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Re: Amtshaftpflichtversicherung Richter

Verfasst: Dienstag 4. April 2017, 19:06
von Scenic
Ich möchte das Thema gerne noch einmal aufwärmen, da mir der Versucherungsvertreter, der mir zum Dienstantritt die PKV auf Beihilfetarif umstellen soll, natürlich den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpfluchtversicherung empfohlen hat.

Ich bin nicht überzeugt, da ich das Risiko als gering ansehe. Das scheint auch der Versicherer so zu sehen, wenn er mir für eine siebenstellige Deckungssume eine Prämie von knapp 180 Euro berechnet.

Ist es immer noch Konsens, dass man sich so eine Versicherung getrost sparen kann?

Re: Amtshaftpflichtversicherung Richter

Verfasst: Sonntag 9. April 2017, 13:19
von spalter
Also ich habe eine solche Versicherung seit ich die Registersachen bearbeite, bei denen das Spruchrichterprivileg nicht schützt und die grundsätzlich im Hinblick auf Vermögensschäden gefahrgeneigt sind. Es stimmt, die Haftung trifft mich letztlich nur bei mindestens grober Fahrlässigkeit, aber mir sind es die 200,00 EUR, die ich zudem noch von der Steuer absetzen kann, wert.

Re: Amtshaftpflichtversicherung Richter

Verfasst: Sonntag 9. April 2017, 17:05
von Scenic
Bei Registersachen kann ich das nachvollziehen. Man muss aber immer bedenken, dass der Versicherungsschutz lediglich den Bereich zwischen grober Fahrlässigkeit und Wissentlichkeit abdeckt...

Re: Amtshaftpflichtversicherung Richter

Verfasst: Freitag 9. Juni 2017, 08:26
von Anne_Boleyn
Ich hole das Thema nochmal hoch:
Durch die Änderungen bei der Vermögensabschöpfung ab 01.07.2017 wird uns bei der StA empfohlen eine Amtshaftpflichtversicherung abzuschließen. Je nach Abteilung wäre eine Deckungssumme für Vermögensschäden bis 5 oder 10 Millionen sinnvoll (Wirtschaftsabteilung).
Ich suche schon seit Tagen nach passenden Versicherungen, aber finde kaum eine mit Deckungssummen über 250.000 Euro bei Vermögensschäden.
Wenn also jemand einen Tipp hat, welche Versicherung wenigstens bis 1 Million absichert, wäre ich super dankbar.

Re: Amtshaftpflichtversicherung Richter

Verfasst: Freitag 9. Juni 2017, 19:22
von wololo
Anne_Boleyn hat geschrieben:Durch die Änderungen bei der Vermögensabschöpfung ab 01.07.2017 wird uns bei der StA empfohlen eine Amtshaftpflichtversicherung abzuschließen. Je nach Abteilung wäre eine Deckungssumme für Vermögensschäden bis 5 oder 10 Millionen sinnvoll (Wirtschaftsabteilung).
Wie ist denn da die Begründung für die Empfehlung? Ob das Risiko durch die Änderungen tatsächlich steigt? Ich bearbeite aber auch keine WIrtschaftssachen ...

(werde trotzdem mal zur Beruhigung wieder in meine Versicherungsunterlagen schauen.)

Re: Amtshaftpflichtversicherung Richter

Verfasst: Samstag 10. Juni 2017, 11:39
von markus87
BGV hatte das für die beamteten Notare in BW abgedeckt. Ansonsten würde ich bei Allianz und RuV anfragen.

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Re: Amtshaftpflichtversicherung Richter

Verfasst: Sonntag 11. Juni 2017, 08:47
von spalter
DBV deckt bei mir bis 1 Millionen ab.