Re: OLG Oldenburg - Vorstellungsgespräch
Verfasst: Mittwoch 1. Dezember 2010, 08:22
Mit anderen Worten, der Kindergarten hört selbst nach dem zweiten Examen nicht auf?
Das große Jura-Forum zur juristischen Diskussion
https://forum.jurawelt.com/
Das ist so nicht richtig. Eine andere Entscheidung (nur bezogen auf die Frage "Verwerfungsantrag stattgeben ja / nein" aus Richtersicht) würde einem in der Praxis nebenbei ein Verfahren wegen Rechtsbeugung einbringen.Anymus hat geschrieben:Hatte kürzlich ein Einstellungsinterview in Niedersachsen. Vorab: Bei mir hat es nicht geklappt. Ich war absolut übervorbereitet. Ich hatte zig Bewerbungsratgeber gelesen, mehrere Versionen meines Lebenslaufs vor der Kamera geübt, mich hier im Forum informiert, etc., etc.
Gescheitert bin ich dann, wie man mir sagte, im Rollenspiel. Ich hatte das gleiche Rollenspiel, wie Muecke mit dem Einspruch nach dem Strafbefehl.
Was Muecke schreibt, kann ich aber nicht bestätigen. Es reicht eben NICHT, zu zeigen, dass man sich die Entscheidung schwer macht und es gibt eben DOCH falsche Antworten. Genau das habe ich nämlich gemacht. Ich habe mehrfach ausdrücklich betont, dass mir die Entscheidung, den Einspruch zu verwerfen sehr schwer fällt und dass ich innere Probleme damit habe und es eigentlich nicht will. Im Endeffekt habe ich aber gesagt, dass ich mich an das Gesetz gebunden fühle. Hinterher hat man mir gesagt, dass ich mich - entgegen der StPO - hätte weigern müssen, den Einspruch zu verwerfen. Ich hätte auf die Barrikaden gehen sollen.
Damit euch nicht dasselbe passiert, wie mir: In diesem Rollenspiel soll euer Gerechtigkeitsempfinden geprüft werden. Es ist völlig egal, was im Gesetz steht. Überlegt einfach, was ihr für gerechter haltet und weigert euch dann strikt, eine andere Entscheidung zu erlassen.
Kann ich auch nicht bestätigen. Ich habe damals mit einem der Interviewer erbittertste Diskussionen gehabt und meinen Standpunkt vehement verteidigt. Im Nachhinein gehe ich davon aus, dass er der der "Bad Cop" des Belastungsinterview war (und ob man ein solches oder ein "normales" Einstellungsinterview hat, hängt wohl auch von der Kommission ab...). Nach der Zusage meinte er dann grinsend "Übrigens, ich finde, Sie haben ein ziemlich gutes Gerechtigkeitsempfinden"... was wohl auf das halbe Dutzend Mal bezogen war, wo er mir in den Diskussionen "Das fänden Sie wirklich okay?!" an den Kopf geworfen hat.Übrigens, wenn euch jemand von den Prüfern aufs Glatteis führen will, merkt ihr das im Rollenspiel sehr deutlich. Wenn die anderen im Rollenspiel Hinweise geben, ob man es nicht auch anders sehen kann oder fragen: "Meinen sie wirklich, dass...", wollen sie euch helfen. Sie wollen nicht etwa - wie ich dachte - testen, ob ihr euer Fähnlein nach dem Wind hängt und euch leicht verunsichern lasst. Wenn solche Hinweise kommen, seid ihr auf dem falschen Weg. Dann würde ich euch folgendes empfehlen: Sagt so etwas wie: "Moment, ich muss mal kurz nachdenken." Und dann dreht ihr euer Verhalten um 180 Grad. Dann habt ihr noch eine Chance, im Rollenspiel die volle Punktzahl zu holen.