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Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Mittwoch 13. April 2011, 18:59
von Gelöschter Nutzer
Hallo alle zusammen,

ich bin zum 2. Mal in Bayern im 2. Staatsexamen durchgefallen, aber nur ganz knapp und möchte deshalb das Nachprüfungsverfahren einleiten bzw. die Klage erheben.
Für den Hinweis auf einen guten (am besten bayerischen) Anwalt, der sich im Prüfungsrecht auskennt, wäre ich Ihnen sehr dankbar. O:)

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Donnerstag 14. April 2011, 11:58
von Gelöschter Nutzer
Geht sowohl direkt als auch per PN.

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Donnerstag 14. April 2011, 12:21
von Offler
Hallo,

also ich weiß dass vom Repetitorium Hemmer die Referenten Tyroller/Grieger Prüfungsanfechtungen machen.
Bin mir aber nicht sicher ob sich das nur auf das erste Staatsexamen bezieht.

Ich wünsch dir auf jeden Fall alles gute!

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Samstag 16. April 2011, 09:34
von Gelöschter Nutzer
http://www.langgartner-partner.de/

Ganz viel Erfolg wünsche ich!

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Donnerstag 21. April 2011, 22:38
von Gelöschter Nutzer
Danke für die Tipps.

Und ein frohes Osterfest !

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Sonntag 8. Januar 2017, 17:30
von DramaQueen
Hat es eigentlich geklappt?

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Sonntag 8. Januar 2017, 17:43
von Eagnai
Der User war vor mehr als fünf Jahren zum letzten Mal hier - dürfte also sehr unwahrscheinlich sein, dass er deine Frage sieht.

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Sonntag 8. Januar 2017, 18:23
von Tibor
@DramaQ: Per PN anschreiben, die meisten User bekommen dann ne Email, dass sie ne PN hier haben.

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Sonntag 8. Januar 2017, 20:39
von joee78
AMG hat geschrieben:http://www.langgartner-partner.de/

Ganz viel Erfolg wünsche ich!
Ich dachte Anwaltswerbung wär verboten. :upsetangry

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Sonntag 8. Januar 2017, 21:31
von Tibor
joee78 hat geschrieben:
AMG hat geschrieben:http://www.langgartner-partner.de/

Ganz viel Erfolg wünsche ich!
Ich dachte Anwaltswerbung wär verboten. :upsetangry
Falls du es nicht gesehen hast, ist das ein Link aus dem Jahr 2011. Zudem hat der User, der den Link gesetzt hat (AMG), nach den mir vorliegenden Registrierungsdaten nicht in der verlinkten Kanzlei gearbeitet. Es handelt sich also um eine erlaubte und vom anfragenden User (Jolly Roger) gewünschte Empfehlung und nicht um Werbung in eigener Sache.

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Montag 9. Januar 2017, 08:13
von thh
joee78 hat geschrieben:
AMG hat geschrieben:http://www.langgartner-partner.de/

Ganz viel Erfolg wünsche ich!
Ich dachte Anwaltswerbung wär verboten. :upsetangry
Jupiter. Ochse.

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Montag 9. Januar 2017, 08:40
von joee78
thh hat geschrieben:Jupiter. Ochse.
Hahaha, ist mir auch in den Sinn gekommen, aber ich wollt mich nicht mit dem Mod. rumstreiten. :alright

Re: Nachprüfungsverfahren nach dem 2. Staatsexamen (Bayern)

Verfasst: Montag 9. Januar 2017, 12:56
von Einwendungsduschgriff
Wurde eigentlich die damalig in den Blick genommene Verfassungsbeschwerde gegen § 55 Abs. 1 JAPO Bayern erhoben? Das wäre ja für die Prüfungspraxis mal eine wichtige Information, nebst Ausgang des Verfahrens.