Hm, als rein rechtliche Grenze oder auch als verwaltungspraktische Grenze? War in Bayern z.B. so, daß man früher nur bis 2X (weiß nicht mehr genau) für eine ausbildung im gehobenen Dienst bspw. in Betracht gezogen wurde, wenngleich faktisch 45 Jahre die Grenze waren.
Im Zuge von Gleichbehandlungsgesetzgebung etc. ist das in Bayern gefallen und man kann im Prinzip mit 44 ne ausbildung im gehobenen Dienst starten Inwiefern man da praktisch genommen wird ist dann ne andere Frage, aber mir wurde berichtet, daß hier nun auch ältere Leute eingestellt werden. NRW stellt auch def. bis 40 ein.
Daher mein allg. Interesse, danke für den Beitrag zu Hamburg.
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