Frage zum Verkündungstermin / Proberichter

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Satan667
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Frage zum Verkündungstermin / Proberichter

Beitrag von Satan667 »

Hi,
habe mal eine blöde Frage an Richter, die das vielleicht schon länger machen - ich fange demnächst an und habe ein kleines Verständnisproblem, meine Zivilrechtsstation ist schon etwas länger her ;-) So richtig konnte mir auch kein Lehrbuch helfen, somit versuche ich es hier:

Am Ende der mdl. Verhandlung protkolliere ich ja:"Eine Entscheidung ergeht am Schluss der Sitzung". Danach verlassen die Parteien ja den Saal. Was muss ich danach noch konkret machen?

Angenommen ich möchte nun ein schönes Urteil machen. Protokolliere ich dann, wenn die Parteien draußen sind: "Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf Montag, den 1.1.2010, 9 Uhr, Saal 101"? Oder wird das im beisein der Parteien gemacht? Das setzt natürlich voraus, dass ich mir das im Vorfeld scdhon überlegt habe.

Das Protokoll geht den Parteien ja dann zu, so dass Sie von dem Termin Kenntnis erlangen oder muss ich da separate nochmal was machen? Habe halt keine Ahnung, wie das in der Praxis läuft. Muss ich gesondert von dem Termin Nachricht geben? Erscheinen wird ja vermutlich niemand im VT.

Den Verkündungstermin trage ich ja vermutlich mit Judica in die elektronische Akte ein, oder?

Was macht man denn dann im Verkündungstermin? Muss man da was protokollieren?

Oder sende ich einfach das fertige Urteil nebst Streitwertbeschluss zur Unterschrift an den Vorsitzenden / Beisitzer der Kammer und veranlasse dann die entsprechende Zustellung an die Parteien?

Sorry für die blöden Fragen, aber meine Zivilrechtsstation ist etwas länger her und ich habe nix wirkliches gefunden, was ich in der Praxis veranlassen kannn / muss bzw. wie das abläuft.

Danke für die Mühen ;-)
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batman
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Re: Frage zum Verkündungstermin / Proberichter

Beitrag von batman »

Satan667 hat geschrieben:Am Ende der mdl. Verhandlung protkolliere ich ja:"Eine Entscheidung ergeht am Schluss der Sitzung". Danach verlassen die Parteien ja den Saal. Was muss ich danach noch konkret machen?
Die Sitzung unterbrechen oder die nächste Sache aufrufen. Und am Ende des Sitzungtages das Urteil (nur den Tenor!, vgl. § 311 II ZPO) verkünden.
Satan667 hat geschrieben:Angenommen ich möchte nun ein schönes Urteil machen. Protokolliere ich dann, wenn die Parteien draußen sind: "Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf Montag, den 1.1.2010, 9 Uhr, Saal 101"? Oder wird das im beisein der Parteien gemacht? Das setzt natürlich voraus, dass ich mir das im Vorfeld schon überlegt habe.
Wenn Du etwas verkündest, müssen die Parteien schon die Gelegenheit haben, von Deiner Verkündigung Kenntnis zu nehmen. ;) Du kannst auch verkünden, dass Du die Urteilsverkündung auf einen anderen Termin verschiebst (= ein "Schieber").
Satan667 hat geschrieben:Habe halt keine Ahnung, wie das in der Praxis läuft. Muss ich gesondert von dem Termin Nachricht geben? Erscheinen wird ja vermutlich niemand im VT.
In Deinen ersten Sitzungen wirst Du vermutlich eine(n) Protokollführer(in) haben, der/die auf Formalien achtet. Wenn nicht, solltest Du darauf bestehen und erst nach einiger Übung mit Tonband arbeiten. In der Regel kommt zu einem gesondert anberaumten Termin niemand.
Satan667 hat geschrieben:Den Verkündungstermin trage ich ja vermutlich mit Judica in die elektronische Akte ein, oder?
Wenn´s sowas gib :D Kann auch sein, dass sich die Geschäftsstelle darum kümmert. Jedenfalls sollte man VT´s in seinem (Papier-)Kalender vermerken.
Satan667 hat geschrieben:Was macht man denn dann im Verkündungstermin? Muss man da was protokollieren?
Wenn Du selbst Protokoll führst, stellst Du die Anwenheit fest und nimmst sodann den Tenor des Urteils/Beschlusses zu Protokoll. Bei gesondertem VT dürfte die Geschäftsstelle ein Protokoll vorbereiten.
Satan667 hat geschrieben:Oder sende ich einfach das fertige Urteil nebst Streitwertbeschluss zur Unterschrift an den Vorsitzenden / Beisitzer der Kammer und veranlasse dann die entsprechende Zustellung an die Parteien?
Wie Kammer? :-k Du verkündest nur Deine Einzelrichter-Urteile. Kammer-Urteile verkündet der Vorsitzende (§ 311 IV ZPO). Zustellungen übernimmt die Geschäftsstelle.
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Zippocat
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Re: Frage zum Verkündungstermin / Proberichter

Beitrag von Zippocat »

batman hat geschrieben: In Deinen ersten Sitzungen wirst Du vermutlich eine(n) Protokollführer(in) haben, der/die auf Formalien achtet. Wenn nicht, solltest Du darauf bestehen und erst nach einiger Übung mit Tonband arbeiten.
Protokollführer in Zivilsachen? Wo gibt's denn sowas noch? :)

Ansonsten kann ich batman aber voll zustimmen. Es gab übrigens vor Jahren mal einen Aufsatz in der Jura (Fundstelle siehe hier), der die häufigsten Abläufe in der mündlichen Verhandlung ganz gut abdeckt.
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batman
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Re: Frage zum Verkündungstermin / Proberichter

Beitrag von batman »

Zippocat hat geschrieben:Protokollführer in Zivilsachen? Wo gibt's denn sowas noch? :)
Zunächst mal in § 159 I 2 ZPO ;)
Natürlich entspricht es nicht (mehr) dem Regelfall. Aber bei jedem Gericht gibt es UdG und in den ersten Wochen als Proberichter sollte es möglich sein, eine(n) solche(n) zuzuziehen...
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Re: Frage zum Verkündungstermin / Proberichter

Beitrag von pHr3d »

Die werden sich freuen. Ich würde lieber ein bisschen mit dem Diktiergerät üben, so schwer ist das ja nun auch wieder nicht.
Dieses "Entscheidung ergeht am Ende der Sitzung" habe ich noch nie gemacht, eine Kollegin von mir am LG macht das aber auch so. Ich mache am Ende der Sitzung immer einen Beschluss "Termin für eine Entscheidung wird bestimmt auf ...".
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Re: Frage zum Verkündungstermin / Proberichter

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Letztgenanntes halte ich auch für deutlich üblicher, zumindest in der Zivilgerichtsbarkeit.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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batman
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Re: Frage zum Verkündungstermin / Proberichter

Beitrag von batman »

Ja, am LG ist es eigentlich völlige Praxis, am Ende der Verhandlung einen VT (in 2 oder 3 Wochen) zu bestimmen. Dann hat man (theoretisch) ausreichend Zeit, sich zu überlegen, was man eigentlich verkünden will.
Am AG kommt es immer wieder vor, dass bei einfachen Sachen bereits am Ende des Sitzungstages das Urteil verkündet wird.
Wenn man bereits weiß, dass ein Beweisbeschluss ansteht, kann man dessen Wortlaut auch vorbereiten und direkt am Ende der Sitzung verkünden.
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