Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Tibor
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Tibor »

Naja, nur weil der Rpfl nach 7 Jahren Volljurist, wird er nicht direkt Ri/StA. Die Notenanforderungen muss auch solch ein Absolvent erfüllen.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

Tibor hat geschrieben:Naja, nur weil der Rpfl nach 7 Jahren Volljurist, wird er nicht direkt Ri/StA. Die Notenanforderungen muss auch solch ein Absolvent erfüllen.
Ja, meine Aussage setzt natürlich auch voraus, dass die entsprechenden Anforderungen erfüllt sind.

Jedenfalls, Teilzeitarbeit kommt dafür bei Gericht jedenfalls nicht in Betracht.
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VVehnert
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von VVehnert »

Und bereust du es nicht, dass du die (auch finanzielle) Sicherheit als Beamter aufgegeben hast?
Nein, überhaupt nicht. Liegt aber auch daran, dass ein gutes Examen schon auch eine gute "Sicherheit" bieten dürfte. Und als WiMi mit erstem Staatsexamen verdiene ich schon jetzt einiges mehr als zuletzt als Rechtspfleger.

Ich habe es so bzgl. der Finanzierung so gemacht: Während meiner Rechtspflegerzeit eine kleine Rücklage gebildet, mit Studienbeginn die Arbeit auf Halbtag reduziert, vor der Schwerpunktbereichsprüfung Entlassung und Beantragung von Wohngeld. Bafög kam nicht in Frage, da das Jurastudium als Zweitstudium gewertet würde.

Ein ganzbarer Weg für dich wäre evtl: Die ersten vier Semester voll als Rechtspfleger arbeiten und bis dahin eine ordentliche Rücklage bilden, dann Entlassung, einen 450 Euro Job aufnehmen und von dem Gehalt, Wohngeld und den Rücklagen leben. Wobei ich nicht weiss, wie das Einkommen deiner Frau bei der Berechnung von Wohngeld berücksichtigt wird.
Eines klappt jedoch m.E. nicht: 100% arbeiten und Examensvorbereitung. Mehr als halbtags zu arbeiten dürfte kaum gehen, wenn man ein ordentliches Examen erreichen will (kenne jedoch jemanden, der mit 20 Stunden/Woche auch in der Examensvorbereitungsphase ein vb gemacht hat).
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

VVehnert hat geschrieben:
Und bereust du es nicht, dass du die (auch finanzielle) Sicherheit als Beamter aufgegeben hast?
Nein, überhaupt nicht. Liegt aber auch daran, dass ein gutes Examen schon auch eine gute "Sicherheit" bieten dürfte. Und als WiMi mit erstem Staatsexamen verdiene ich schon jetzt einiges mehr als zuletzt als Rechtspfleger.

Ich habe es so bzgl. der Finanzierung so gemacht: Während meiner Rechtspflegerzeit eine kleine Rücklage gebildet, mit Studienbeginn die Arbeit auf Halbtag reduziert, vor der Schwerpunktbereichsprüfung Entlassung und Beantragung von Wohngeld. Bafög kam nicht in Frage, da das Jurastudium als Zweitstudium gewertet würde.

Ein ganzbarer Weg für dich wäre evtl: Die ersten vier Semester voll als Rechtspfleger arbeiten und bis dahin eine ordentliche Rücklage bilden, dann Entlassung, einen 450 Euro Job aufnehmen und von dem Gehalt, Wohngeld und den Rücklagen leben. Wobei ich nicht weiss, wie das Einkommen deiner Frau bei der Berechnung von Wohngeld berücksichtigt wird.
Eines klappt jedoch m.E. nicht: 100% arbeiten und Examensvorbereitung. Mehr als halbtags zu arbeiten dürfte kaum gehen, wenn man ein ordentliches Examen erreichen will (kenne jedoch jemanden, der mit 20 Stunden/Woche auch in der Examensvorbereitungsphase ein vb gemacht hat).
Ich vermute auch, dass es mit der Zeit äußert schwierig wird. Möchte es aber so lange es geht neben dem Job machen, vorausgesetzt, die Leistungen sind auch entsprechend. Ich frage mich nur, was ich machen sollte, wenn das Examen nicht so gut ausfällt und ich dann aber aus dem Dienst raus bin.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von VVehnert »

Klar, ein Restrisiko besteht da immer. Mir wurde von mehreren Seiten abgeraten, mich entlassen zu lassen. Auch von meinem Direktor. Aber auch mit der Kombi Rechtspflegerstudium + Berufserfahrung + (nicht ganz so gutes) Examen sollte man ganz ordentliche Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Vor einer Entlassung sollte man natürlich versuchen, sich beurlauben zu lassen. In meinem Fall hat das leider nicht geklappt.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

Mir sind auch Fälle bekannt, in denen eine Beurlaubung abgelehnt wurde.

