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Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Donnerstag 25. August 2016, 19:58
von Torquemada
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Hanns-Martin, soviel Korrektheit muss sein, auch für NSDAP-Mitglieder.
"Hanns Martin", wenn schon. Und nicht "auch als NSDAP-Mitglied", sondern als Terroropfer.

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Donnerstag 25. August 2016, 20:09
von Einwendungsduschgriff
Also: Hanns Martin Schleyer, NSDAP-Mitglied und Opfer des Terrors der RAF. Alle zufrieden?

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Mittwoch 31. August 2016, 20:28
von Justitian
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmi ... -Klage.pdf

Warum soll hier eine qualifizierte Verfassungsrüge erforderlich sein? Eine solche ist doch nur bei Rechtsakten der EU erforderlich, weil diese grundsätzlich über dem Verfassungsrecht stehen. Hier wendet man sich doch gegen die schlichte Mitwirkung des deutschen Vertreters.

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Donnerstag 8. September 2016, 09:49
von Tibor
Zur aktuellen PM des BVerfG: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-061.html

Warum gibt man sich als BVerfG Mühe den Moderator zu anonymisieren, wenn der BGH vorher alles offengelegt hat?

BGH, Urteil vom 29. 4. 2014 – VI ZR 137/13

"Die im Zeitpunkt der Berichterstattung 12 Jahre alte Tochter des Fernsehmoderators Günther J. nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Bekanntgabe des zu Günther J. bestehenden Kindschaftsverhältnisses in Anspruch. ...
Im Jahr 2000 wurde die Klägerin von Günther J. und seiner Ehefrau Thea S.-J. als Kind angenommen. ...
Darin heißt es unter voller Namensnennung u. a.: "…" Der Zuchtmeister" steht über dem Teil des neunseitigen Porträts von Günther J. (50, "Wer wird Millionär"), der detailliert über sein Vatersein erzählt."

http://lexetius.com/2014,1486

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Donnerstag 8. September 2016, 22:37
von OJ1988
Tibor hat geschrieben:Günther J. (50, "Wer wird Millionär")
https://www.youtube.com/watch?v=0hx2bhamjcE

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Freitag 9. September 2016, 13:32
von Versicherungsnehmer
Ich hätte mir zur Einleitung der Pressemitteilung folgenden Satz gewünscht: Trotz seiner Entscheidung zeigt das BVerfG, wie wichtig ihm der Persönlichkeitsschutz ist und nennt den Moderator nicht Günther J., denn das wäre zu offensichtlich, sondern G. Jauch.

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Freitag 9. September 2016, 14:14
von famulus
Oder wie damals bei den Simpsons...

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Freitag 9. September 2016, 23:40
von Justitian

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Samstag 10. September 2016, 09:39
von OJ1988
Schon 3, die meinen Link nicht geöffnet haben. Bin enttäuscht :(

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Samstag 10. September 2016, 10:19
von Tibor
Hehe. Ihr müsst einfach via Tapatalk foren, dann werden verlinkte Medieninhalte automatisch dargestellt.

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Montag 26. September 2016, 22:54
von Swann
Wenn ein Urteil des BVerwG diese Normen im Kopf anführt:
WRV Art. 76, 104 Abs. 1, Art. 128 Abs. 3, Art. 129 Abs. 2 und 3
PreußVerf 1920 Art. 79, 80
RBG 1873 §§ 84, 89 Abs. 1 und 2, §§ 90, 91 Abs. 1 und 2, § 103
PrDiszG 1852 §§ 24, 29, 35 Abs. 1, §§ 41, 47, 64 Nr. 2, § 78
PrBDStO 1932 § 27 Abs. 2, §§ 32, 39 Abs. 1, §§ 43, 49
PrALR 1794 §§ 98, 99, 100, 101
und sich mit einer gewissen Ausführlichkeit dem Badischen Civilstaatsdieneredikt und der Bayerischen Hauptlandespragmatik widmet, dann bekommt der Revisionskläger für 720 EUR eine Menge für sein Geld geboten.

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... 6U2C4.15.0

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Dienstag 27. September 2016, 00:45
von OJ1988
Swann hat geschrieben:Wenn ein Urteil des BVerwG diese Normen im Kopf anführt:
WRV Art. 76, 104 Abs. 1, Art. 128 Abs. 3, Art. 129 Abs. 2 und 3
PreußVerf 1920 Art. 79, 80
RBG 1873 §§ 84, 89 Abs. 1 und 2, §§ 90, 91 Abs. 1 und 2, § 103
PrDiszG 1852 §§ 24, 29, 35 Abs. 1, §§ 41, 47, 64 Nr. 2, § 78
PrBDStO 1932 § 27 Abs. 2, §§ 32, 39 Abs. 1, §§ 43, 49
PrALR 1794 §§ 98, 99, 100, 101
und sich mit einer gewissen Ausführlichkeit dem Badischen Civilstaatsdieneredikt und der Bayerischen Hauptlandespragmatik widmet, dann bekommt der Revisionskläger für 720 EUR eine Menge für sein Geld geboten.

http://www.bundesverwaltungsgericht.de/ ... 6U2C4.15.0
Nachdem dem Kaiser im Jahr 1790 durch Art. 24 § 10 der Kaiserlichen Wahlkapitulationen bereits verboten worden war, Reichshofräte ohne vorheriges Gerichtsverfahren und eine gerichtliche Entscheidung ihres Dienstes zu entsetzen (vgl. Krause, Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, 2008, S. 297), findet sich die allgemeine Anordnung des Ausschlusses einer "administrativen Entlassung" durch den Entlassenden selbst erstmals in § 98 des Preußischen Allgemeinen Landrechts von 1794
Da mal WissMit sein \:D/

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Freitag 14. Oktober 2016, 11:42
von Einwendungsduschgriff
Schöne Zusatzfrage für die öffentlich-rechtliche Klausur oder als Thema einer mündlichen Prüfung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-072.html

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Freitag 14. Oktober 2016, 18:27
von Juratutorium
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Also: Hanns Martin Schleyer, NSDAP-Mitglied und Opfer des Terrors der RAF. Alle zufrieden?
SS-Untersturmführer vielleicht noch?

Re: Aktuelles aus dem Öffentlichen Recht

Verfasst: Freitag 14. Oktober 2016, 20:33
von Justitian
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Schöne Zusatzfrage für die öffentlich-rechtliche Klausur oder als Thema einer mündlichen Prüfung:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-072.html
Schöne Subsumtion. Die Hinweise auf die Verfassungsbeschwerde lesen sich wie eine diskrete Aufforderung.