Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Moderator: Verwaltung
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Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Naaaamt!
Angenommen, die Justiz will 10 Richter einstellen. Wieviele Vorstellungsgespräche führen die dann?
10, 15, 20 oder 50?
Angenommen, die Justiz will 10 Richter einstellen. Wieviele Vorstellungsgespräche führen die dann?
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Hugs
Nelli
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- Kiesela
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
So viele, wie zu der Zeit brauchbare Bewerbungen eingehen.
Nur noch Schnösel und Spießer.
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Was ist denn das für ne Frage? das kann man doch nicht pauschal sagen - wie bei jedem anderen Bewerbungsgespärch auch, kommt das auf die Bewerberzahl an.
- batman
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Die Personalplanung der Justiz funktioniert nicht wie Malen nach Zahlen.
Wenn man sich bewirbt und nach der Papierform bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, schließt sich die Frage an, ob es eine geeignete freie Stelle gibt. Wenn ja, wird man zum Vorstellungsgespräch geladen.
Wenn man sich bewirbt und nach der Papierform bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, schließt sich die Frage an, ob es eine geeignete freie Stelle gibt. Wenn ja, wird man zum Vorstellungsgespräch geladen.
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Die Frage ist aber doch: Ist es so wie bei den Kanzleien das da teilweise ganz viele eingeladen werden obwohl es nur eine Stelle gibt oder ist es eher so das im grunde nur soviele eingeladen werden wie es auch offene stellen gibt und das man dann schaut wer gar nciht geht?
Hugs
Nelli
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Oh Mann, ich will natürlich wissen, wieviele die EINLADEN. Also: Reichen denen 10 Gespräche für 10 Stellen, um eben notfalls diedie gar nicht gehen auszufischen???Kiesela hat geschrieben:So viele, wie zu der Zeit brauchbare Bewerbungen eingehen.
Hugs
Nelli
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Äääähm, wenn es 10 Stellen gibt und ich nur 10 Leute einlade, komme ich dann nicht in die Bredouille, falls auch nur einer der eingeladenen Kandidaten abspringt oder sich im Gespräch als sozialer Vollpfosten herausstellt? Kann mir deshalb nicht vorstellen, dass nur soviele Kandidaten eingeladen werden wie es freie Stellen gibt, da man ja schlimmstenfalls das ganze Bewerbungsprozedere (seitens der Justiz) nochmals veranstalten müsste. Wieviele es sind? Keine Ahnung, obwohl wir hier im Bereich des ö.D. sind, wird es wohl keine interne "Bewerberanzahlberücksichtigungsverwaltungsanweisung" geben. Eingeladen werden eben all jene, die der Papierform nach die Kriterien erfüllen. Wieviele dies letztlich sind, kann dir keiner - und schon gar nicht im Vorfeld - beantworten.NelliBahn hat geschrieben:Oh Mann, ich will natürlich wissen, wieviele die EINLADEN. Also: Reichen denen 10 Gespräche für 10 Stellen, um eben notfalls diedie gar nicht gehen auszufischen???
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Am Anfang wird eine bestimmte Notenstufe festgesetzt, die von Seiten der Justiz nicht unterschritten wird. Dann wird oben weg anfangen, Bewerber einzuladen. Man kann nicht pauschal sagen, dass nur 10 Bewerber gehört werden. andere sagen wieder ab, manche passen auch nicht in die Stelle, so dass immer mehrere Bewerber gehört werden.
Nur am Rande: was bringt Dir diese Info?
Nur am Rande: was bringt Dir diese Info?
Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Ich gehe mal davon aus, dass du anhand dieser Info gerne abschätzen möchtest, wie hoch die Einstellungschancen bei einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch tatsächlich sind. Oder anders formuliert, wie stark innerhalb des Vorstellungsgesprächs noch gesiebt wird.
Nun, das hängt im Wesentlichen vom Bundesland und dem dort praktizierten Einstellungsverfahren ab. In den Ländern, die sehr stark auf die Note schauen (Bayern und BaWü bspw.) und im Bewerbungsgespräch eigentlich nur noch diverse Modalitäten klären, und die absoluten Sozialversager ausschließen wollen, hat man sicherlich bereits mit Einladung gute Chancen. Man wird für 10 Stellen bestimmt nicht nur 10 Bewerber einladen, aber man wird andererseits auch nicht mit 10 Bewerbern Gespräche führen obwohl es nur eine Stelle zu besetzen gibt. Hierfür dürfte den Personalverantwortlichen auch schlicht die Zeit fehlen. Zudem muss ja nach dem Gebot der Bestenauslese in irgendeiner Form begründet werden, weshalb man Bewerber A abgelehnt und Bewerber B eingestellt hat. Dies macht man dann halt entweder über die Note, oder man hat ein gesondertes Assessmentcenter. Im ersten Fall hat man eine Liste anhand der Noten und die wird von oben abgearbeitet. Hier wird man dann denke ich nur eingeladen wenn man sich seitens der Justizverwaltung eine Einstellung grundsätzlich vorstellen kann und eine Stelle zu besetzten hat. Sollte man nach dem Bewerbungsgespräch zu dem Schluss kommen, der Kandidat passt aus welchen Gründen auch immer nicht auf die Stelle, kann man sich ja immmernoch den nächsten von der Liste zum Bewerbungsgespräch einladen. Man wird aber bemüht sein, nicht von vornherein mehr Gespräche zu führen als Stellen zur Verfügung stehen, da diese ja sinnlos und reine Zeitverschwendung sind, wenn die Auswahl letztlich ja eh über die Note läuft.
