Vorbehalt der gesundlichen Eignung im Arbeitsvertrag

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KlausStörtebeker
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Registriert: Freitag 15. September 2006, 12:37

Vorbehalt der gesundlichen Eignung im Arbeitsvertrag

Beitrag von KlausStörtebeker »

Hallo Leute,

ich habe eine Frage, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt:

Ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und zwar als Angestellter nach den Regelungen des TVÖD. Zunächst hatte ich einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Dieser befristete Arbeitsvertrag wurde damals unter dem "Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung" abgeschlossen. Daraufhin musste ich nach Arbeitsantritt zum Gesundheitsamt, wo ich gesundheitlich untersucht wurde. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass gegen die Feststellung meiner Arbeitsfähigkeit keine Bedenken bestünden. Anschließend ist das befristete Arbeitsverhältnis noch zweimal verlängert worden, jeweils durch Änderungsverträge zu dem ursprünglich auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Insgesamt belief bzw. beläuft sich die Dauer des befristetenn Arbeitsverhältnisses auf die üblichen zwei Jahre(Befristung ohne Sachgrund).
Nunmehr habe ich für die Zeit nach dem Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Dieser unbefristete Arbeitsvertrag enthält erneut den "Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung".
Meine Frage ist nun, ob dieser erneute Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung und die hiermit erfolgte Ansetzung einer erneuten gesundheitlichen Untersuchung überhaupt zulässig ist ?
Es ändert sich nichts an meiner Gehaltsgruppe und ich versehe weiterhin die gleiche Tätigkeit wie zu Zeiten des befristeten Arbeitsvertrages. Es handelt sich um einen normalen Bürojob in einer Widerspruchsstelle. Anlass für die erneute gesundheitliche Untersuchung bzw. den Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung ist natürlich der Umstand, dass der neue Arbeitsvertrag unbefristet abgeschlossen wurde, aber ist ein erneuter Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung bzw. ist die erneute Untersuchung zulässig, wenn ich schon bei der Einstellung untersucht wurde und es bei mir selbst keinen konkreten Anlass gibt, der gegen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes spricht(war bisher nie krankgeschrieben) ?
Schließlich handelt es sich ja lediglich um einen Vertrag als Angestellter und nicht um eine Verbeamtung.
Natürlich werde ich zu der Untersuchung gehen und hoffe, dass nichts schief geht.
Aber ich würde doch gern wissen, ob der erneute Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung im Arbeitsvertrag und die damit verbundene Untersuchung zulässig sind ?
Leider habe ich beim Googeln nichts hierüber gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand helfen ?
Vielen Dank !
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