Seite 1 von 1

Beweis unter Verwahrung gegen die Beweislast

Verfasst: Freitag 11. Dezember 2009, 04:20
von Gelöschter Nutzer
xx

Re: Beweis unter Verwahrung gegen die Beweislast

Verfasst: Freitag 11. Dezember 2009, 09:40
von Bene1
Das heißt: Ich könnte es beweisen, wenn ich es müsste und zwar durch ein Gutachten. Allerdings muss ich überhaupt keinen Beweis erbringen, ich sage das nur, damit ihr es wisst. Die volle Beweislast trägt weiterhin die Gegenseite und ihr könnt mir nicht mit widersprüchlichem Verhalten kommen, nur weil ich euch verraten habe, dass ich es beweisen könnte.

Re: Beweis unter Verwahrung gegen die Beweislast

Verfasst: Freitag 11. Dezember 2009, 09:49
von mit18
Alternativ:

"Ich halte mich nicht für beweisbelastet. Aber wenn das Gericht das anders sieht, will ich nicht den Prozess verlieren, weil ich den beweis nicht angetreten habe. Also hier ist er."

Re: Beweis unter Verwahrung gegen die Beweislast

Verfasst: Freitag 11. Dezember 2009, 14:05
von Gelöschter Nutzer
xv