zum Richter "berufen"?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Scaevola
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von Scaevola »

Zum Ganzen jetzt: Ernst-Wolfgang Böckenförde, Vom Ethos der Juristen

http://www.duncker-humblot.de/?fnb=3487 ... 3d60fad5bd
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batman
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von batman »

"Vom Eros der Juristen" wäre aber auch mal nicht schlecht :D
Dritter Senat
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von Dritter Senat »

Irgendwie traurig, dass man dafür einen eigenen Thread aufmachen muss. Selbstverständlich kann man sich zum Richter berufen fühlen und selbstverständlich gilt das auch für alle anderen Berufe (auch den des Anwalts). Und ideal wäre es wohl, wenn jeder den Beruf ausüben würde, zu dem er sich berufen fühlt. Und ist es eigentlich nicht ein Grundgedanke unserer Rechtsordnung, dass alle Organe der Rechtspflege einem höheren Ziel dienen?
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Kai30
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von Kai30 »

@Dritter Senat:
Ich denke, damit ist alles Notwendige gesagt.
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Mr_Black
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von Mr_Black »

Dritter Senat hat geschrieben:Irgendwie traurig, dass man dafür einen eigenen Thread aufmachen muss.
Hast Du ne Ahnung weswegen wir hier alles eigene Threads aufmachen. Zumal ich ursprünglich im Treffpunkt gepostet hatte. [-(
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von AmunRe »

batman hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:Richter dient einem höheren Ziel....
Im Gegensatz zum Anwalt hat jeder Richter geschworen "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (§ 38 DRiG). ;)
super
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jurabilis
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von jurabilis »

Mr_Black hat geschrieben:
batman hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:Richter dient einem höheren Ziel....
Im Gegensatz zum Anwalt hat jeder Richter geschworen "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (§ 38 DRiG). ;)
Bei der Vereidigung als Anwalt muss man auch irgendsowas geloben.
Respekt, da nimmt jemand die Vereidigung als Rechtsanwalt aber sehr ernst :D
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}

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batman
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von batman »

Immerhin wahren Rechtsanwälte die verfassungsmäßige Ordnung und erfüllen ihre Pflichten gewissenhaft (§ 12a BRAO).
Früher fand dieser heilige Schwur wenigstens noch in öffentlicher Sitzung statt [-o<
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von Mr_Black »

jurabilis hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:
batman hat geschrieben:
Mr_Black hat geschrieben:Richter dient einem höheren Ziel....
Im Gegensatz zum Anwalt hat jeder Richter geschworen "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (§ 38 DRiG). ;)
Bei der Vereidigung als Anwalt muss man auch irgendsowas geloben.
Respekt, da nimmt jemand die Vereidigung als Rechtsanwalt aber sehr ernst :D
Ja, ich schau mir das Video davon auch sehr oft an.
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von Beitraeger »

Meine Vereidigung war gerade erst, daher klinke ich mich mal kurz ein.

Überrascht hat mich der doppelte Gottesbezug.

Am Anfang ein "Bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden..." und am Ende noch das klassische "So wahr mir Gott helfe."

Zurück zum Thema: die hiesige Kammer verstand das schon als eine würdige Zereomie zu gestalten.
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von alphateddy »

Beitraeger hat geschrieben:Meine Vereidigung war gerade erst, daher klinke ich mich mal kurz ein.

Überrascht hat mich der doppelte Gottesbezug.

Am Anfang ein "Bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden..." und am Ende noch das klassische "So wahr mir Gott helfe."

Zurück zum Thema: die hiesige Kammer verstand das schon als eine würdige Zereomie zu gestalten.

Normalerweise kann man bei der Kammer doch wählen ob man Vereidigigung mit oder ohne Gottesbezug will. Alles anderes wäre eigentlich auch IMO grundgesetzwidrig?
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batman
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von batman »

Wer etwas über die "Berufung" zum Anwalt und Wissenschaftler gleichermaßen lesen möchte, dem sei Wolfgang Zöllners Hommage auf Martin Winter (Verwaister Link http://www.sza.de/de/Lawyers/Dr__Martin_Winter/ automatisch entfernt) in der Beilag zur aktuellen ZIP empfohlen.
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Re: zum Richter "berufen"?

Beitrag von Beitraeger »

alphateddy hat geschrieben: Normalerweise kann man bei der Kammer doch wählen ob man Vereidigigung mit oder ohne Gottesbezug will. Alles anderes wäre eigentlich auch IMO grundgesetzwidrig?

Doch, klar durften wir wählen. Aber der doppelte Gottesbezug ist ja trotzdem der grundsätzlich maßgebliche Eid nach § 12a Abs. 1 BRAO.
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