Beamtenbesoldung-Besoldungsstufen

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Levi
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Re: Beamtenbesoldung-Besoldungsstufen

Beitrag von Levi »

Aus Interesse: Ein Freund meinte letztens, dass die Bundesbeamten bestimmter Bundesbehörden, wie z.B. Bundesamt für Verfassungsschutz eine sog. Sicherheitenzulage erhalten. Nach langem googeln haben ich dazu wirklich gar nichts gefunden. Weiß zufällig jemand wie hoch diese Zulage ist?
Die sog. Sicherheitszulage beträgt für Beamte des höheren Dienstes beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Bundesnachrichtendienst zurzeit 196,52 € pro Monat.
Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sind es derzeit 188,67 €.
Monne
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Re: Beamtenbesoldung-Besoldungsstufen

Beitrag von Monne »

Levi hat geschrieben:Die sog. Sicherheitszulage beträgt für Beamte des höheren Dienstes beim Bundesamt für Verfassungsschutz und beim Bundesnachrichtendienst zurzeit 196,52 € pro Monat.
Beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sind es derzeit 188,67 €.
Vielen Dank! Dann gibt es so etwas tatsächlich. Wie hast Du das so schnell gefunden? Da Du Dich ja scheinbar gut mit dem Besoldungsrecht auskennst, habe ich noch eine wirklich amateurhafte Frage: Wie funktioniert das bei Bundesbeamten mit der Krankenversicherung? Angenommen ich will gesetzlich versichert werden, trägt da auch mein Dienstherr die Hälfte der Beiträge oder zahle ich das voll?

Vielen Dank!
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Levi
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Re: Beamtenbesoldung-Besoldungsstufen

Beitrag von Levi »

Monne hat geschrieben:Vielen Dank! Dann gibt es so etwas tatsächlich. Wie hast Du das so schnell gefunden?
Mein Job ist: alles was mit Personal, Arbeitsrecht und öffentlichem Dienstrecht zu tun hat (und ich bin daneben auch Mitautor von zwei Standard-Kommentaren zum Beamtenrecht). Da weiß man so was. O:)
Da Du Dich ja scheinbar gut mit dem Besoldungsrecht auskennst, habe ich noch eine wirklich amateurhafte Frage: Wie funktioniert das bei Bundesbeamten mit der Krankenversicherung? Angenommen ich will gesetzlich versichert werden, trägt da auch mein Dienstherr die Hälfte der Beiträge oder zahle ich das voll?
Der Dienstherr trägt keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Man kann zwar als Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben (wenn man es vorher schon war) - muss die Beiträge dann allerdings voll alleine tragen. Einen Zuschuss vom Dienstherrn gibt es nicht.

Es wird zwar immer mal wieder diskutiert, die Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung hinein zu nehmen. Aber letztlich ist es immer am Geld gescheitert. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind - auf das gesamte Leben des Beamten gesehen - für den Dienstherrn (und damit den Steuerzahler) einfach deutlich teurer als das derzeitige System aus Beihilfe und privater Krankenversicherung (das zeigen alle entsprechenden Berechnungen - und es wurde wirklich schon oooooft gerechnet). Daher ändert man das nicht.
Monne
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Re: Beamtenbesoldung-Besoldungsstufen

Beitrag von Monne »

Levi hat geschrieben: Mein Job ist: alles was mit Personal, Arbeitsrecht und öffentlichem Dienstrecht zu tun hat (und ich bin daneben auch Mitautor von zwei Standard-Kommentaren zum Beamtenrecht). Da weiß man so was. O:)
Ok. Das erklärt es natürlich vollkommen! :D
Levi hat geschrieben: Es wird zwar immer mal wieder diskutiert, die Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung hinein zu nehmen. Aber letztlich ist es immer am Geld gescheitert. Die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind - auf das gesamte Leben des Beamten gesehen - für den Dienstherrn (und damit den Steuerzahler) einfach deutlich teurer als das derzeitige System aus Beihilfe und privater Krankenversicherung (das zeigen alle entsprechenden Berechnungen - und es wurde wirklich schon oooooft gerechnet). Daher ändert man das nicht.
Ich verstehe. Vielen Dank für Deine Auskunft. Jetzt ist mir einiges klarer.
Gelöschter Nutzer

