Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

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showbee
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von showbee »

:lmao
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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famulus
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von famulus »

Meine Damen und Herrn Geschworenen, was versteht man eigendlich unter einer Strafnorm? Laut Wörterbuch eine rechtsverbindliche Vorschrift, die nicht gebrochen werden darf. DIE NICHT GEBROCHEN WERDEN DARF!1!!
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Chefreferendar »

Man hat zwei Möglichkeiten der Anklage entgegenzutreten: Entweder mäßiger Widerstand oder energisch oder aggressiv wie man oder besser gesagt ihr das im negativen Kontext ausdrückt.
Beim mäßigen Widerstand gibst du zu erkennen, wie die Kammer angeblich was versteht, aber möglicherweise falsch liegt. Das magst du dann, wenn du weiß, dass die Kammer the truth can't handle . Du mahlst der Kammer die Wahrheit aus, und die glaubt tatsächlich, die entscheidet über die Wahrheit, und das was die Wahrheit ist, haben die dank ihres Genies erkannt. Gegen solche Menschen kannst du nicht vernünftig oder mit Wahrheit vorgehen. Du bist denen überlegen, die fühlen das und beneiden dich um dein Bewusstsein. Wenn du gegen diese vorgehst, die machen dich noch größere Probleme, weil die Wahrheit ihr eigentliches Problem und ihr eigener Verstand. Die andere Vorgehensweise empfiehlt es sich, wenn du denkst, er hätte was im Kopf, aber du weißt nicht was und versuchst sein Verhalten zu analysieren. Wenn jemand zu viel oder zu penibel Strafzumessungsgründe erforscht, dann liegt es nahe, dass er deinen Mandanten verurteilen wird. Dem musst du energisch entgegen treten. Man muss können das abzuschätzen.

Zu dem eigentlichen Thema:
Allerdings habe ich die Videos im YT im Nachhinein angeschaut, und es soll anderes gewesen sein. Aber dass die Kammer schon den Verteidiger in der mündlichen Begründung angreift, ist ein gutes Zeichen dafür, dass es sich um eine eitle Kammer gehandelt hat, die einer vielleicht öffentlich wichtigen oder wichtigeren Person zu wissen geben wollte, dass sie über sie Gewalt hat und noch wichtiger als sie sei. Das kommt relativ oft vor, und die Sprüche wie: ich führe die Verhandlung sind ein Zeichen dafür. Auch für die Inkompetenz.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von hlubenow »

Trente Steele82 hat geschrieben:Ein humoristisches Schlussplädoyer i.R.d. Chewwbacca_Verteidigung (Achtung: nur Satire würde Wonti sagen):

"Meine angeblichen Damen und Herren Gericht. Ich bin ein Chefreferendar vom Planeten Bizzaro-World. Auf dem Planeten Erde dürfen nur Anwälte vor Gericht auftreten. Wenn ich als Chefreferendar hier vor Gericht auftrete, ergibt das irgendeinen Sinn?
Nein, meine angeblichen Damen und Herren Gericht, das ergibt natürlich keinen Sinn.
Wenn ich hier also keinen Sinn ergebe, dann ist mein Mandant freizusprechen!"
Krieg der Sterne hat geschrieben:Paß´ bloß auf, wir sind nämlich Schwerverbrecher. Ich bin auf 12 Sternen zum Tode verurteilt!
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von rheinlaender »

famulus hat geschrieben:Meine Damen und Herrn Geschworenen, was versteht man eigendlich unter einer Strafnorm? Laut Wörterbuch eine rechtsverbindliche Vorschrift, die nicht gebrochen werden darf. DIE NICHT GEBROCHEN WERDEN DARF!1!!

Bild
:D
Zitat Chefreferendar: "Ich bin so gut bei der Vernehmung, dass die Zuhörer die Atmung anhalten und dass diese Ruhe einkehrt, dass man das Herzklopfen des Zeugen hören kann. Die sollen alle Angst vor mir haben."
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Trente Steele82
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Trente Steele82 »

famulus hat geschrieben:Meine Damen und Herrn Geschworenen, was versteht man eigendlich unter einer Strafnorm? Laut Wörterbuch eine rechtsverbindliche Vorschrift, die nicht gebrochen werden darf. DIE NICHT GEBROCHEN WERDEN DARF!1!!
Das hats du doch aus der Entscheidung "Finder darf behalten"!
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Chefreferendar »

Dieser Verteidiger S. meinte, er dürfe keine Auskunft auf die Frage erteilen, wie es seinem Mandanten nach dem Prozess geht. Es liege ein geschütztes Verhältnis zu seinem Mandante vor. Ich würde nicht sagen, dass die Antwort auf eine solche Frage unter diesen Umständen ein privates Geheimnis des Mandanten darstellt, eher eine triviale Frage.

Es war alles ziemlich anderes, als ich mit dachte. Ich habe das damals nicht verfolgt.

Ich habe gelesen, dass der Erstverteidiger nach Einschätzung der Zeit-Journalistin S. sich mit Einlegung der Beschwerde um 2 Monate verspätet hathttp://www.zeit.de/2010/26/DOS-Justiz-Kachelmann. Inzwischen hat er eine Widerklage erhoben und fordert vom Kachelmann über 440.000 € für die Leistungen im Ermittlungsverfahren. Dabei weiß ich, dass eine falsche Beratung im Ermittlungsverfahren, die Haft für den Mandanten bringt, haftungsauslösend ist, was natürlich ein Gegenanspruch wäre.
Er soll ihn jetzt wirklich verklagen, dass er die Haftbeschwerde zu spät eingelegt hat. Es waren schon gewichtige Einwände gegen die Glaubwürdigkeit der Zeugin vorliegen, nachdem klar geworden ist, dass sie absichtlich gegen ihn gelogen hat.
Zuletzt geändert von Chefreferendar am Sonntag 7. Oktober 2012, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Chefreferendar »

Wenn die Tatsachen, die das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom - sage ich mal- Juni zugrundelegte auch im April feststanden, und der Verteidiger die Beschwerde nicht rechtzeitig eingelegt hat, was wohl der Fall war, liegt ein Haftungsfall vor.

