zum Richter "berufen"?
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Re: zum Richter "berufen"?
Zum Ganzen jetzt: Ernst-Wolfgang Böckenförde, Vom Ethos der Juristen
http://www.duncker-humblot.de/?fnb=3487 ... 3d60fad5bd
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- batman
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Re: zum Richter "berufen"?
"Vom Eros der Juristen" wäre aber auch mal nicht schlecht
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Re: zum Richter "berufen"?
Irgendwie traurig, dass man dafür einen eigenen Thread aufmachen muss. Selbstverständlich kann man sich zum Richter berufen fühlen und selbstverständlich gilt das auch für alle anderen Berufe (auch den des Anwalts). Und ideal wäre es wohl, wenn jeder den Beruf ausüben würde, zu dem er sich berufen fühlt. Und ist es eigentlich nicht ein Grundgedanke unserer Rechtsordnung, dass alle Organe der Rechtspflege einem höheren Ziel dienen?
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Re: zum Richter "berufen"?
@Dritter Senat:
Ich denke, damit ist alles Notwendige gesagt.
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- Mr_Black
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Re: zum Richter "berufen"?
Hast Du ne Ahnung weswegen wir hier alles eigene Threads aufmachen. Zumal ich ursprünglich im Treffpunkt gepostet hatte.Dritter Senat hat geschrieben:Irgendwie traurig, dass man dafür einen eigenen Thread aufmachen muss.
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Re: zum Richter "berufen"?
superbatman hat geschrieben:Im Gegensatz zum Anwalt hat jeder Richter geschworen "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (§ 38 DRiG).Mr_Black hat geschrieben:Richter dient einem höheren Ziel....
- jurabilis
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Re: zum Richter "berufen"?
Respekt, da nimmt jemand die Vereidigung als Rechtsanwalt aber sehr ernstMr_Black hat geschrieben:Bei der Vereidigung als Anwalt muss man auch irgendsowas geloben.batman hat geschrieben:Im Gegensatz zum Anwalt hat jeder Richter geschworen "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (§ 38 DRiG).Mr_Black hat geschrieben:Richter dient einem höheren Ziel....
gez. ...j! {Treffpunkt-Captain}
Ortsbekannte Klugscheißer werden gebeten, diesen Post zu ignorieren.
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- batman
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Re: zum Richter "berufen"?
Immerhin wahren Rechtsanwälte die verfassungsmäßige Ordnung und erfüllen ihre Pflichten gewissenhaft (§ 12a BRAO).
Früher fand dieser heilige Schwur wenigstens noch in öffentlicher Sitzung statt
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- Mr_Black
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Re: zum Richter "berufen"?
Ja, ich schau mir das Video davon auch sehr oft an.jurabilis hat geschrieben:Respekt, da nimmt jemand die Vereidigung als Rechtsanwalt aber sehr ernstMr_Black hat geschrieben:Bei der Vereidigung als Anwalt muss man auch irgendsowas geloben.batman hat geschrieben:Im Gegensatz zum Anwalt hat jeder Richter geschworen "nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen" (§ 38 DRiG).Mr_Black hat geschrieben:Richter dient einem höheren Ziel....
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Re: zum Richter "berufen"?
Meine Vereidigung war gerade erst, daher klinke ich mich mal kurz ein.
Überrascht hat mich der doppelte Gottesbezug.
Am Anfang ein "Bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden..." und am Ende noch das klassische "So wahr mir Gott helfe."
Zurück zum Thema: die hiesige Kammer verstand das schon als eine würdige Zereomie zu gestalten.
Überrascht hat mich der doppelte Gottesbezug.
Am Anfang ein "Bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden..." und am Ende noch das klassische "So wahr mir Gott helfe."
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Re: zum Richter "berufen"?
Beitraeger hat geschrieben:Meine Vereidigung war gerade erst, daher klinke ich mich mal kurz ein.
Überrascht hat mich der doppelte Gottesbezug.
Am Anfang ein "Bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden..." und am Ende noch das klassische "So wahr mir Gott helfe."
Zurück zum Thema: die hiesige Kammer verstand das schon als eine würdige Zereomie zu gestalten.
Normalerweise kann man bei der Kammer doch wählen ob man Vereidigigung mit oder ohne Gottesbezug will. Alles anderes wäre eigentlich auch IMO grundgesetzwidrig?
- batman
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Re: zum Richter "berufen"?
Wer etwas über die "Berufung" zum Anwalt und Wissenschaftler gleichermaßen lesen möchte, dem sei Wolfgang Zöllners Hommage auf Martin Winter (Verwaister Link http://www.sza.de/de/Lawyers/Dr__Martin_Winter/ automatisch entfernt) in der Beilag zur aktuellen ZIP empfohlen.
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Re: zum Richter "berufen"?
alphateddy hat geschrieben: Normalerweise kann man bei der Kammer doch wählen ob man Vereidigigung mit oder ohne Gottesbezug will. Alles anderes wäre eigentlich auch IMO grundgesetzwidrig?
Doch, klar durften wir wählen. Aber der doppelte Gottesbezug ist ja trotzdem der grundsätzlich maßgebliche Eid nach § 12a Abs. 1 BRAO.