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Re: OLG Oldenburg - Vorstellungsgespräch

Verfasst: Mittwoch 1. Dezember 2010, 08:22
von Bart Wux
Mit anderen Worten, der Kindergarten hört selbst nach dem zweiten Examen nicht auf?

Re: OLG Oldenburg - Vorstellungsgespräch

Verfasst: Freitag 3. Dezember 2010, 15:51
von Anymus
Bei mir waren es zwei Fälle. Der erste war der besagte Einspruch nach dem Strafbefehl.
Der zweite war eine Zeugin, die auf ihre Vernehmung wartete und mehrfach erklärte, dass sie dringend weg muss. Dann wurde mir erklärt, dass ich eine höchstrichterliche Entscheidung übersehen hätte und die Zeugin nicht mehr benötigt wurde. Daraufhin wurde die Zeugin (gespielt) sehr wütend, weil sie unnötig gewartet hat. Keine Ahnung, was die da hören wollten, keine Ahnung, was da geprüft werden sollte, keine Ahnung, ob das ok war, was ich gesagt habe. Ich will über alldies auch nicht spekulieren, den Fehler habe ich schon mal gemacht.

Bezüglich der Fragen zum Lebenslauf wurde hier im Forum schon fast alles erwähnt. Die einzige Frage, die neu für mich war, war, wie man sich auf seine Examina vorbereitet hat.

Re: OLG Oldenburg - Vorstellungsgespräch

Verfasst: Freitag 27. Mai 2011, 19:18
von Stalker
Anymus hat geschrieben:Hatte kürzlich ein Einstellungsinterview in Niedersachsen. Vorab: Bei mir hat es nicht geklappt. Ich war absolut übervorbereitet. Ich hatte zig Bewerbungsratgeber gelesen, mehrere Versionen meines Lebenslaufs vor der Kamera geübt, mich hier im Forum informiert, etc., etc.
Gescheitert bin ich dann, wie man mir sagte, im Rollenspiel. Ich hatte das gleiche Rollenspiel, wie Muecke mit dem Einspruch nach dem Strafbefehl.
Was Muecke schreibt, kann ich aber nicht bestätigen. Es reicht eben NICHT, zu zeigen, dass man sich die Entscheidung schwer macht und es gibt eben DOCH falsche Antworten. Genau das habe ich nämlich gemacht. Ich habe mehrfach ausdrücklich betont, dass mir die Entscheidung, den Einspruch zu verwerfen sehr schwer fällt und dass ich innere Probleme damit habe und es eigentlich nicht will. Im Endeffekt habe ich aber gesagt, dass ich mich an das Gesetz gebunden fühle. Hinterher hat man mir gesagt, dass ich mich - entgegen der StPO - hätte weigern müssen, den Einspruch zu verwerfen. Ich hätte auf die Barrikaden gehen sollen.
Damit euch nicht dasselbe passiert, wie mir: In diesem Rollenspiel soll euer Gerechtigkeitsempfinden geprüft werden. Es ist völlig egal, was im Gesetz steht. Überlegt einfach, was ihr für gerechter haltet und weigert euch dann strikt, eine andere Entscheidung zu erlassen.
Das ist so nicht richtig. Eine andere Entscheidung (nur bezogen auf die Frage "Verwerfungsantrag stattgeben ja / nein" aus Richtersicht) würde einem in der Praxis nebenbei ein Verfahren wegen Rechtsbeugung einbringen.

Ich bin aber sicher, dass die Bundesländer keine Richter und Staatsanwälte haben möchten, die stur nach StPO den Einspruch eines erwiesen Unschuldigen verwerfen. Aber das Ganze nennt sich ja nicht umsonst Rollenspiel... es gibt nun wirklich diverse Dinge, die man probieren kann, um das Ergebnis zu verhindern, die nicht in Rechtsbeugung ausarten.
Übrigens, wenn euch jemand von den Prüfern aufs Glatteis führen will, merkt ihr das im Rollenspiel sehr deutlich. Wenn die anderen im Rollenspiel Hinweise geben, ob man es nicht auch anders sehen kann oder fragen: "Meinen sie wirklich, dass...", wollen sie euch helfen. Sie wollen nicht etwa - wie ich dachte - testen, ob ihr euer Fähnlein nach dem Wind hängt und euch leicht verunsichern lasst. Wenn solche Hinweise kommen, seid ihr auf dem falschen Weg. Dann würde ich euch folgendes empfehlen: Sagt so etwas wie: "Moment, ich muss mal kurz nachdenken." Und dann dreht ihr euer Verhalten um 180 Grad. Dann habt ihr noch eine Chance, im Rollenspiel die volle Punktzahl zu holen.
Kann ich auch nicht bestätigen. Ich habe damals mit einem der Interviewer erbittertste Diskussionen gehabt und meinen Standpunkt vehement verteidigt. Im Nachhinein gehe ich davon aus, dass er der der "Bad Cop" des Belastungsinterview war (und ob man ein solches oder ein "normales" Einstellungsinterview hat, hängt wohl auch von der Kommission ab...). Nach der Zusage meinte er dann grinsend "Übrigens, ich finde, Sie haben ein ziemlich gutes Gerechtigkeitsempfinden"... was wohl auf das halbe Dutzend Mal bezogen war, wo er mir in den Diskussionen "Das fänden Sie wirklich okay?!" an den Kopf geworfen hat.

Ich würde da wirklich den Hinweis empfehlen, der in der Einladung steht und den einem die Kommission am Anfang nochmal gibt - nicht verstellen, sondern einfach ehrlich antworten.

Und wenn's dann doch im bevorzugten Bundesland nicht klappt - man hat ja noch 15 weitere Versuche, bevor die Tür endgültig dicht ist.