Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.
Kiesela hat geschrieben:Das ist nicht informell, sondern offiziell
Richtig, aber das war mit "informell" nicht gemeint. Es wird gemacht - das ist bekannt und das leugnet im StMJV auch niemand. Aber es gibt keinen transparenten Schlüssel, der es bspw. einem Assessor aus HH erlaubt, seine Examensnote auf "Bayerisches Bildungsniveau" umzurechnen.
Um das Thema nochmal aufzugreifen..
@batman: Damit ich das richtig verstehe: Es ist also so, dass die Note so umgerechnet wird, dass die Mündliche nur ein Viertel zählt und es u.U. zu einem weiteren im Einzelnen nicht näher nachvollziehbaren (also informellen?) Abzug kommt?
Maria2010 hat geschrieben:Auf der Homepage des Justizministeriums Bayern findet sich folgender Hinweis zur Umrechnung der Note im schriftlichen / mündlichen Teil:
Für die Auswahlkonkurrenz sind die bayerischen Examensgrundsätze maßgeblich, die insbesondere den schriftlichen Prüfungsteil mit 75 Prozent, den mündlichen Teil mit 25 Prozent gewichten. Außerbayerische Examensergebnisse müssen durch das Bayerische Landesjustizprüfungsamt entsprechend diesen Grundsätzen umgerechnet werden.
Stütze im Hinweis der offiziellen Erklärung wäre dann wohl der Wortlaut "insbesondere".