§ 986 I 1 BGB als dolo-agit-Einwand?
Verfasst: Montag 20. Juni 2011, 10:49
Hi,
gerade habe ich eine Falllösung gelesen. Der Fall ging vereinfacht so:
E verlangt von B die Herausgabe einer Sache nach § 985 BGB. B war ursprünglich Eigentümer der Sache, hat das Eigentum aber verloren, als E es gemäß § 973 I 1 BGB erworben hat.
B steht aber ein Anspruch aus § 977 BGB zu.
Die Lösungsskizze verneint § 986 I 1 BGB und berücksichtigt den Anspruch des B aus § 977 als dolo-agit-Einwand (§ 242 BGB).
Meine Frage dazu lautet: Was spricht eigentlich dagegen in dem Anspruch des B auf Übereignung und Besitzverschaffung aus § 977 BGB ein Recht zum Besitz iSv § 986 I 1 BGB zu sehen? Wird bspw aus dem Anspruch auf Besitzverschaffung ein Recht zum Besitz erst, wenn der Anspruch erfüllt worden ist?
Danke für Eure Hilfe.
gerade habe ich eine Falllösung gelesen. Der Fall ging vereinfacht so:
E verlangt von B die Herausgabe einer Sache nach § 985 BGB. B war ursprünglich Eigentümer der Sache, hat das Eigentum aber verloren, als E es gemäß § 973 I 1 BGB erworben hat.
B steht aber ein Anspruch aus § 977 BGB zu.
Die Lösungsskizze verneint § 986 I 1 BGB und berücksichtigt den Anspruch des B aus § 977 als dolo-agit-Einwand (§ 242 BGB).
Meine Frage dazu lautet: Was spricht eigentlich dagegen in dem Anspruch des B auf Übereignung und Besitzverschaffung aus § 977 BGB ein Recht zum Besitz iSv § 986 I 1 BGB zu sehen? Wird bspw aus dem Anspruch auf Besitzverschaffung ein Recht zum Besitz erst, wenn der Anspruch erfüllt worden ist?
Danke für Eure Hilfe.