Hallo zusammen,
eine eilige Frage kurz vor Fristablauf: Bei welcher Beihilfebehörde sind Rechnungen einzureichen, die man für einen Arztbesuch während der Tätigkeit im Bundesland A (Nds.) erhalten hat, wenn man jetzt im Bundesland B (SH) arbeitet? Jemand eine Idee? Habe weder im Nds BeamtG noch in der BhV was Passendes gefunden (dort nur § 2 ABs. 2: 1Beihilfeberechtigung der in Absatz 1 bezeichneten Personen besteht, wenn und solange sie Dienstbezüge, Amtsbezüge, Anwärterbezüge, Ruhegehalt, Übergangsgebührnisse auf Grund gesetzlichen Anspruchs, Witwengeld, Witwergeld, Waisengeld oder Unterhaltsbeitrag erhalten- ja, aber von wem???)
Vermutlich geht das noch an das alte BL, aber es wäre doof, wenn das nicht so wäre und dann die Frist abgelaufen wäre.
Vielleicht hatte ja mal jemand das gleiche Problem? Danke für Eure Ideen.
Beihilfe bei Bundeslandwechsel
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Re: Beihilfe bei Bundeslandwechsel
Logisch fänd ich das alte BL.
Praktisch würde ich bei den zuständigen Stellen anrufen und nachfragen.
So eilig, dass Du nicht morgen noch wen anrufen kannst, wird es doch nicht sein?
Praktisch würde ich bei den zuständigen Stellen anrufen und nachfragen.
So eilig, dass Du nicht morgen noch wen anrufen kannst, wird es doch nicht sein?
Das ist keine Generalprobe.
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Re: Beihilfe bei Bundeslandwechsel
Nein, das stimmt, soviel Zeit ist noch. Ich fürchte nur, dass mir das so spontan am Telefon auch keiner sagen kann bzw. beide sagen, das jeweils andere Land ist zuständig... Aber egal, vielleicht schicke ich es einfach an beide, jeweils verbunden mit dem Hinweis, dass es auch an das andere BL gegangen ist.