war erfolgreich, deswegen war dieser Weg jedenfalls nicht falsch.

Viel Erfolg :alright

Re: Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst

Verfasst: Dienstag 11. August 2009, 20:54
von Gelöschter Nutzer
Glückwunsch, waterkantdirn!

Wo hattest Du Dich denn beworben auf diese Art?

Re: Antrag auf Einstellung in den richterlichen Probedienst

Verfasst: Mittwoch 12. August 2009, 09:00
von Gelöschter Nutzer
in Hessen!