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Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Montag 5. September 2011, 10:12
von Marianne
Hallo zusammen!

Ich werde Ende des Monats meine Anwaltszulassung zurückgeben und in die Verwaltung (Bayern) wechseln. Ich war über ein Jahr Anwältin und habe in der Zeit Beiträge in das Versorungswerk einbezahlt.

Meine Frage: Was gibt es für Optionen? Ich hab gehört, man kann freiwillig weiter versichert bleiben, sich die Beiträge/Zeit (?) auf die Beamtenversorgung anrechnen lassen oder sich auch bis zu 60 Prozent der Beiträge zurückzahlen lassen. Stimmt das? Was ist empfehlenswert?

Danke!!

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Montag 5. September 2011, 22:43
von lodino2010
Falls du vorher auch in Bayern warst, gehe mal auf die Webseite vom Bayerischen Obersten Rechnungshof, zum Jahresbericht 2008, dort gibt es unter der Nr. 21 einen Bericht über die Versorgungskammer Bayern, zu der das Versorgungswerk gehört. Dem Landtag ist bis 30.11.2011 erneut zu berichten. Vielleicht erleichtert dir das die Entscheidung ...

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Dienstag 6. September 2011, 08:48
von Marianne
Danke Iodino! Das hört sich in der Tat nicht so prickelnd an... Der halbe Mindestbeitrag beläuft sich ja monatlich auch auf fast 70 €. Die kann man wohl auch besser investieren. Ich hab die Dame vom Versorgungswerk jetzt mal gebeten, mir eine Berechnung zu schicken...

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Dienstag 6. September 2011, 11:22
von zollverwaltung
hallo,
ich war auch als anwältin in bayern zugelassen und musste mir dann überlegen als ich in die verwaltung (bayern) gegangen bin, wie ich mit der versorgungskammer weiter verfahren möchte. ich bin nun freiwillig versichert und zahle den mindestbeitrag. das sind 136 euro, nicht nur 70 euro. den halben mindestbeitrag kann man ja nur unter gewissen voraussetzungen zahlen. der "normalfall" werden die 136 euro sein. unter annahme der besagten hochrechnung, die hoffentlich auch in etwa gehalten wird, kommt das so ziemlich aufs selbe raus wie riestern. auf den cent genau kann man jetzt nie sagen, was man - in was weiß ich wie vielen jahrzenhnten - ausbezahlt bekommt.
grüße!

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Dienstag 6. September 2011, 11:55
von Marianne
Danke Zollverwaltung!

Welche Voraussetzungen sind das denn für den halben Mindestbeitrag? Ich hab halt schon eine Rieser. Wobei ich jetzt auswendig nicht genau weiß, was am Ende raus kommt. Sollte das evtl nochmal durchrechnen... Wieviel private Vorsorge ist denn neben den Pensionsansprüchen überhaupt nötig?

viele Grüße!

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Dienstag 6. September 2011, 13:22
von lodino2010
hatte neulich folgende Hochrechnung des bayerischen Versorgungserks in Händen: Beitrag monatlich 220 € für noch etwa 14 Jahre bis zum Rentenalter, Hochrechnung ergibt Rente von monatlich 208€ ... bei Rentenbeginn mit fast 66 wird somit im Alter von etwa 80 Jahren das erste Mal etwas von den Zinsen ausgezahlt ... das erinnert irgendwie an Omas zinslosen Sparstrumpf im Wäscheschrank ...

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Dienstag 6. September 2011, 13:45
von Marianne
mir wurde gesagt, ich hätte jetzt schon eine Anwartschaft auf knapp 70 € Rente bei Erreichen des Rentenalters. Das hat sich jetzt nach einem Jahr Beitragszahlung (gut, das war deutlich mehr als die von dir angesprochenen 220 € pro Monat) nicht so schlecht angehört... Ich warte mal auf meine Hochrechnung, aber vermutlich werde ich die Mitgliedschaft beenden...