Anders schaut das jedoch in Ländern aus, die nochmal ein richtiges Auswahlverfahren in Form eines Assessmentcenters oder ähnlichem durchführen (bspw. NRW). Hier liegt es in der Natur der Sache, dass man nochmals sieben will und folglich auch mehr Bewerber einlgeladen werden, als Stellen zur Verfügung stehen. Wie hoch die Quote hier allerdings ist können dir wahrscheinlich nur die Personaler selbst beantworten.
Nun, das hängt im Wesentlichen vom Bundesland und dem dort praktizierten Einstellungsverfahren ab. In den Ländern, die sehr stark auf die Note schauen (Bayern und BaWü bspw.) und im Bewerbungsgespräch eigentlich nur noch diverse Modalitäten klären, und die absoluten Sozialversager ausschließen wollen, hat man sicherlich bereits mit Einladung gute Chancen. Man wird für 10 Stellen bestimmt nicht nur 10 Bewerber einladen, aber man wird andererseits auch nicht mit 10 Bewerbern Gespräche führen obwohl es nur eine Stelle zu besetzen gibt. Hierfür dürfte den Personalverantwortlichen auch schlicht die Zeit fehlen. Zudem muss ja nach dem Gebot der Bestenauslese in irgendeiner Form begründet werden, weshalb man Bewerber A abgelehnt und Bewerber B eingestellt hat. Dies macht man dann halt entweder über die Note, oder man hat ein gesondertes Assessmentcenter. Im ersten Fall hat man eine Liste anhand der Noten und die wird von oben abgearbeitet. Hier wird man dann denke ich nur eingeladen wenn man sich seitens der Justizverwaltung eine Einstellung grundsätzlich vorstellen kann und eine Stelle zu besetzten hat. Sollte man nach dem Bewerbungsgespräch zu dem Schluss kommen, der Kandidat passt aus welchen Gründen auch immer nicht auf die Stelle, kann man sich ja immmernoch den nächsten von der Liste zum Bewerbungsgespräch einladen. Man wird aber bemüht sein, nicht von vornherein mehr Gespräche zu führen als Stellen zur Verfügung stehen, da diese ja sinnlos und reine Zeitverschwendung sind, wenn die Auswahl letztlich ja eh über die Note läuft.
Anders schaut das jedoch in Ländern aus, die nochmal ein richtiges Auswahlverfahren in Form eines Assessmentcenters oder ähnlichem durchführen (bspw. NRW). Hier liegt es in der Natur der Sache, dass man nochmals sieben will und folglich auch mehr Bewerber einlgeladen werden, als Stellen zur Verfügung stehen. Wie hoch die Quote hier allerdings ist können dir wahrscheinlich nur die Personaler selbst beantworten.
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
ENDLICH versteht mich einer.Helge hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, dass du anhand dieser Info gerne abschätzen möchtest, wie hoch die Einstellungschancen bei einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch tatsächlich sind. Oder anders formuliert, wie stark innerhalb des Vorstellungsgesprächs noch gesiebt wird.
Berlin hat auch Assesment Center wie NRW oder?
Also ist eine Einladung in Berlin nicht viel wert, wenn ich das richtig deute?
Hugs
Nelli
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
In allen Verwaltungen die ich kenne ist es so, dass mindestens dreimal soviele Bewerber zur ersten Runde des mündlichen Auswahlverfahrens (also zum AC und/oder zum Vorstellungsgespräch) eingeladen werden müssen, wie Stellen zu vergeben sind. In der Praxis liegt das Zahlenverhältnis allerdings meistens höher; um wieviel höher hängt dabei entscheidend von der Anzahl der zu vergebenden Stellen ab. Bei vielen gleichartigen Stellen liegt der Faktor näher bei 3 als bei wenigen oder gar nur einer zu vergebenden Stelle. Das ist leicht verständlich, da sich ja mit jeder zusätzlichen zu vergebenden Stelle auch die Zahl der zu führenden Vorstellungsgespräche um den entsprechenden Faktor erhöht (und kein Personaler will monatelang nur Vorstellungsgespräche führen). Außerdem fällt bei einer Vielzahl gleichartiger zu vergebender Stellen das Risiko einer einzelnen Fehlbesetzung nicht so stark ins Gewicht wie bei nur einer zu besetzenden Stelle.
Ob tatsächlich alle Verwaltungen - und insbesodere auch die Justiz - so verfährt wie eben geschildert, kann ich natürlich nicht sagen. Ich kenne nicht alle Verwaltungen. Allerdings glaube ich nicht, dass sich die Praxis allzusehr unterscheidet. Der Variationsbreite sind hier einfach natürliche organisatorische Grenzen gesetzt.
Ob tatsächlich alle Verwaltungen - und insbesodere auch die Justiz - so verfährt wie eben geschildert, kann ich natürlich nicht sagen. Ich kenne nicht alle Verwaltungen. Allerdings glaube ich nicht, dass sich die Praxis allzusehr unterscheidet. Der Variationsbreite sind hier einfach natürliche organisatorische Grenzen gesetzt.
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Kann dass jemand für die Justiz bestätigen?Levi hat geschrieben:In allen Verwaltungen die ich kenne ist es so, dass mindestens dreimal soviele Bewerber zur ersten Runde des mündlichen Auswahlverfahrens (also zum AC und/oder zum Vorstellungsgespräch) eingeladen werden müssen, wie Stellen zu vergeben sind.
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Doch, denn du bist dann ja schon mal in der engeren Auswahl und erfüllst die formellen Voraussetzungen. Daran scheitern schon viele Bewerbungen. Insofern also herzlichen Glückwunsch!NelliBahn hat geschrieben:
Also ist eine Einladung in Berlin nicht viel wert, wenn ich das richtig deute?
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz
Noch isses nicht soweit aber ich will wissen was mich erwartet.
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