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Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Dienstag 19. Januar 2010, 15:40
von Gelöschter Nutzer
Habe heute meine Post vom LJPA NRW erhalten. Waren leider nur 27 Punkte drin :(
Habe 3 Klausuren (6/6/5) bestanden, im Ergebnis wegen dem fehlenden Punkt nicht bestanden.
Wie wertet Ihr die Chancen im Widerspruchsverfahren? Würdet ihr das mit Anwalt/Fachanwalt Prüfungsrecht machen oder auf eigene Faust versuchen? Wer hat infos oder Erfahrungen in dem Bereich

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Dienstag 19. Januar 2010, 19:05
von Stringtheorie
Wenn's ein scharfer Versuch war, würde ich das Ding auf jeden Fall anfechten.

Die 2. Frage hängt eigentlich mehr vom Geld ab, dass Du zur Verfügung hast. Soweit es da nicht klemmt, würde ich mir Hilfe von einem auf Prüfungsrecht spezialisierten Anwalt holen. Kannst Dich zusätzlich ja auch noch selber dann drannsetzen und die Klausuren durchgehen.

Erfolgsquote "soll" wohl bei weniger als 10- 20 % liegen. Aber, ob Du eben zu diesen wenigen gehörst, bei denen es erfolgreich ist, kann Dir vorher ja keiner sagen. Mein Examen wäre mir zumindest allen Aufwand wert.

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2010, 11:14
von Maverick
Bei einem Punkt ist das durchaus eine Überlegung wert. Ein OVG Richter hat uns erzählt, dass bei Ihnen alle Klagen bei Ihnen im Prüfungsrecht (Jura) durchgehen.

Du findest immer ein Fehler. Aber ich würde alle Klausuren angreifen. Es gibt ja ein Widerspruchsverfahren.
Da musst Du nicht direkt Klage erheben.
In NRW ist RA Müller wohl recht bekannt (früher bei Alpmann).
http://www.rae-mueller-mueller.de/index ... 3lc21911o4

Wo hast du Dein Examen gemacht?

Kosten bei erfolglosem Widerspruch (wenn du später die Klage gewinnst, trägt die Behörde ja die Kosten)

§ 3 JAGebO NRW
(1) Im Widerspruchsverfahren gegen eine Prüfungsentscheidung, der eine Beurteilung von Prüfungsleistungen zugrunde liegt, werden im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung und der zweiten juristischen Staatsprüfung folgende Gebühren von der Widerspruchsführerin oder dem Widerspruchsführer erhoben:
1. Soweit der Widerspruch erfolglos geblieben ist
a) für das Verfahren im Allgemeinen 25 EUR,
b) für jede Aufsichtsarbeit, deren Bewertung erfolglos angegriffen wird, 50 EUR,
c) für den Aktenvortrag, dessen Bewertung erfolglos angegriffen wird, 60 EUR,
d) für das Prüfungsgespräch, dessen Bewertung erfolglos angegriffen wird, 75 EUR;
2. Bei Rücknahme des Widerspruchs, soweit die Prüfer bereits zur Stellungnahme aufgefordert wurden, unabhängig von den Erfolgsaussichten des Widerspruchs die Gebühren entsprechend Nummer 1 Buchstabe b) bis d); ist bei Rücknahme noch kein Prüfer zur Stellungnahme aufgefordert, wird keine Gebühr erhoben.
Die Gebühr wird mit Bekanntgabe der die Kostenfestsetzung beinhaltenden Entscheidung an die Widerspruchsführerin oder den Widerspruchsführer fällig. Ein Gebührenvorschuss wird nicht erhoben.

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Mittwoch 20. Januar 2010, 22:42
von Gelöschter Nutzer
Habe meine Klausuren im OLG Bezirk Hamm geschrieben. Werde jetzt Einsicht nehmen und einen Anwalt beauftragen.

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Donnerstag 21. Januar 2010, 10:57
von Maverick
Einsichtnahme beim LJPA Düsseldorf.
Denk an die Widerspruchsfrist. Beginnt mit Zustellung des gelben Briefs. Begründen kannst du auch später.
Das LJPA schickt die Klausuren auch kopiert, allerding gegen Entgelt. So um die 50 - 80 €.
Die KLausurakten bekommt nur der Anwalt im Widerspruchsverfahren.
Viel Grlück und halt uns auf dem laufenden.

