Ich habe zwei Fragen zum Bewerbungsschreiben für den Richterdienst in NRW:
1. Die Bewerbung wird ja an den Präsidenten des jeweiligen OLG gerichtet. Welche Anrede sollte man dann in der Bewerbung zweckmäßigerweise wählen? "Sehr geehrter Herr Präsident" oder ist hier ausnahmsweise auch "Sehr geehrte Damen und Herren" zulässig, was man bei Bewerbungen ja sonst nicht verwenden sollte? Einen konkreten Ansprechpartner wie in einer Stellenanzeige hat man ja nicht.
2. Auf den Seiten der OLGs ist von einem formlosen "Gesuch" die Rede. Reicht dann ein Zweizeiler in der Art von "Hiermit bewerbe ich mich um die Einstellung in den Richterdienst. Die erforderlichen Bewerbungsunterlagen sind beigefügt" oder ist ein ausführliches Anschreiben erforderlich, in dem man seine persönliche Motivation darlegt? In der Suchfunktion habe ich zwar einige Threads gefunden, dort lautete der Tenor aber auch nur dahin, dass das bundeslandabhängig ist. Hat jemand konkrete Erfahrungen für NRW? Ein "Gesuch" klingt für mich eher nach der ersten Variante, außerdem wird ja auch noch ein handgeschriebener Lebenslauf verlangt, in dem man noch einiges unterbringen kann.
Danke im Voraus!
Bewerbungsschreiben Richterdienst NRW
Moderator: Verwaltung
-
- Power User
- Beiträge: 379
- Registriert: Dienstag 3. August 2004, 15:57
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Bewerbungsschreiben Richterdienst NRW
Ich kann nur zu 1) einen Tipp geben, da mich NRW nicht betrifft:
Diese Art der "Bewerbung" ist eher ein formaljuristischer Akt. Die diversen Ratschläge für Bewerbungen gegenüber privaten Arbeitgebern gelten hier nicht in gleichem Maße. Es wird nach nach Ästhetik eingestellt, sondern nach Leistung.
Daher solltest Du sowohl den förmlichen Adressaten als auch (unpersönlich) den Sachbearbeiter ansprechen, der Deine Bewerbung in die Hände bekommt. Es spricht also nichts gegen
"Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,..."
Diese Art der "Bewerbung" ist eher ein formaljuristischer Akt. Die diversen Ratschläge für Bewerbungen gegenüber privaten Arbeitgebern gelten hier nicht in gleichem Maße. Es wird nach nach Ästhetik eingestellt, sondern nach Leistung.
Daher solltest Du sowohl den förmlichen Adressaten als auch (unpersönlich) den Sachbearbeiter ansprechen, der Deine Bewerbung in die Hände bekommt. Es spricht also nichts gegen
"Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,..."