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Altersgrenzen Verbeamtung / öff. Dienst Bund/Bundesländer

Verfasst: Sonntag 22. August 2010, 07:07
von Gelöschter Nutzer
Hallo, ich an dieser Stelle kurz fragen, wie in den einzelnen Bundesländern die Altersgrenzen für die Einstellung ins Beamtenverhältnis bzw. den öff. Dienst sind.

Aus Bayern sind mir 45 Jahre bekannt
NRW 40

Wie ist es bei den anderen? Läßt sich leider oft nur schwer ergoogeln.

Re: Altersgrenzen Verbeamtung / öff. Dienst Bund/Bundeslände

Verfasst: Sonntag 22. August 2010, 15:34
von Holy_Diver
In HH gilt jedenfalls auch eine Altersgrenze von 45 Jahren.

Re: Altersgrenzen Verbeamtung / öff. Dienst Bund/Bundeslände

Verfasst: Montag 23. August 2010, 18:10
von Gelöschter Nutzer
Hm, als rein rechtliche Grenze oder auch als verwaltungspraktische Grenze? War in Bayern z.B. so, daß man früher nur bis 2X (weiß nicht mehr genau) für eine ausbildung im gehobenen Dienst bspw. in Betracht gezogen wurde, wenngleich faktisch 45 Jahre die Grenze waren.

Im Zuge von Gleichbehandlungsgesetzgebung etc. ist das in Bayern gefallen und man kann im Prinzip mit 44 ne ausbildung im gehobenen Dienst starten Inwiefern man da praktisch genommen wird ist dann ne andere Frage, aber mir wurde berichtet, daß hier nun auch ältere Leute eingestellt werden. NRW stellt auch def. bis 40 ein.

Daher mein allg. Interesse, danke für den Beitrag zu Hamburg.