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Donnerstag 21. Januar 2010, 11:00
von Maverick
Du musst ja eigentlich in den Vorbereitungsdienst (nach der Wahlfachstation), d.h. 3 Monate AG, 4 Monat Klausuren.
Wie sieht das aus, wenn man durchgefallen ist und WS einlegt?
Solltest Du mal nachfragen.

Die AG Leiter sind super. Hab ich auch durchgemacht.
Ich empfehle Dir alle Kaiserseminare in Dortmund zu besuchen!!!
Ich hatte 26Punkte und im zweiten Versuch 47.

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Freitag 22. Januar 2010, 11:30
von Gelöschter Nutzer
Hallo!

Ich habe eine kurze Frage an die Experten hier:

Ich habe meine Ergebnisse aus dem Oktober-Termin in NRW bekommen und bin über mein Abschneiden einigermaßen erschüttert. In den AGs hatte ich fast nur zweistellige Punkte, nur "Gut" in den Zeugnissen und auch überhaupt keine Prüfungsangst vorher. Im Brief stand jetzt 1 x 5, 6 x 4 und 1 x 3 Punkte :-(

Ich möchte nach der Mündlichen (früher geht es ja leider nicht) Einsicht nehmen und die Klausuren dann von einem Anwalt prüfen lassen und evtl. Widerspruch einlegen.

Liege ich da richtig, dass die WS-Frist für die Klausuren erst mit dem Erhalt des abschließenden Bescheides über die Gesamtnote beginnt zu laufen? Alles andere wäre ja etwas blödsinnig, da man ja vorher keine Chance hat, sich die Klausuren selbst anzugucken.

Ganz lieben Dank
Jasmin

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Freitag 22. Januar 2010, 12:46
von jurabilis
ne_bis_in_idem hat geschrieben:Liege ich da richtig, dass die WS-Frist für die Klausuren erst mit dem Erhalt des abschließenden Bescheides über die Gesamtnote beginnt zu laufen? Alles andere wäre ja etwas blödsinnig, da man ja vorher keine Chance hat, sich die Klausuren selbst anzugucken.
Das ist wohl so, wobei der von Dir genannte Grund eher zweitrangig sein dürfte.

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Samstag 23. Januar 2010, 13:56
von Kiesela
Wenn du in den AG-Klausuren so gut dabei warst, weißt du doch selbst, daß ohne korrekte Widerspruchsbelehrung auch keine Frist läuft ;)

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Sonntag 24. Januar 2010, 12:39
von Maverick
Noch ein Hinweis. Habe mir am Freitag eine Mündliche angesehen und einen Kollegen getroffen, dem 1 Punkt zur Zulassung für die Mündliche fehlte.
Hat WS im September eingelegt und am 28.12. mündlich Bescheid erhalten, dass er den Punkt bekommt.

Man muss aber zum Ergänzungsvorbereitungsdienst. Er hätte normalerweise im Januar geschrieben.

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Sonntag 24. Januar 2010, 17:33
von Gelöschter Nutzer
weißt du zufällig auch, ob er einen Anwalt hinzugezogen hat? Hab einen gefragt, der will 250 Euro die Stunde haben...
Ich will ja zur Sicherheit alle Klausuren anfechten um einen Punkt noch zu holen.

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Sonntag 24. Januar 2010, 18:10
von Stringtheorie
mir sind welche vom Hörensagen bekannt, die Festpreise pro Klausur genommen haben, roundabout 500€
aber das ist auch schon Jahre her

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Sonntag 24. Januar 2010, 18:55
von Maverick
Sie hatte einen Hemmer Anwalt.
250€ ist ein Wort.

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Montag 25. Januar 2010, 23:17
von Gelöschter Nutzer
Gibt es Erfahrungswerte hier, ob es auch noch mit 3 Punkten "Rückstand" Sinn hat Widerspruch einzulegen bzw. zu klagen?

Re: Widerspruch Klausurbewertung

Verfasst: Dienstag 26. Januar 2010, 12:52
von Gelöschter Nutzer
Wer Fragen zum Widerspruchsverfahren hat, kann sich gerne bei mir melden. Ich kenne einen Top-Anwalt.
LG, Miss Widerspruch