Teilzeit
Moderator: Verwaltung
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Teilzeit
ich habe das gestern schon einmal gegoogelt und versucht, mich schlau zu machen.
Beamte werden doch grundsätzlich in Vollzeit "eingestellt" - Ausschreibung einer Teilzeitstelle nicht möglich, oder?
In Teilzeit kann man doch nur arbeiten, wenn man dies beantragt und nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Elternzeit, Kinderpflege, Altersteilzeit etc.
Hab ich das richtig verstanden?
Beamte werden doch grundsätzlich in Vollzeit "eingestellt" - Ausschreibung einer Teilzeitstelle nicht möglich, oder?
In Teilzeit kann man doch nur arbeiten, wenn man dies beantragt und nur unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. Elternzeit, Kinderpflege, Altersteilzeit etc.
Hab ich das richtig verstanden?
- batman
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Re: Teilzeit
In der Justiz habe ich schon Einstellungen in Teilzeit erlebt, meist wegen laufender Promotionsvorhaben und mit der Aussicht auf spätere "Aufstockung".
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Re: Teilzeit
ja, aber dies war dann immer vom Bewerber gewollt, oder?
- batman
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Re: Teilzeit
Meist, aber nicht immer. Manchmal werden Bewerber mit zunächst 50% in der Warteschleife geparkt und sie finden sich damit ab.
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Re: Teilzeit
Ok - dann hatte ich wohl einen Denkfehler.
- showbee
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Re: Teilzeit
Antragslose Teilzeitverbeamtung geht nicht; also mit Antrag wohl ja.
Guckst du hier:
BVerfG 2 BvF 3/02 und 2 BvL 6/07 sowie
BVerwG 2 C 84.08
Guckst du hier:
BVerfG 2 BvF 3/02 und 2 BvL 6/07 sowie
BVerwG 2 C 84.08
"I suspect that if a million monkeys were put in front of a million typewriters, by Wednesday one of them would have come up with an improved version of the Income Tax Assessment Act" CASE P132 [1982] ATC 660, 662, AUSTRALIA
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Re: Teilzeit
Ja so war mir dies auch bekannt - aber das passt dann nicht mit den Ausführungen von Batman, der ja auch Kollegen hat, die nur in Teilzeit übernommen wurden.showbee hat geschrieben:Antragslose Teilzeitverbeamtung geht nicht; also mit Antrag wohl ja.
Guckst du hier:
BVerfG 2 BvF 3/02 und 2 BvL 6/07 sowie
BVerwG 2 C 84.08
Bin verwirrt.
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Re: Teilzeit
ach und es geht um Bayern.
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es in Bayern nur auf Antrag, in anderen Bundesländern aber auch ohne.
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es in Bayern nur auf Antrag, in anderen Bundesländern aber auch ohne.