"Deadlines" für Einstellung Justizdienst

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Philosophicum
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"Deadlines" für Einstellung Justizdienst

Beitrag von Philosophicum »

In Bayern gibt es die Regelung, daß man sich spätestens 3 Jahre nach dem zweiten Examen für den Justizdienst bewerben muß, danach wird man nicht mehr eingestellt.
Gibt es solche "Deadline"-Regelungen auch in anderen Bundesländern, oder könnte man sich da auch noch nach 3,5 oder 4 Jahren erfolgreich bewerben?
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Henrik
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Re: "Deadlines" für Einstellung Justizdienst

Beitrag von Henrik »

Für Hamburg sind mir zwei Fälle bekannt die über 5 Jahre nach dem zweiten Staatsexamen noch Richter geworden sind. Es war doch auch im Gespräch die Ernennung zum Richter von der sozialen Kompetenz, Engagement und beruflicher Vorerfahrung abhängig zu machen (also kurzum wir machen was wir wollen). Dafür muss ein gewisser Zeitraum ja zulässig sein.
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Re: "Deadlines" für Einstellung Justizdienst

Beitrag von Zippocat »

Kenne auch in NDS mehrere Fälle, bei denen nach jahrelanger RA-Tätigkeit (in einem Fall deutlich über 5 Jahren) die Einstellung in den Justizdienst erfolgte.
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Philosophicum
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Re: "Deadlines" für Einstellung Justizdienst

Beitrag von Philosophicum »

Und wenn man in der Zwischenzeit nicht als RA gearbeitet, sondern promoviert hat?
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Re: "Deadlines" für Einstellung Justizdienst

Beitrag von 11 Freunde »

Also in HH gibt es keine Begrenzung. Vielmehr sind mit Proberichter in den Vierzigern bekannt, die vorher als Anwalt gearbeitet haben.
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Olli
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Re: "Deadlines" für Einstellung Justizdienst

Beitrag von Olli »

Hamburg stellt Richter m.W.n. bis 45 ein. Mir ist ein Fall bekannt, der mit 44 J 10 M in die Justiz gegangen ist.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Re: "Deadlines" für Einstellung Justizdienst

Beitrag von Kai30 »

Wieso sollte ausgerechnet Hamburg als "Stadtstaat" Kandidaten Ü40 einstellen?

Ist wohl ein Ausnahmefall. Für die Flächenstaaten, insb. Niedersachsen, kann ich sagen, mit 40 spätestens ist def. Schluss. Ü35 sind ohnehin schon Ausnahmefälle.

Die Begründung erspare ich mir. Wurde ja schon gepostet.
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Olli
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Re: "Deadlines" für Einstellung Justizdienst

Beitrag von Olli »

In Hamburg war es damals bei der Fachgerichtsbarkeit. Wenn die Qualifikation des Bewerbers in dem Gebiet durch jahrelange anwaltliche Praxis gut ist, warum dann nicht einstellen?
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Re: "Deadlines" für Einstellung Justizdienst

Beitrag von 11 Freunde »

Eben. Ich habe auch mal einen 40+ Proberichter gefragt und dieser meinte, dass man auch gerade Bewerber mit langjähriger Erfahrung suche.
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