Im Leben gibt es auch schon mal Ereignisse, auf die man nicht unbedingt vorbereitet ist, z. B. Nachwuchs. Mit einer Entlassung tue ich mich schwer, da ich nicht möchte, dass wir dann finanziell überhaupt nicht mehr zurecht kommen. Meine Frau hat z. B. auch kein sicheres Arbeitsverhältnis und von dem Einkommen allein kann man auch nicht leben. Wenn ich dann möglicherweise zwei Nebenjobs nehmen müsste, kann ich auch gleich RPfl bleiben.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von VVehnert »

Klar, kann ich schon verstehen. Wie gesagt beisst sich eine volle Berufstätigkeit m.E. aber mit einer sinnvollen Examensvorbereitung. Ich kenne zwei Rechtspfleger, die das zwar so durchgezogen haben (und die Examensvorbereitung nur mit dem Jahresurlaub bestritten haben), bei beiden war das Examensergebnis dann aber auch nicht so toll, sodass sie Rechtspfleger geblieben sind.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von z0rr0_z »

Also besser Lotto spielen, vielleicht trifft man ja den Jackpot, dann kann man damit über die Runden kommen \:D/

Spaß beiseite.
Ich werde erst mal, so wie du auch vorgeschlagen hast, die erste Semester natürlich neben dem Job studieren. Was sich dann ergibt, muss man sehen. Möglicherweise ist es dann doch nicht mein Ding, dann hab ich's wenigstens probiert. Oder es läuft gut. Vielleicht ergibt sich dann doch eine Teilzeitbeschäftigung bei Gericht oder möglicherweise auch außerhalb.

Ist jedenfalls schön, sich mal mit jemandem auszutauschen, der diese Erfahrung bereits gemacht hat und das Risiko eingegangen ist.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von dlutsche »

Ich klink mich mal ein, da ich einen vergleichbaren Background habe:

Habe zum SoSe 2014 das Studium aufgenommen - parallel zu einer Vollzeittätigkeit im g.D. einer Landespolizei. Bin seit letztem Semester scheinfrei und bereite mich nunmehr seit Dezember auf das Examen zunächst in Eigenregie vor. Habe ziemlich zufriedenstellende Ergebnisse erzielt, die mich in dem Vorhaben zunehmend bestärkten. Mein Dienstherr wollte mir aber unter keinen Umständen eine Teilzeitstelle/Beurlaubung anbieten. So ging ich im September letzten Jahres zur Personalabteilung und teilte mit, dass ich mich mit dem Ziel einer ernsthaften Examensvorbereitung aus dem Dienst entlassen lassen möchte. Da der Nachersatztermin zudem Zeitpunkt bereits verstrichen war, bot man mir wohlwollend bis zum nächsten Nachersatztermin eine halbe Stelle an. Eine auf Zeit begrenzte Win-Win-Situation. Zum September werde ich dann aus dem Dienst scheiden und nach knapp 10-Monatiger-Selbstvorbereitung im Oktober ins Rep gehen, um dann nach dem SoSe 2018 den Freiversuch mitzunehmen.

Es lief bisher ziemlich gut (Fluch und Segen zugleich, da das gute Abschneiden es mir persönlich fast nicht vertretbar erscheinen ließ, das Studium einfach abzubrechen), sodass ich mich aktuell auch auf der zweiten Auswahlstufe eines Stipendienprogrammes einer namhaften GK befinde. Finanzielle Zuwendungen gibt es zwar nicht, aber uU ein Online-Rep und einen ganz netten Büchergutschein sowie die wirtschaftlich nicht aufwägbare Möglichkeit, sich ein Netzwerk aufzubauen.

Habe mir während der Vollzeitbeschäftigung ein finanzielles Polster angehäuft, das ich über die Zeit dann aufzehren werde. Zusätzlich werde ich mir auch eine geringfügige Beschäftigung suchen und etwas auf familiäre Unterstützung zurückgreifen. Du siehst, du wärst nicht der Erste und bei Weitem nicht der Letzte!

