Hallo,
ich habe eine auf drei jahre befristet stelle an der uni als wiss.mit. Daneben bin ich angestellte anwältin. wenn der vertrag an der uni ausläuft, werde ich nur noch als anwältin tätig sein.
sehe ich das richtig, dass es unter diesen umständen sinn macht, mich von der Rentenversicherungspflicht und der pflichtversicherung in der zusatzversicherung des öffentlichen dienstes befreien zu lassen?
ich habe gerade die ganzen formulare vom LBV erhalten und blicke da nicht so ganz durch.
vielen dank für eure hilfe!
Viele Grüße
Lara
Befreiung Pflichtversicherung und Zusatzversorgung des öD
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