Re: Beamtenbesoldung-Besoldungsstufen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hallo levi,

auf der suche nach antworten zu ähnlichen fragen wie sie hier gestellt werden, bin ich unter anderem auf deine interessanten gestoßen...

ich bin mir nicht sicher, ob ich hier ganz richtig bin, mein einziger berührungspunkt mit jura ist, dass ich in einer jva in schleswig holstein arbeite...aber, als lehrer und das nun schon seit gut sieben monaten...

zu meiner frage. ich bin damals als angestellter eingestellt worden und habe ende januar einen antrag auf verbeamtung gestellt. kannst du mir vllt sagen, wo und wie und warum ich eingestuft werde bei der besoldung??
zu meiner person: 34 jahre, lehramtsstudium mit 2. staatsexamen, arbeite für das justizministerium in einer jva als lehrer, momentan e13...hab ich noch was vergessen?? danke schön...

lg fu611
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Re: Beamtenbesoldung-Besoldungsstufen

Beitrag von Trainee »

Kennt sich bei dem Thema zufällig jemand mit der Frage der "Überleitung" aus?

Hintergrund ist die jetzt auch in Schleswig-Holstein beschlossene Ablösung des BDA durch Erfahrungsstufen:

http://www.schleswig-holstein.de/FM/DE/BesoldungVersorgung/Besoldungsrecht/Besoldungsrecht_node.html (Verwaister Link automatisch entfernt)

Dort liest man zu dem Thema u.a.:

Folgende besoldungsrechtliche Neuregelungen sind in dem Gesetzentwurf v.a. vorgesehen:

Ablösung des bisherigen Systems zur Bemessung des Grundgehalts nach dem Besoldungsdienstalter (BDA) durch ein Erfahrungsstufenmodell. Betragsmäßige Überleitung der vorhandenen Beamtinnen und Beamten und nahtloser Fortsetzung des Stufenaufstiegs.


Was bedeutet das? Ich stehe im Moment noch nach dem alten BDA-System 7 Monate vor einem Studenanstieg von 5 auf 6.
Bedeutet das neue Recht nun, dass ich jetzt erst den ersten Stufenanstieg nach Erfahrungsstufen-Rechnung abwarten muss?
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Levi
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Re: Beamtenbesoldung-Besoldungsstufen

Beitrag von Levi »

Trainee hat geschrieben:Kennt sich bei dem Thema zufällig jemand mit der Frage der "Überleitung" aus?
Für Bestandsbeamte ändert sich in Schleswig-Holstein überhaupt nichts.

Die "Überleitung" in Schleswig-Holstein ist für die Bestandsbeamten nur eine reine Namensänderung von "BDA-Stufe" zu "Erfahrungsstufe". Die Grundgehaltstabelle bleibt dagegen völlig gleich. Man bleibt in derselben Stufe, mit dem gleichen Gehalt und den gleichen Stufenlaufzeiten. Als Bestandsbeamter merkt man den Wechsel überhaupt nicht.
- Änderungen können sich nur für künftige Neueinsteiger ergeben, da sich der Einstieg nicht mehr nach dem Lebensalter richtet, sondern grundsätzlich in der Stufe 1 erfolgt (sofern keine anrechenbaren Vorzeiten vorliegen).
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Re: Beamtenbesoldung-Besoldungsstufen

Beitrag von Trainee »

Levi hat geschrieben:
Trainee hat geschrieben:Kennt sich bei dem Thema zufällig jemand mit der Frage der "Überleitung" aus?
Für Bestandsbeamte ändert sich in Schleswig-Holstein überhaupt nichts.

Die "Überleitung" in Schleswig-Holstein ist für die Bestandsbeamten nur eine reine Namensänderung von "BDA-Stufe" zu "Erfahrungsstufe". Die Grundgehaltstabelle bleibt dagegen völlig gleich. Man bleibt in derselben Stufe, mit dem gleichen Gehalt und den gleichen Stufenlaufzeiten. Als Bestandsbeamter merkt man den Wechsel überhaupt nicht.
- Änderungen können sich nur für künftige Neueinsteiger ergeben, da sich der Einstieg nicht mehr nach dem Lebensalter richtet, sondern grundsätzlich in der Stufe 1 erfolgt (sofern keine anrechenbaren Vorzeiten vorliegen).
Das klingt ja super, danke Levi! :)
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