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Gliederung

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2010, 21:14
von jura-freak
Wie kennzeichnet ihr die einzelnen Punkte in eurer Gliederung? Gibt es ein anerkanntes System oder ist es egal? Ich würde es so machen:

A.
B.
...I.
...II.
.......1.
.......2.
............a.
............b.
................aa.
................ bb.
........................(1)
........................(2)

Wie macht ihr das?

Re: Gliederung

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2010, 21:27
von Borbarad
großes A, B, C (ANsprüche, Tatbestände)
I. Anspruch enstanden II ANspruch enstanden III Anspruch untergegangen, bzw. Tatbestand/RWK/Schuld

1. UnterTBM
a
aa
aaa
Alpha

Re: Gliederung

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2010, 21:43
von jura-freak
Sieht aaa. nicht verwirrend aus? Mehr würde ich das Ganze sowieso nicht unterteilen, weil es zu kompliziert wäre, z. B. aaaa. ;)

Re: Gliederung

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2010, 21:54
von julée
jura-freak hat geschrieben:Sieht aaa. nicht verwirrend aus? Mehr würde ich das Ganze sowieso nicht unterteilen, weil es zu kompliziert wäre, z. B. aaaa. ;)
Verwirrend ist relativ ;) Und wenn man eine sehr stark verschachtelte Prüfung hat, dann wird man vllt. auch mal auf (aaa) oder (aaaa) zurückgreifen müssen. Verwirrend wäre es wohl erst, wenn man eine "schöne" Abkürzung wählt in Form von "a^3", "b^3" usw. :D


Ich gliedere es übrigens so:
A.
I.
a.
(1)
(aa)
(i)
(alpha)

Also immer schon Buchstabe und Zahl im Wechsel ;) Aber wirklich verbindliche Regeln gibt es da wohl nicht.

Re: Gliederung

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2010, 22:22
von Gelöschter Nutzer
jura-freak hat geschrieben:Gibt es ein anerkanntes System oder ist es egal?
Hier (klick) (Verwaister Link http://www2.jura.uni-hamburg.de/sipr/materialien.html automatisch entfernt) gibt Prof. Mankowski allgemeine Empfehlungen. Auf der letzten Seite schreibt er:
Zur Gliederung sind Buchstaben und Zahlen zu verwenden. Rein numerische Gliederungssysteme (wie z.B. das Wittgenstein-System), die zu Angaben wie „1.2.3.4.5.6.7“ führen, sind unerwünscht. Überschriften schließen nur dann mit einem Satzzeichen ab, wenn sie einen vollständigen Satz enthalten.

Mögliche Abfolgen von Gliederungsebenen sind in einer Dissertation:
§ 1 I. 1. a) aa) (1) (a) (aa)
A. I. 1. a) aa) (1) (a) (aa)
§ 1 A. I. 1. a) aa) (1) (a) (aa).

Eine noch übergeordnete Gliederung nach Teilen oder Kapiteln ist möglich. Bei Seminararbeiten empfiehlt es sich, entweder mit der Gliederungsebene I. oder der Gliederungsebene A. zu beginnen. Für Hausarbeiten empfiehlt sich ähnliches.

Re: Gliederung

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2010, 16:02
von ersti-eric
jura-freak hat geschrieben:Wie kennzeichnet ihr die einzelnen Punkte in eurer Gliederung? Gibt es ein anerkanntes System oder ist es egal? Ich würde es so machen:

A.
B.
...I.
...II.
.......1.
.......2.
............a.
............b.
................aa.
................ bb.
........................(1)
........................(2)

Wie macht ihr das?
genau so! unterhalb der ebene aa bin ich bisher noch nicht gekommen.

Re: Gliederung

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2010, 16:20
von Letitia
Ich gliedere so:
A.
I.
1.
a)
(1)
aa)

Ich denke, dass es relativ egal ist, wie man nun genau gliedert. Wichtig ist nur die Regel 'wer a sagt, muss auch b sagen' ;)

Re: Gliederung

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2010, 20:48
von jura-freak
Das kann wohl aber nicht immer zutreffen. Wenn ich weiß, dass ich zum Punkt "Anspruch nicht untergegangen" gar nicht mehr komme, brauche ich theoretisch "Anspruch entstanden" nicht mit "I" zu kennzeichnen. In der Gliederung würde es aber nicht unbedingt schön aussehen. Und den Punkt in der Gliederung auszulassen, wäre auch nicht schön, wenn man da viel schreibt(?)

Re: Gliederung

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2010, 21:03
von Letitia
jura-freak hat geschrieben:Das kann wohl aber nicht immer zutreffen. Wenn ich weiß, dass ich zum Punkt "Anspruch nicht untergegangen" gar nicht mehr komme, brauche ich theoretisch "Anspruch entstanden" nicht mit "I" zu kennzeichnen. In der Gliederung würde es aber nicht unbedingt schön aussehen. Und den Punkt in der Gliederung auszulassen, wäre auch nicht schön, wenn man da viel schreibt(?)
Doch, meiner Ansicht nach schon. Wenn du nur einen Punkt hast, dann brauchst du nicht noch einmal zu untergliedern. Mir wurde das schon 2-3 mal angestrichen.

