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Promotion & Einkünfteerzielungsabsicht

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2011, 10:37
von Hari-Bert
Hallo Zusammen,

die Kosten für meine Diss. habe ich in den Jahren des Abflusses (2009 und 2010) als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt.

Nun habe ich in diesem Jahr eine VG-Wort Ausschüttung von etwa 800 Euro erhalten und will diese natürlich nicht als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit versteuern. Meine Idee ist, dass ich keine Einkünfteerzielungsabsicht habe, weil über die VG Wort Tantieme keine Einkünfte aus der Diss. zu erwarten sind (alle Rechte habe ich an den Verlag abgetreten). Hat das realistischerweise Aussicht auf Erfolg?

Re: Promotion & Einkünfteerzielungsabsicht

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2011, 11:02
von showbee
War genau meine Argumentation und wurde bei der Veranlagung akzeptiert.

Re: Promotion & Einkünfteerzielungsabsicht

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2011, 16:34
von Baron
Echt? Ich bin bislang davon ausgegangen, dass man die Ausschüttung schon versteuern muss. So steht es auch bei VG Wort. http://www.vgwort.de/index.php?id=46 (Verwaister Link automatisch entfernt)

@Showbee: war es ein großer Aufwand, die Ausschüttung nicht zu versteuern oder hat das Finanzamt es gleich akzeptiert?

Re: Promotion & Einkünfteerzielungsabsicht

Verfasst: Sonntag 31. Juli 2011, 21:45
von showbee
Es setzt mE die Konstellation voraus:

- Ausgaben für die Diss schon immer als Sonderausgaben erklärt und nicht als Werbungskosten (so deutlich, dass kein Bezug zur Einkünftesphäre)
- keine Tätigkeit am Lehrstuhl des DV (weil sonst beruflicher Bezug gegeben)
- deutlich höhere Aufwendungen als VG Wort Einnahme (bspw. durch hohen Druckkostenzuschuss)
- keine sonstigen schriftstellerischen Tätigkeiten die zu Einnahmen führten (bspw. Zeitschriftenaufsatz o.ä.)
- Bescheide der Vorjahre sind bestandskräftig (insb. kein Vorbehalt der Nachprüfung)

Re: Promotion & Einkünfteerzielungsabsicht

Verfasst: Montag 1. August 2011, 20:19
von Hari-Bert
mE ist aber selbst die von Dir geschilderte Konstellation nicht zwingend schädlich.
- auch wenn als WK/vorweggenommene WK erklärt, wäre ja nur Bezug zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gegeben. Dennoch aber keine Gewinnerzielungsabsicht in Bezug auf selbständige Arbeit oder kann man da nicht trennen?
- mE reicht knappes Übersteigen der Kosten schon aus, wenn in der Zukunft keine weiteren Einnahmen zu erwarten sind (zB weil alle Verwertungsrechte an den Verlag abgetreten)
- Bei sonstigen schriftstellerischen Tätigkeiten wäre mE eine Gesamtschau aus allen Aufsätzen und der Diss. zu ertsllen. Auch drei oder vier Aufsätze würden wahrscheinlich nicht zur Gewinnerzielungsabsicht führen.

Re: Promotion & Einkünfteerzielungsabsicht

Verfasst: Montag 1. August 2011, 20:22
von showbee
Klar, eine klare Sachverhaltslage führt aber mE zu schnellerer Akzeptanz schon in der Veranlagung.

Re: Promotion & Einkünfteerzielungsabsicht

Verfasst: Dienstag 8. September 2015, 13:01
von Gelöschter Nutzer
showbee hat geschrieben:War genau meine Argumentation und wurde bei der Veranlagung akzeptiert.
Hallo showbee,

ich weiß, der Beitrag ist schon bisschen älter, vielleicht kannst du mir trotzdem helfen. Ich habe ein ähnliches Problem - für meine Dissertation habe ich Geld von VGWort ausgeschüttet bekommen und will es auf keinen Fall als selbständige Tätigkeit angeben. Wie bist du konkret vorgegangen? Wo hast du den Betrag von VGWort in der Einkommenssteuererklärung eingetragen?

Re: Promotion & Einkünfteerzielungsabsicht

Verfasst: Montag 2. Mai 2016, 16:50
von schaumschlaeger
Grashoepfer hat geschrieben:
showbee hat geschrieben:War genau meine Argumentation und wurde bei der Veranlagung akzeptiert.
Hallo showbee,

ich weiß, der Beitrag ist schon bisschen älter, vielleicht kannst du mir trotzdem helfen. Ich habe ein ähnliches Problem - für meine Dissertation habe ich Geld von VGWort ausgeschüttet bekommen und will es auf keinen Fall als selbständige Tätigkeit angeben. Wie bist du konkret vorgegangen? Wo hast du den Betrag von VGWort in der Einkommenssteuererklärung eingetragen?
Dem schließe ich mich an - die o.g. Argumentation verstehe ich. Wo berücksichtige ich die Ausschüttung dann aber? Gar nicht und teile meine Auffassung dem Finanzamt in einem separaten Schreiben mit? Über Tipps wäre ich dankbar!