Hallo zusammen!
Ich möchte mich als Richter auf Probe in NRW bewerben und habe gehört, dass man, sobald man bei einem OLG-Bezirk abgelehnt wird, einen sog. Sperrvermerk für alle anderen OLG-Bezirke erhält. D.h man kann sich nicht mehr erneut bewerben. Weiß jemand, ob das stimmt und wenn ja, wie weit der Sperrvermerk reicht? Also erstreckt er sich nur auf die Gerichtsbarkeit, bei der man sich beworben hat z.B. die ordentlichen Gerichte oder ist man dann auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit etc. gesperrt?
Sperrvermerk - Bewerbung Richter auf Probe
Moderator: Verwaltung
Re: Sperrvermerk - Bewerbung Richter auf Probe
huhu...also ich habe vor 2-3 Tagen mit dem OLG Köln telefoniert und mir wurde gesagt, dass ich momentan nicht berücksichtigt werden kann, da es momentan so viele Bewerber sind, dass du mindestens 10 Punkte im Zweiten haben musst.
Zu deiner Frage: Mir wurde aber auch gesagt, dass ich mich noch in Hamm bewerben kann...das heißt also Ablehnung aus Köln bedeutet keine Sperrung für Hamm.
Zu deiner Frage: Mir wurde aber auch gesagt, dass ich mich noch in Hamm bewerben kann...das heißt also Ablehnung aus Köln bedeutet keine Sperrung für Hamm.
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Re: Sperrvermerk - Bewerbung Richter auf Probe
Ich glaube, die Frage bezog sich eher auf den Fall, dass man im Assessment Center abgelehnt wird und nicht darauf, dass man schon die Notenanforderungen nicht erfüllt. Dazu gibt es hier im Forum widersprüchliche Aussagen. Zwischen Köln und Düsseldorf soll es wohl einen regen Informationsaustausch geben, d.h. Ablehnung in einem Bezirk führt dazu, dass man im anderen nicht mehr eingeladen wird. Inwieweit Hamm das auch so handhabt, habe ich keine Ahnung. Andererseits haben hier auch schon Leute von Fällen gepostet, in denen Leute in einem Bezirk abgelehnt und im anderen trotzdem eingestellt wurden.
Auf andere Gerichtsbarkeiten dürfte eine Ablehnung aber wohl keinen Einfluss haben. Das Anforderungsprofil und das Einstellungsverfahren ist ja gar nicht überall gleich. So gibt es ja z.B. in der Sozialgerichtsbarkeit gar kein AC, sondern nur ein Auswahlgespräch.
Im Zweifel würde ich einfach bei den jeweiligen Personalsachbearbeitern nachfragen. Die müssen es ja wissen und sind meiner Erfahrung nach auch ziemlich hilfsbereit. Telefonnummern und Mailadressen der zuständigen Personen gibt es bei den meisten Gerichten im Netz.
Auf andere Gerichtsbarkeiten dürfte eine Ablehnung aber wohl keinen Einfluss haben. Das Anforderungsprofil und das Einstellungsverfahren ist ja gar nicht überall gleich. So gibt es ja z.B. in der Sozialgerichtsbarkeit gar kein AC, sondern nur ein Auswahlgespräch.
Im Zweifel würde ich einfach bei den jeweiligen Personalsachbearbeitern nachfragen. Die müssen es ja wissen und sind meiner Erfahrung nach auch ziemlich hilfsbereit. Telefonnummern und Mailadressen der zuständigen Personen gibt es bei den meisten Gerichten im Netz.
Re: Sperrvermerk - Bewerbung Richter auf Probe
Danke für die Informationen!