Gliederung
Moderator: Verwaltung
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Re: Gliederung
Uns wurden diese zwei Varianten vorgestellt. Ich muss aber sagen, dass mir der ständige Wechsel von Buchstaben zu Zahlen schwer fällt, für mich also die zweite Variante leichter ist. Aber jetzt liest man immer wieder, dass diese nicht so beliebt ist? Oder kann man sich letztendlich danach richten womit man selbst gut klar kommt?
1. Alpha-numerische Gliederung
A Hauptteil
B Hauptteil
I Unterkapitel
II Unterkapitel
1. Abschnitt
2. Abschnitt
2.1. Unterabschnitt
2.2. Unterabschnitt
2. Numerische Gliederung
1. (mit Punkt oder ohne??)
1.1
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.1.1
1.2.1.2
2.
2.1
2.2
1. Alpha-numerische Gliederung
A Hauptteil
B Hauptteil
I Unterkapitel
II Unterkapitel
1. Abschnitt
2. Abschnitt
2.1. Unterabschnitt
2.2. Unterabschnitt
2. Numerische Gliederung
1. (mit Punkt oder ohne??)
1.1
1.2
1.2.1
1.2.2
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2.
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- bilguer
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Re: Gliederung
Jupp!montana hat geschrieben: Oder kann man sich letztendlich danach richten womit man selbst gut klar kommt?
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Re: Gliederung
Okay, dann nehm ich die numerische und ihr seid Schuld wenn ich deswegen durchfalle
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Re: Gliederung
Also ich hab das nie geschrieben. Nicht mal im 2. Semester. Bemängelt wurde es nie.julée hat geschrieben:Ja, was denn sonst?Phaidros hat geschrieben:Ich finde "Anspruch entstanden, nicht untergegangen, durchsetzbar" immer sehr schulmäßig. Schreibt man sowas nach dem zweiten Semester wirklich noch hin?
Jedenfalls, wenn es im Raum steht, dass der Anspruch untergegangen oder nicht durchsetzbar ist, sollte man es so hinschreiben.
Natürlich kannst Du darauf verzichten, aber so leicht muss man es einem Korrektor ja nicht machen, der einem nachweisen will, dass man "unsauber" arbeitet
In einer Examensklausur hatte ich übrigens mal das Problem, dass ich nicht wusste, welcher griechische Buchstabe nach epsilon kommt, geschweige denn, wie er geschrieben wird, ihn für die Gliederung aber brauchte...
Das Ausweiden und Zerlegen eines menschlichen Leichnams in einzelne Fleischportionen zum Verzehr kann ohne Überdehnung des Wortlauts und in vertretbarer Weise als beschimpfender Unfug angesehen werden.
BVerGE vom 7. 10. 2008 - 2 BvR 578/07
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Re: Gliederung
Gegen die numerische Gliederung spricht vll auch, dass du es nicht geschafft hast, sie fehlerfrei durchzuhaltenmontana hat geschrieben:Uns wurden diese zwei Varianten vorgestellt. Ich muss aber sagen, dass mir der ständige Wechsel von Buchstaben zu Zahlen schwer fällt, für mich also die zweite Variante leichter ist. Aber jetzt liest man immer wieder, dass diese nicht so beliebt ist? Oder kann man sich letztendlich danach richten womit man selbst gut klar kommt?
1. Alpha-numerische Gliederung
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2. Numerische Gliederung
1. (mit Punkt oder ohne??)
1.1
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1.2.1
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1.2.1.1
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2.
2.1
2.2
Uns wurde damals "beigebracht", dass die numerische Gliederung für Juristen nicht in Betracht kommt. Das kann man sicher auch anders sehen. Nur eine Gliederung nach A I 1 a wird dir garantiert niemand ankreiden, was sich für jede andere Gliederung nicht zwingend sagen lässt.
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Re: Gliederung
Hm.Kommt denn bei der numerischen Gliederung hinter der 1 und 2 ein Punkt oder keiner?
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Re: Gliederung
Ich finde ohne Punkt schöner.
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Re: Gliederung
Uns wurde auch gesagt: Nicht numerisch gliedern im Jurastudium. Wäre unüblich.
Ich habs auch nur in Dissertationen mal gesehen.
In Klausuren und Hausarbeiten würde ich es daher tendenziell lassen.
Und was auch gern gesagt wird: Möglichst nicht mehr als 6 Ebenen. Numerisch Gliedern kommt mir jetzt schon total komisch vor, so sehr hab ich mich gewhnt.
A
I.
1.
a)
aa)
(1)
Mehr brauchte ich bisher auch nicht.
Ich habs auch nur in Dissertationen mal gesehen.
In Klausuren und Hausarbeiten würde ich es daher tendenziell lassen.
Und was auch gern gesagt wird: Möglichst nicht mehr als 6 Ebenen. Numerisch Gliedern kommt mir jetzt schon total komisch vor, so sehr hab ich mich gewhnt.
A
I.
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a)
aa)
(1)
Mehr brauchte ich bisher auch nicht.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Gliederung
Wenn man in einer Hausarbeit mal 7 Ebenen braucht, geht auch noch aaa).
Von dem griechischen Zeugs würde ich dagegen die Finger lassen
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- Muirne
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Re: Gliederung
Achja! Um es etwas zu strecken, die Gliederungsebene, hab ich in meiner Hausel einfach
1. Teil
dem A.
vorangestellt.
Ich glaube so fielen 7 Ebenenen noch viel weniger auf.
