Bewerbung Staatsanwaltschaft

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Gelöschter Nutzer

Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi Leute,

habe gerade mein 2.Staatsexamen bestanden und würde mich gerne als Staatsanwalt bewerben.

Meine 1. Frage: Ich habe bisher nur gelesen, dass man sich immer nur als Richter bewerben kann und dann ggf. auch zwischendurch in der Staatsanwaltschaft eingesetzt wird. Mich würde also interessieren, ob bzw. in welchen Bundesländern man sich auch "direkt" als Staatsanwalt bewerben kann. Was die Bundesländer angeht bin ich flexibel.

Meine 2. Frage: Sind dann die Notenvoraussetzungen für den Staatsanwalt weniger streng? Habe im 2. Examen 8,7 Punkte (Berlin), allerdings beide Strafrechtsklausuren zweistellig, mündlich sogar "sehr gut".

Vielen Dank schonmal....
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batman
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von batman »

Ich habe keinen Länderüberblick, aber in Bayern, BaWü und Niedersachen ist das System bspw. durchlässig, sieht also obligatorische Wechsel zwischen Gericht und StA vor. Am besten informierst Du Dich über die Internetseiten des jeweiligen JM bzw. OLG.

Die Staatsnote für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die StA dürfte gleich sein. In Bayern werden außerbayerische Examina informell (mit Abzügen) umgerechnet. Ich weiß nicht, wie es anderer Länder handhaben.
savior
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von savior »

In NRW ist eine Bewerbung ausschließlich für den staatsanwaltlichen Dienst möglich. Du musst dich dazu bei der GStA Hamm, Düsseldorf oder Köln bewerben. Was die Notenanforderungen angeht, sind diese formal die gleichen wie für den Richterdienst. Ein AG-Leiter meinte bei uns mal, dass tatsächlich die Anforderungen für die StA typischerweise etwas niedriger lägen. Ich weiß allerdings nicht, wie das momentan ist.

Deine strafrechtlichen Noten könnten sich jedenfalls durchaus vorteilhaft auswirken. In NRW muss man bei der Bewerbung ohnehin eine Übersicht über die Einzelnoten des 2. Examens beilegen, sofern man eine solche von seinem LJPA bekommt.
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Kiesela
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von Kiesela »

batman hat geschrieben:In Bayern werden außerbayerische Examina informell (mit Abzügen) umgerechnet. Ich weiß nicht, wie es anderer Länder handhaben.
Das ist nicht informell, sondern offiziell, und Abzüge gibt es auch nicht zwingend - nur in den meisten Fällen, weil die Teilergebnisse aus Klausuren und mündlicher Prüfung den bayerischen Anteilen entsprechend angesetzt werden und die meisten Prüflinge halt im schriftlichen schwächer sind.
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batman
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von batman »

Kiesela hat geschrieben:Das ist nicht informell, sondern offiziell
Richtig, aber das war mit "informell" nicht gemeint. Es wird gemacht - das ist bekannt und das leugnet im StMJV auch niemand. Aber es gibt keinen transparenten Schlüssel, der es bspw. einem Assessor aus HH erlaubt, seine Examensnote auf "Bayerisches Bildungsniveau" umzurechnen.
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von Maria2010 »

Auf der Homepage des Justizministeriums Bayern findet sich folgender Hinweis zur Umrechnung der Note im schriftlichen / mündlichen Teil:
Für die Auswahlkonkurrenz sind die bayerischen Examensgrundsätze maßgeblich, die insbesondere den schriftlichen Prüfungsteil mit 75 Prozent, den mündlichen Teil mit 25 Prozent gewichten. Außerbayerische Examensergebnisse müssen durch das Bayerische Landesjustizprüfungsamt entsprechend diesen Grundsätzen umgerechnet werden.
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Kiesela
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von Kiesela »

Eben.
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Gelöschter Nutzer

Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hi...danke erstmal für die Antworten und Einschätzungen...

Habe jetzt alle Bewerbungsunterlagen zusammen und werde in den nächsten Tagen die ersten Bewerbungen rausschicken.

Jetzt stellt sich mir allerdings noch eine Frage: Wenn ich mich jetzt als Richter auf Probe (mit Wunsch StaatsA) oder direkt als StaatsA bewerbe...wird da überhaupt auf die strafrechtlichen Einzelnoten im 2. Examen geschaut oder gucken sie einfach auf die Gesamtnote und sehen...ahha...keine 9 vorm Komma...und weg damit? Wäre ja eigentlich ziemlich dumm, wenn man gute Strafrechtler sucht.