Zu deinem Beispiel:
In diesem Fall würde ich es so machen: I. Anspruch entstanden II. Ergebnis.

Re: Gliederung

Verfasst: Donnerstag 18. Februar 2010, 21:19
von jura-freak
Letitia hat geschrieben:
jura-freak hat geschrieben:Das kann wohl aber nicht immer zutreffen. Wenn ich weiß, dass ich zum Punkt "Anspruch nicht untergegangen" gar nicht mehr komme, brauche ich theoretisch "Anspruch entstanden" nicht mit "I" zu kennzeichnen. In der Gliederung würde es aber nicht unbedingt schön aussehen. Und den Punkt in der Gliederung auszulassen, wäre auch nicht schön, wenn man da viel schreibt(?)
Doch, meiner Ansicht nach schon. Wenn du nur einen Punkt hast, dann brauchst du nicht noch einmal zu untergliedern. Mir wurde das schon 2-3 mal angestrichen.

Zu deinem Beispiel:
In diesem Fall würde ich es so machen: I. Anspruch entstanden II. Ergebnis.
Das wäre die vernünftigste Lösung. Danke.

Re: Gliederung

Verfasst: Freitag 19. Februar 2010, 13:56
von Phaidros
Ich finde "Anspruch entstanden, nicht untergegangen, durchsetzbar" immer sehr schulmäßig. Schreibt man sowas nach dem zweiten Semester wirklich noch hin?

Re: Gliederung

Verfasst: Freitag 19. Februar 2010, 14:20
von julée
Phaidros hat geschrieben:Ich finde "Anspruch entstanden, nicht untergegangen, durchsetzbar" immer sehr schulmäßig. Schreibt man sowas nach dem zweiten Semester wirklich noch hin?
Ja, was denn sonst?
Jedenfalls, wenn es im Raum steht, dass der Anspruch untergegangen oder nicht durchsetzbar ist, sollte man es so hinschreiben.

Natürlich kannst Du darauf verzichten, aber so leicht muss man es einem Korrektor ja nicht machen, der einem nachweisen will, dass man "unsauber" arbeitet ;)

Re: Gliederung

Verfasst: Freitag 19. Februar 2010, 22:05
von jura-freak
Ich bearbeite jetzt einen Fall, bei dem ich auf eine inzidente Prüfung gestoßen bin. Meine Gliederung sieht jetzt so aus:

A.
...I.
......1.
..........a.
..............aa.
....................aaa.
.............................(1)

Und ich bin bei (1) zu einem Problem gekommen, bei dem weitere Unterpunkte hinzukommen. Ich glaube, das ist eben ein Schwerpunkt. Kann ich ihn in einem fließenden Text erörtern, so dass er in der Gliederung gar nicht auftaucht oder weiter aaaa. bzw. sogar aaaaa. machen?

Re: Gliederung

Verfasst: Samstag 20. Februar 2010, 12:48
von julée
jura-freak hat geschrieben:Ich bearbeite jetzt einen Fall, bei dem ich auf eine inzidente Prüfung gestoßen bin. Meine Gliederung sieht jetzt so aus:

A.
...I.
......1.
..........a.
..............aa.
....................aaa.
.............................(1)

Und ich bin bei (1) zu einem Problem gekommen, bei dem weitere Unterpunkte hinzukommen. Ich glaube, das ist eben ein Schwerpunkt. Kann ich ihn in einem fließenden Text erörtern, so dass er in der Gliederung gar nicht auftaucht oder weiter aaaa. bzw. sogar aaaaa. machen?
Ich würde auf jeden Fall eine neue Ebene einführen (wenn sich keine andere kürzen lässt und wenn die Ausführungen länger als eine halbe Seite sind), würde aber was anderes als "aaaa." oder ähnliches nehmen (vllt. auch generell "(1)" vor "aaa."?!).

Wie wäre es mit (i), (ii), usw. oder mit (alpha), (beta), usw.?

Re: Gliederung

Verfasst: Samstag 20. Februar 2010, 14:57
von Eagnai
jura-freak hat geschrieben:Ich bearbeite jetzt einen Fall, bei dem ich auf eine inzidente Prüfung gestoßen bin. Meine Gliederung sieht jetzt so aus:

A.
...I.
......1.
..........a.
..............aa.
....................aaa.
.............................(1)

Und ich bin bei (1) zu einem Problem gekommen, bei dem weitere Unterpunkte hinzukommen. Ich glaube, das ist eben ein Schwerpunkt. Kann ich ihn in einem fließenden Text erörtern, so dass er in der Gliederung gar nicht auftaucht oder weiter aaaa. bzw. sogar aaaaa. machen?
Hm, wenn du schon die "1" doppelt verwendest als 1. und (1), warum machst du das mit dem "a" nicht genauso? Also nach dem Unterpunkt (1) dann eben (a)?

Wie julée würde ich übrigens auch zum (1) vor dem aaa. tendieren.