Zustellung und Vollstreckung in Dänemark
Verfasst: Donnerstag 1. Oktober 2009, 18:33
A betreibt eine Dienstleistung über das Internet in Dänemark und verkauft auch an Deutsche. B hat seinen Sitz in Deutschland und ist Wettbewerber von A. B Will A auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Wenn der Anspruch in Deutschland gegeben wäre und eine einstweilige Verfügung in Deutschland ergehen würde, ist diese - und wie wenn - in Dänemark durchsetzbar? Was bedarf es? Übersetzung? Dänischer Gerichtsvollzieher?
Wenn der Anspruch in Deutschland gegeben wäre und eine einstweilige Verfügung in Deutschland ergehen würde, ist diese - und wie wenn - in Dänemark durchsetzbar? Was bedarf es? Übersetzung? Dänischer Gerichtsvollzieher?