Würde mal gerne eure Einschätzungen wissen...vllt. kann sogar jemand aus Erfahrung berichten.

LG
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batman
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von batman »

Wenn Du mit der Gesamtnote unter der "Staatsnote" liegst, wird Dir eine gute Strafrechtklausur nicht viel nutzen. Erst recht nicht in Bundesländern mit zweigleisiger Laufbahn.
Spencer
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von Spencer »

Mach dir mal nicht zu viele Sorgen, ich kenne Leute, die beim OLG Köln mit schwächeren Noten StA geworden sind.
Und wenn du erst mal über der jeweiligen aktuellen Notenschwelle liegst, kommt den Einzelnoten sehr wohl Gewicht zu.
Majandra
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von Majandra »

Hallo zusammen,
ich hätte da auch mal eine Frage...
Kann man sich eigentlich auch schon mit den Vornoten, also vor der Mündlichen bei der StA bewerben? Oder wird man dann direkt aussortiert? Und ab welchem Schnitt lohnt sich das dann wohl?
savior
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von savior »

Soial hat geschrieben:Hi...danke erstmal für die Antworten und Einschätzungen...

Habe jetzt alle Bewerbungsunterlagen zusammen und werde in den nächsten Tagen die ersten Bewerbungen rausschicken.

Jetzt stellt sich mir allerdings noch eine Frage: Wenn ich mich jetzt als Richter auf Probe (mit Wunsch StaatsA) oder direkt als StaatsA bewerbe...wird da überhaupt auf die strafrechtlichen Einzelnoten im 2. Examen geschaut oder gucken sie einfach auf die Gesamtnote und sehen...ahha...keine 9 vorm Komma...und weg damit? Wäre ja eigentlich ziemlich dumm, wenn man gute Strafrechtler sucht.

Würde mal gerne eure Einschätzungen wissen...vllt. kann sogar jemand aus Erfahrung berichten.

LG
In NRW wird für die Bewerbung in der Justiz ausdrücklich eine Einzelnotenübersicht des 2. Examens gefordert. Das hätte wenig Sinn, wenn die Einzelnoten überhaupt nicht relevant wären. Eine gewisse Rolle werden sie sicherlich spielen.

Zum einen ist es denkbar, dass man einfach sehen will, wie die Endnote zustande gekommen ist. Es könnte z.B. als Vorteil angesehen werden, wenn jemand seine gute Note eher den Klausuren als der Mündlichen zu verdanken hat oder dass die Leistungen in allen Prüfungsteilen relativ konstant waren und keine "Ausreißer" dabei waren. Zum anderen kann man aus den Einzelnoten ggf. auch Rückschlüsse auf Stärken und Schwächen des Bewerbers ziehen. Und da dürften gute Strafrechtsnoten für eine Bewerbung als StA sicherlich nicht von Nachteil sein. Ist jetzt aber eher meine Mutmaßung meinerseits, konkrete Informationen aus erster Hand habe ich dazu auch nicht. Genau so gut könnte man auch sagen, dass ein oder zwei Klausuren nichts darüber aussagen, wie gut jemand in einem bestimmten Rechtsgebiet ist.
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von savior »

Majandra hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich hätte da auch mal eine Frage...
Kann man sich eigentlich auch schon mit den Vornoten, also vor der Mündlichen bei der StA bewerben? Oder wird man dann direkt aussortiert? Und ab welchem Schnitt lohnt sich das dann wohl?
Das hängt vom Bundesland ab. In einigen Ländern ist das auf jeden Fall möglich (z.B. in RLP, wenn ich mich nicht irre). In NRW geht es meines Wissens dagegen nicht. Im Zweifel würde ich aber einfach beim zuständigen Personalsachbearbeiter nachfragen, der muss es ja wissen. ;)
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Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von T0bi »

Du irrst dich nicht.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
Gelöschter Nutzer

Re: Bewerbung Staatsanwaltschaft

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo zusammen!
Habe mich auch bei der StA in NRW beworben. Weiß jemand, wie schnell man da im Moment Nachricht bekommt? Habe von der Personalreferentin gehört, dass man entsprechend seiner Note im 2. Examen auf eine Liste gesetzt wird, die von oben abgearbeitet wird, sobald Stellen frei sind. Hat jemand vor kurzem ein Bewerbungsgespräch bei der StA mitgemacht und kann davon berichten?
Vielen Dank
Ciao!
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