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Was passiert mit Versorgungswerk, wenn man ins Ausland geht

Verfasst: Sonntag 29. Mai 2011, 18:23
von Gelöschter Nutzer
Hi,

weiß jemand wie das mit dem Versorgungswerk geregelt wird, wenn man als RA länger ins Ausland geht, also kein Secondment macht, sondern bei einem richtigen Wechsel zu einer ausländischen Kanzlei ins Ausland?

Gruß
kleink

Re: Was passiert mit Versorgungswerk, wenn man ins Ausland g

Verfasst: Sonntag 6. November 2011, 22:42
von Exocomp
Nur eine Vermutung, aber ich denke, man kann freiwillig versichert bleiben mit einem Minimalbeitrag, also 50-100 Euro monatlich. Dann behält man ggf. zuvor erworbene Privilegien. Hängt aber sehr von dem einzelnen VW ab. Am besten im eigenen VW anrufen und dort nachfragen. UU lohnt sich auch ein vorheriger Umzug in ein VW mit günstigeren Regelungen, geht aber nicht ohne weiteres.

Re: Was passiert mit Versorgungswerk, wenn man ins Ausland g

Verfasst: Mittwoch 30. Mai 2012, 18:52
von Gelöschter Nutzer
Ich würde vorschlagen, dass man bei sowas immer direkt nachfragt. Kann Einiges schief gehen bei diesem Vorhaben!

Re: Was passiert mit Versorgungswerk, wenn man ins Ausland g

Verfasst: Freitag 23. November 2012, 22:57
von niedersachse
Ich bin im Moment im (westeuropäischen) Ausland tätig. Bei der "Auswanderung" lief alles relativ problemlos, wenn man bereit ist, etwas Zeit für Telefonate zu investieren. Von der Kanzleipflicht hat mich die zuständige RAK für die Dauer der Auslandstätigkeit befreit; man muss glaubhaft machen, dass man wiederkommen will. In das Versorgungswerk muss ich auch nichts einzahlen; ich zahl aber den Mindestbetrag freiwillig. Warum, weiss ich auch nicht so genau.