Mir ist bewusst, dass ein nicht zu unterschätzendes Risiko bleibt. Doch sehe ich es ähnlich wie
Tibor hat geschrieben:Ist denn eine A9 Stelle mit sagen wir 23 Jahren soviel Sicherheit, dass man seine Träume und Ideen unterordnet? Ich würde das Argument Sicherheit ja verstehen, wenn man schon 40 Jahre alt ist, drei minderjährige Kinder und einen Hauskredit hat, aber doch nicht mit Anfang 20.

Ich hatte viele schlaflose Nächte und große Sorgen. Doch seitdem ich endgültige Gewissheit habe, dass ich diesen Weg durchziehe, ist eine große Last von mir gefallen. Auch mich erklären weiterhin viele Leute für verrückt. Damit kann ich aber mittlerweile gut leben, da es mir darum geht, mit mir im Reinem zu sein. Verschlechtere ich mich, dann ist es halt so. Ich muss aber nicht mit dem ständigen "Was-wäre-wenn" leben.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Muirne »

VVehnert hat geschrieben:(kenne jedoch jemanden, der mit 20 Stunden/Woche auch in der Examensvorbereitungsphase ein vb gemacht hat).
+1 zu diesem Studienfreund. Der hat anfangs Vollzeit gearbeitet und dann am Ende halbtags. Jetzt promoviert er.

Hab aber auch ne Freundin, die es dann mit Vollzeit nach paar Semestern abgebrochen hat, trotz guter Noten und bereits vorherigem Studienabschluss. Die hatte allerdings schon eine sehr verantwortungsvolle Stelle im Ministerium und hat dann in einem nächsten Karriereschritt nochmal gewechselt und noch mehr Verantwortung übernommen. Da hat das irgendwann keinen Sinn mehr gemacht. Bereut hat sie es aber dennoch nicht, auch hilft es ihr (nicht nur im Lebenslauf) durchaus weiter juristische Erfahrung gesammelt zu haben und etwas von materiellem Recht zu verstehen.
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Tibor
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Tibor »

dlutsche hat geschrieben: Habe mir während der Vollzeitbeschäftigung ein finanzielles Polster angehäuft, das ich über die Zeit dann aufzehren werde.
Das ist idR die sinnvollste Variante, weil man sich in der Ansparphase schon auf "einfacheren" Lebensstil einstellt und zugleich danach zielgerichtet studiert, weil man den Kontostand im Blick hat. Ich hatte auch das Modell: Vollzeit und ansparen vor dem Studium, dann Teilzeit und am Ende Bafög-Darlehen. Das Budget hat sodann den Examenstermin vorgegeben. Zuletzt hab ich mich sogar für ein Erasmussemester entschieden, dafür hab ich dann mein letztes Hemd (Motorrad) verkauft, um während der Examensvorbereitung nicht arbeiten zu müssen. Und meine Erfahrung ist, wer etwas wirklich will und diverse Entbehrungen in Kauf nimmt, der studiert intensiver und idR auch mit besseren Ergebnissen.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von thh »

z0rr0_z hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Ja, der Bedarf an Rpfl ist derzeit manchenorts deutlich höher als das Angebot ...
Man könnte als Arbeitgeber/Dienstherr aber durchaus offen dafür sein, dass seine Arbeitnehmer/Beamte sich auf eigene Kosten fortbilden möchten. Wäre grundsätzlich ja auch eine Investition, da der entsprechende Beamte sodann in höheren Laufbahnen eingesetzt werden könnte.
Aus Sicht des Dienstherrn helfen aber Richter, Staatsanwälte und Regierungsräte nun einmal nicht weiter, wenn man Rechtspfleger braucht ...
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von OJ1988 »

VVehnert hat geschrieben:
Und bereust du es nicht, dass du die (auch finanzielle) Sicherheit als Beamter aufgegeben hast?
Nein, überhaupt nicht. Liegt aber auch daran, dass ein gutes Examen schon auch eine gute "Sicherheit" bieten dürfte. Und als WiMi mit erstem Staatsexamen verdiene ich schon jetzt einiges mehr als zuletzt als Rechtspfleger.
Wie wenig verdienen denn bitte Rechtspfleger?
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Tibor
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von Tibor »

Naja, bei A9 bekommst du am Anfang Runde 2.000€ netto raus (Single, keine Kinder, Steuerklasse 1). Da geht dann noch die PKV ab, also reden wir von eher unter 2.000€ cash.
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Re: Jurastudium nach Rechtspfleger- Ausbildung?

Beitrag von VVehnert »

Mit A10 hatte ich zuletzt - die Krankenkasse schon abgezogen - etwa 2.000 Euro netto raus.
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