Zustellung Deutschland - Niederlande: Übersetzung der Klage
Verfasst: Sonntag 1. November 2009, 22:43
Hallo,
ich würde mich sehr über Rat in dieser Sache freuen:
Klage soll in den Niederlanden zugestellt werden. Beklagter spricht kein Deutsch. Teile ich dies gleich dem Gericht mit und lasse mich auffordern, Kostenvorschuss für Übersetzung durch das Gericht auf Grundlage des JVEG zu zahlen?
Oder reiche ich gleich eine übersetzte Abschrift der Klage ein?
Was ist üblich?
Vielen Dank für jeden Tip.
Gruß
Thomas
ich würde mich sehr über Rat in dieser Sache freuen:
Klage soll in den Niederlanden zugestellt werden. Beklagter spricht kein Deutsch. Teile ich dies gleich dem Gericht mit und lasse mich auffordern, Kostenvorschuss für Übersetzung durch das Gericht auf Grundlage des JVEG zu zahlen?
Oder reiche ich gleich eine übersetzte Abschrift der Klage ein?
Was ist üblich?
Vielen Dank für jeden Tip.
Gruß
Thomas