Wahlstation im Staatsdienst Pflicht?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Blue125
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Wahlstation im Staatsdienst Pflicht?

Beitrag von Blue125 »

Hi zusammen,
ist es für eine spätere Anstellung im Staatsdienst eigentlich Voraussetzung, dass man auch die Wahlstation dort verbracht hat?
Also zwingend ist es sicherlich nicht, nehme ich an, aber verschlechtert man seine Chancen sehr, wenn man in der Wahlstation doch nochmal was anderes ausprobieren möchte?
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bilguer
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Re: Wahlstation im Staatsdienst Pflicht?

Beitrag von bilguer »

Blue125 hat geschrieben:ist es für eine spätere Anstellung im Staatsdienst eigentlich Voraussetzung, dass man auch die Wahlstation dort verbracht hat?
Nein!
Blue125 hat geschrieben:Also zwingend ist es sicherlich nicht, nehme ich an, aber verschlechtert man seine Chancen sehr, wenn man in der Wahlstation doch nochmal was anderes ausprobieren möchte?
Die Wahlstation dort zu verbringen, wo man später auch arbeiten möchte, ist sicherlich nicht hinderlich, aber auch nicht zwingend.

Gruß
bilguer
Doktorandin
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Re: Wahlstation im Staatsdienst Pflicht?

Beitrag von Doktorandin »

Da schließe ich mich an. Kann ja nicht schaden, wenn man sich unverbindlich mal mit den Alternativen beschäftigt und übern Tellerrand guckt ;)
Hatte selbst Wahlstation beim Anwalt und bin trotzdem eingestellt worden. (Justiz, Bayern)
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Re: Wahlstation im Staatsdienst Pflicht?

Beitrag von Logo »

Dito. Ich habe meine Wahlstation auch bei einem Rechtsanwalt durchlaufen. Allerdings war die Stationswahl im Einstellungsinterview dann natürlich Thema ("Warum waren Sie nicht beim VG/OVG?") . Die Argumentation, noch einmal "über den Tellerrand" hinausgucken zu wollen und der Hinweis auf die "anwaltslastige Prüfung" im Examen hat schließlich überzeugt.
Fortiter in re suaviter in modo!
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non-liquet
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Re: Wahlstation im Staatsdienst Pflicht?

Beitrag von non-liquet »

Logo hat geschrieben:Die Argumentation, noch einmal "über den Tellerrand" hinausgucken zu wollen und der Hinweis auf die "anwaltslastige Prüfung" im Examen hat schließlich überzeugt.
Hehe... "anwaltslastige Prüfung im Examen", das gefällt mir. :D

Zur Ausgangsfrage: Ich habe zwar selbst die Wahlstation in meinem späteren Tätigkeitsfeld absolviert, was in jeder Hinsicht von Vorteil vor.

Wenn ich so im Kollegenkreis herumgucke, bin ich da aber ein Ausnahmefall. Ich würde da also kein Problem sehen.
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bilguer
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Re: Wahlstation im Staatsdienst Pflicht?

Beitrag von bilguer »

non-liquet hat geschrieben:Hehe... "anwaltslastige Prüfung im Examen", das gefällt mir.
Nicht? :D
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Einwendungsduschgriff
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Re: Wahlstation im Staatsdienst Pflicht?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Von meinen "Justizbekannten" war zwei in der Wahlstation in der Justiz, die anderen in der Anwaltschaft/Sonstiges. Geschadet hat es den Letztgenannten wahrlich nicht (sicherlich aber auch eine Frage der erreichten Noten), wobei eine gute Bekannte ihre Richterstelle wohl nicht hätte, wäre sie nicht in der Verwaltungsstation sehr positiv aufgefallen.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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