Das war der Fall seit 20.März 2010.

Eine Aussage des Erstverteidigers über die StA laut Zeit:

»Sie beide haben sich nicht nur stets meine Bedenken gegen den Verdacht angehört, sondern Sie sind auch meinen sachlichen Beweisanregungen, soweit praktisch durchführbar, jeweils stets nachgekommen. Sie haben mir Ihre Aufmerksamkeit in einem Ausmaß gewährt, die ich jedem Verteidiger nur wünschen kann. Dabei hatte ich den Eindruck, dass Sie meine Argumente nicht nur hören, sondern auch in Ihre Verdachtsprüfung einbeziehen. Ich betone erneut, dass ich stets und ständig, wenn Sie nicht durch Hauptverhandlungen verhindert waren, von Ihnen empfangen und angehört worden bin.«
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Motte »

Famos: Kachelmann im aktuellen Spiegel zur "Opferrolle der Frauen"
Wenn Sie einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen sehen, springen Sie hinterher. Es gibt bestimmt etwas zu verdienen. (Voltaire)
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Chefreferendar »

In seinem Fall war der Erstverteidiger schuld, dass er gesessen hat. Ohne die 4 Monate Haft, wäre das anderes gewesen. "Opferrolle der Frauen" hat damit wenig zu tun.

Sein Verteidiger hätte sofort verlangen müssen, dass die StA Konsequenzen aus den eingeholten Gutachten zieht, die Haftbeschwerde hätte er sofort einlegen müssen. Er machte aber Interviews und ließ Sachen veröffentlichen, und redete so Zeug wie oben, wie alle gut zu ihm seien. Erst ein solches Verhalten ermöglichte Schreiben der Anklage. Hätte er aber eine Aufhebung des Haftbefehls vor der Anklageerhebung erreicht, so wäre die Anklage wahrscheinlich nicht geschrieben worden.

Also ich hätte das nicht so gemacht, bzw. ich hätte ihn so lange in der Haft schmoren lassen, wenn die Verurteilung tatsächlich sehr nahe liegt, aber selbst dann kann man eine Beschwerde einlegen. Dafür gibt es zivilrechtliche Haftung.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Chefreferendar »

Es ist ohne Weiteres ein Haftungsfall, wenn ein Verteidiger seinen Mandanten dahingehend berät, keine Beschwerde einzulegen, obwohl die Voraussetzung für die Aufhebung des Haftbefehls vorliegen. Es ist nur die Frage, ob Verdienstausfall als ersatzfähiger Schaden in Betracht kommt. Das ist wohl nur bei bestimmten groben Fehler der Fall. Ich würde aber schon die Grobheit des anwaltlichen Fehlers bejahen, der unberücksichtigt lässt, dass es überhaupt keinen Sachbeweis gibt und dem einzigen Personenbeweis, der eine nachweislich lügnerische Zeugin ist, deren Version der Geschichte eine weder durch Wissenschaft noch durch irgendeine andere Beweismethode nachzuvollziehen oder zu belegen ist, eine Bedeutung beimisst, die sie objektiv nicht oder bei weitem nicht hat.

Auch sein Folgeanwalt kann sich nur beschweren, und zwar öffentlich. Er hat starke Mitteln, dagegen vorzugehen. Beschwerde in der Öffentlichkeit ist zu schwach. Es ist dabei so gut wie eine entschiedene Sache, weil einer bereits einmal verhaftet wurde und saß einen Tag in der U-Haft, und der Anwalt, der ihn u.a. darüber beraten hatte, wurde sogar auf Zahlung von dem Bußgeld nach § 153a StPO, das der Angeklagte zu zahlen hatte, verurteilt. Man muss das nur wissen.

Wow, das ist vielleicht ein Deutsch! So einprägsam und einleuchtend.
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von famulus »

Chefreferendar hat geschrieben:Wow, das ist vielleicht ein Deutsch!
(+)
Chefreferendar hat geschrieben:So einprägsam und einleuchtend.
(-)
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Mr_Black
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Mr_Black »

Per Anhalter durch die Galaxis hat geschrieben:da machten die Herausgeber geltend, dass die erste Version des Satzes ästhetisch gefälliger sei, luden einen autorisierten Dichter vor, der unter Eid aussagte, dass Schönheit gleich Wahrheit und Wahrheit gleich Schönheit sei, und hofften damit zu beweisen, dass die schuldige Seite in diesem Fall das Leben selber sei, weil es versäume, entweder schön oder wahr zu sein. Die Richter waren gleicher Meinung und führten in einer bewegenden Rede aus, das Leben habe sich der Missachtung des Gerichts schuldig gemacht, worauf sie es vorschriftsgemäß bei allen Anwesenden beschlagnahmten und einzogen
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Ara »

Wer will noch mal wer hat noch nicht? Es sollte ne eigene Kammer am Landgericht Mannheim nur für Kachelmann begründet werden:

http://www.bild.de/news/inland/joerg-ka ... .bild.html
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann

Beitrag von Chefreferendar »

Man glaubt solchen Menschen ohne irgendeine Milde im Gesicht nicht.
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