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Verlinkung des Lissabonner Vertrages

Verfasst: Dienstag 1. Dezember 2009, 13:02
von Schnitte
Bisher genuegte es ja, hier im Forum den EG-Vertrag als "EG" zu zitieren (z.B. "Art. 234 EG"), um die automatische Verlinkung zum Vertragstext hinzubekommen. Was muss man denn jetzt mit dem neuen EU-Vertrag und Vertrag ueber die Arbeitsweise machen?

Re: Verlinkung des Lissabonner Vertrages

Verfasst: Dienstag 1. Dezember 2009, 13:45
von daimos
Nach der Systematik von Dejure.org müsste es nun weiterhin "EU" für den EU-Vertrag sein. Der Vertrag ueber die Arbeitsweise in der EU wird "AEU" abgekürzt. Der alte Art. 234 EG ist nun Art. 267 AEU.

Edit:
Tja, scheint tatsächlich noch nicht zu klappen.