Hallo,
ist jemandem bekannt, ob im Falle einer Bewerbung für den Staatsdienst seitens der Einstellungsbehörde die Personalakte beigezogen wird, die während des Referendariats geführt wurde? Gibt es da Unterschiede zwischen einer Bewerbung für die Justiz (Richter/Staatsanwalt) und einer Bewerbung bezüglich einer Stelle in der Verwaltung?
Frage zur Bewerbung für den Staatsdienst
Moderator: Verwaltung
- Bonnvoyage
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Re: Frage zur Bewerbung für den Staatsdienst
Ja, diese Akte wird herangezogen zumindest bei einer Bewerbung als Richter oder Staatsanwalt.
Ob es auch in der Verwaltung der Fall ist, kann ich dir leider nicht sagen.
Ob es auch in der Verwaltung der Fall ist, kann ich dir leider nicht sagen.
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Re: Frage zur Bewerbung für den Staatsdienst
Ich kann dazu nur sagen, dass man in BY bei der Bewerbung in die Justiz eine Einverständniserklärung unterschreibt, dass die Referendarsakte begezogen werden darf. Weder bei der Bewerbung zum StAS noch bei der Finanzverwaltung musste ich das unterschreiben. Wobei das aber vielleicht noch kommt, bevor der nächste Bewerbungsschritt ansteht