1. Teil
dem A.
vorangestellt.
Ich glaube so fielen 7 Ebenenen noch viel weniger auf.
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Re: Gliederung
Diese Schuld lade ich gerne auf mich. Bringt Dir nämlich auch nichts!montana hat geschrieben:Okay, dann nehm ich die numerische und ihr seid Schuld wenn ich deswegen durchfalle
- Vincent
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Re: Gliederung
Ihr macht in Klausuren 6-7 Ebenen?!
Ich glaube, das höchste aller Gefühle waren in meinem Examen 4.
Ich glaube, das höchste aller Gefühle waren in meinem Examen 4.
If you cant blind them with brilliance, baffle them with bullshit.
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Re: Gliederung
In den Hausarbeiten Im Examen auch höchstens 4. (A I 1 a)Vincent hat geschrieben:Ihr macht in Klausuren 6-7 Ebenen?!
Ich glaube, das höchste aller Gefühle waren in meinem Examen 4.
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Re: Gliederung
Bringt halt nix, sich mit so fortgeschrittenen Jura Leuten anzulegen...Diese Schuld lade ich gerne auf mich. Bringt Dir nämlich auch nichts!
Bis zu vier wurde uns auch gesagt. Naja dann ist die numerische Wohl nicht so gut... da muss ich mir am Anfang nen Spicker hinlegen mit ich weiss, auf welcher Buchtabe und welche römische Zahl was folgt.
- Vincent
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Re: Gliederung
Buchstabe, Zahl, Zahl, Buchstabe (und ab hier immer mehr Buchstaben)
ganz einfach.
Du wirst höchstwahrscheinlich gar nicht in die 4. Ebene kommen.
Überlegt mal:
A-Ebene) hier kommen die Anspruchsgrundlagen
I-Ebene) Anspruch entstanden, nicht weggefallen, durchsetzbar (ich habs immer benutzt und sehe es auch als Zeichen einer klaren Struktur. Gerade bei Klausuren für kleine und große Scheine kann man damit Punkte sichern meiner Meinung nach)
1-Ebene) Die Tatbestandsmerkmale
a-Ebene) Hier können dann, wenn nötig, irgendwelche Streitstände diskutiert werden. Was aber am Ende nur interessiert: sind die Tatbestandsmerkmale erfüllt oder nicht.
Mein Rat für die Zeit vor dem Examen: halte in der Klausur (und auch in der HA) die Gliederungs-Verschachtelung gering und klappere auf unteren Ebenen eins nach dem anderen ab, statt dich durch Inzidentprüfungen auf der 8. oder 9. Ebene in etliche Untergliederungspunkte zu verstricken. Und ganz ehrlich: nicht jeder Sch*** verdient eine eigene Ebene.
Ausnahme vielleicht: Strafrecht. Aber das ist ohnehin außen vor.
Später wirds dann kompliziert genug, wenn man in einen Herausgabeanspruch eine erhobene Widerklage reinprüfen muss. HIER hat man dann Gründe, in die 4. und 5. Ebene zu gehen, weil man irgendeinen Blödsinn inzident prüfen muss, um weiterzukommen.
Wenn man an diesem Punkt zu denjenigen gehört, die jeden Mäusefurz untergliedern und bei einem ganz einfachen Anspruch nach 280 I schon in der 5. und 6. Ebene versacken, hat man nicht den Hauch einer Chance, hier noch verständliche Unterteilungen zu fabrizieren.
Muss nicht sein. Der Mist ist schon kompliziert genug, auch ohne übertriebene Untergliederung.
ganz einfach.
Du wirst höchstwahrscheinlich gar nicht in die 4. Ebene kommen.
Überlegt mal:
A-Ebene) hier kommen die Anspruchsgrundlagen
I-Ebene) Anspruch entstanden, nicht weggefallen, durchsetzbar (ich habs immer benutzt und sehe es auch als Zeichen einer klaren Struktur. Gerade bei Klausuren für kleine und große Scheine kann man damit Punkte sichern meiner Meinung nach)
1-Ebene) Die Tatbestandsmerkmale
a-Ebene) Hier können dann, wenn nötig, irgendwelche Streitstände diskutiert werden. Was aber am Ende nur interessiert: sind die Tatbestandsmerkmale erfüllt oder nicht.
Mein Rat für die Zeit vor dem Examen: halte in der Klausur (und auch in der HA) die Gliederungs-Verschachtelung gering und klappere auf unteren Ebenen eins nach dem anderen ab, statt dich durch Inzidentprüfungen auf der 8. oder 9. Ebene in etliche Untergliederungspunkte zu verstricken. Und ganz ehrlich: nicht jeder Sch*** verdient eine eigene Ebene.
Ausnahme vielleicht: Strafrecht. Aber das ist ohnehin außen vor.
Später wirds dann kompliziert genug, wenn man in einen Herausgabeanspruch eine erhobene Widerklage reinprüfen muss. HIER hat man dann Gründe, in die 4. und 5. Ebene zu gehen, weil man irgendeinen Blödsinn inzident prüfen muss, um weiterzukommen.
Wenn man an diesem Punkt zu denjenigen gehört, die jeden Mäusefurz untergliedern und bei einem ganz einfachen Anspruch nach 280 I schon in der 5. und 6. Ebene versacken, hat man nicht den Hauch einer Chance, hier noch verständliche Unterteilungen zu fabrizieren.
Muss nicht sein. Der Mist ist schon kompliziert genug, auch ohne übertriebene Untergliederung.
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