Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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batman
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von batman »

NelliBahn hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:In allen Verwaltungen die ich kenne ist es so, dass mindestens dreimal soviele Bewerber zur ersten Runde des mündlichen Auswahlverfahrens (also zum AC und/oder zum Vorstellungsgespräch) eingeladen werden müssen, wie Stellen zu vergeben sind.
Kann dass jemand für die Justiz bestätigen?
Für Länder ohne AC: nein. Dort dürfte es so sein, wie von Helge gepostet.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Jep, alles andere würde mich auch wundern.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von NelliBahn »

Also doch mehr oder weniger 10(-15) gespräche für 10 stellen.

Sehr gtu.
Hugs

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Kai30
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von Kai30 »

@NelliBahn:
1. Du solltest erst die Note im 2. Examen abwarten, bevor du ernsthaft über eine Zukunft in der Justiz nachdenkst, respektive über das Eingangsverfahren. Das gilt insbesondere für die Berliner Justiz.
2. Deine Beiträge über eine geplante Diss. offenbaren eine erschreckende Naivität.
3. Solltest Du im 1. Examen ein VB oder besser erzielt haben und das insbesondere nach neuem Recht, so würde ich nicht zwanglos davon ausgehen die "Staatsnote" im Zweiten auch zu erreichen.
4. In fast allen deiner Postings finden sich in grammatikalischer Hinsicht sog. "Fehlernester", was im Hinblick auf später zu fertigende Urteile fatale Auswirkungen haben kann.

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Einwendungsduschgriff
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ist doch eh nen Fake.
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von Kai30 »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Ist doch eh nen Fake.
Das will ich doch hoffen. Ansonsten könnte man auch gleich jede Einstellungshürde aufheben. BUNDESWEIT. Vollkommen sicher bin ich mir bedauerlicherweise nicht.

Kai30
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batman
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von batman »

Kai30 hat geschrieben:was im Hinblick auf später zu fertigende Urteile fatale Auswirkungen haben kann.
...und § 184 S. 1 GVG widersprechen würde :D
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von NelliBahn »

Kai30 hat geschrieben:@NelliBahn:
1. Du solltest erst die Note im 2. Examen abwarten, bevor du ernsthaft über eine Zukunft in der Justiz nachdenkst, respektive über das Eingangsverfahren. Das gilt insbesondere für die Berliner Justiz.
Was meint das?
Hugs

Nelli
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Volki
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von Volki »

Es gibt in jedem Bundesland die sogenannte Einladungsquote, die in den jeweiligen Landeseinladungsquotenverordnungen festgelegt sind. In der Regel orientieren die sich an der Bundeseinladungsquotenverordnung, aber nicht immer. In den alten Bundesländern beispielsweise gibt es seit der Einführung der leistungsabhängigen Besoldung, des neuen TVöD und insbesondere der neuen Besoldungsstufen auf Beamtenebene (Nds. hat nunmehr ja keinen höheren Justizdienst mehr sondern ein Stufensystem) Bestrebungen, schon aus rechnerischen Gründen von dem starren Qotensystem abzurücken. In den neuen Ländern und Berlin ist, von Sachsen einmal abgesehen, noch alles beim Alten. Es gilt dort also die Einladungsquote nach Maßgabe der Bundesquotenverordnung, die sich wiederum an der Gumbel'schen Formel (Karl Gumbel: Staatssekretär im BMI von 1966-1969) orientiert:

Planstellen insgesamt / (Anzahl der Freien Stellen + Wurzel aus Besoldungsstufen-Ziffer)

Das würde dann also bei geschätzten 500 Berliner Richtern mit R1 und 10 Freien Stellen 45 Einladungen bedeuten, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

Mit Hilfe des Berliner Einstellungszufallslogarithmus (gibt es übrigens inzwischen auch als App fürs Smartphone zum runterladen auf www.der-innensenator.de (Verwaister Link http://www.der-innensenator.de automatisch entfernt)) kann man sich dann ganz einfach durch Eingabe von Einladungsquote, Examensnote, Bodymaßindex, Reaktionsgeschwindigkeit (30cm-Lineal auffangen und messen) sowie dem aktuellen systolischen arteriellen Druck die eigene Chance auf Einstellung ausrechnen.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
--
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von Kai30 »

@Volki:
Ganz fanatisch,´tschuldigung, fantastisch. Ich kam nicht drauf, aber so ist es. Quoten sind das A und O.
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von NelliBahn »

Wiki kennt diesen Gumbel nicht.
Hugs

Nelli
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von Kai30 »

Was meint Wiki?
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von Kai30 »

@NelliBahn:
Gumbel, Johann, geb. 17.03.1027 in Buttforde, Ostfriesland.
Tat sich insbesondere durch die "Durchmessung" von Volljuristinnen und Volljuristen hervor. Er setzte in revolutionärer Art und Weise die Abhängigkeit von Trägheit im öffentlichen Dienst und dem Leistungsprinzip der FDP durch. Daraus entwickelte er eine durchgängig verwendbare Quote, welche noch heute über Wohl und Wehe von Absolventen des 2. Staatsexamens im öffentlichen Dienst bestimmt.
Ihm wird noch heute besonderer Tribut durch eine etwa 5m hohe Statur vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gezollt. Vor dieser Statur werden gerade heute noch Proberichter aus allen Bundesländer gesehen, welche auf ihrer Pilgerfahrt zum Dank für unglaublich hohe R1-Besoldungen ihm huldigen.
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von Kai30 »

Karl Gumbel war der Bruder von Johann. Auch Geheimer Justizrat. Er flankierte die Studien seines Bruders Johann mit den von Volki genannten Konsequenzen.
Tut mir leid, NelliBahn, wollte dich nicht auf die falsche Fährte locken.
Survivor
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Re: Wahrscheinlichkeit Einstellung Justiz

Beitrag von Survivor »

=D> :lmao:
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-Duke Kahanamoku-
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