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Dienstag 6. September 2011, 15:39
von Asche
lodino2010 hat geschrieben:Falls du vorher auch in Bayern warst, gehe mal auf die Webseite vom Bayerischen Obersten Rechnungshof, zum Jahresbericht 2008, dort gibt es unter der Nr. 21 einen Bericht über die Versorgungskammer Bayern, zu der das Versorgungswerk gehört.
Wobei
- die Kritik vor allem die Ärzte- und Apothekerversorgung betraf, also nicht unbedingt für die RA-Versorgung zutreffen muss (die einzelnen Versorgungswerke sind ja rechtlich (Satzungsregelungen!) und in der Anlagepolitik selbständig und werden nur durch die BVK gemeinsam verwaltet)
- die zugrundelegenden Probleme (niedriger Kapitalmarktzins, steigende Lebenserwartung) alle kapitalbildenden Vorsorgeeinrichtungen haben, egal ob Riester, Rürup, bAV, Versorgungswerke, Lebensversicherung oder "freies privates Ansparen"
- die Beamtenversorgung letztlich auf dem Umlageverfahren beruht (steuerfinanziert) und damit auch ihre eigenen Probleme hat

@lodino2010: Wenn Du nähere Kenntnisse zu Vers.werken hast, gerne mitteilen! Ich war speziell über die Hochrechnung meiner potentiellen BU-Rente aus dem bayr. Vers.werk auch sehr schockiert, beim hessischen Vers.werk lag diese ca. 2-3x so hoch.

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Dienstag 6. September 2011, 15:59
von zollverwaltung
http://www.versorgungskammer.de/portal/page/portal/bvk/bvk/brastv/rechtsgrundlagen/brastvsatzung2011.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

hallo marianne,

§ 20 Abs. 3 Satz 1 der satzung bestimmt die vorraussetzungen, unter denen man die halbierung des mindestbeitrags beantragen kann (kind, arbeitslos..).

ich denke es reicht eine zusätzliche rentenvorsorge. manch einer vertraut auf die pension, ich denke, das muss jeder für sich entscheiden. ich selber hatte eben keinen riester-vertrag, drum bin ich freiwillig beim versorgungswerk geblieben.

lodino, deine berechnung verstehe ich nicht! was heißt "für noch etwa 14 Jahre bis zum Rentenalter"?!? in 14 jahren hast du das rentenalter (66 jahre alt) erreicht und zahlst bis dahin noch pro monat 220 Euro? dann bekommst du 208 euro monatlich an rente?

grüße!

z*

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Freitag 9. September 2011, 10:03
von Marianne
So, ich hab jetzt die Hochrechnungen bekommen:

Beim Mindestbeitrag ein Anspruch ab 2047 auf ca 460 € pro Monat
Beim halben ca 240 €.

Eher nicht so spannend.

Die haben noch geschrieben, dass ich entweder die Anwartschaft von derzeit ca 60 € (was heißt Anwartschaft eigentlich in dem Zusammenhang? :-w ) oder oder mich über eine Anrechung beim Dienstherren informieren soll. Die Dame beim Ministerium konnte mir bezüglich einer Anrechung nichts sagen. Wen kann ich da fragen oder weiß es einer von euch?

Viele Grüße

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Freitag 9. September 2011, 11:30
von Asche
Marianne hat geschrieben:Beim Mindestbeitrag ein Anspruch ab 2047 auf ca 460 € pro Monat
Beim halben ca 240 €.

Eher nicht so spannend.
Was erwartest Du denn? Käme denn mit dem (halben) Mindestbeitrag bei anderen Varianten - gRV, Riester, Rürup u.ä. - Deiner Meinung nach mehr raus?

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Freitag 9. September 2011, 11:56
von Marianne
nein, aber da ich schon einen Riester seit ein paar Jahren am Laufen habe, werde ich den beibehalten und die Mitgliedschaft beim Versorgungswerk beenden. Ich bin der Meinung, dass ich nicht beides, also Riester und freiwillige Mitgliedschaft beim Versorungswerk, brauche. Daher wäre das nur interessant gewesen, wenn das wirklich gute Konditionen gewesen wären.

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Freitag 9. September 2011, 12:13
von Asche
Sind sie denn so viel schlechter als Dein Riester?

PS: Solange Du nicht in der gRV sondern im Versorgungswerk warst, war der Riester übrigens nicht zulage- und steuerbegünstigt...

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Freitag 9. September 2011, 12:23
von Marianne
echt? das wusste ich nicht... oh man, ich freu mich ja echt auf den neuen Job, aber da ist echt einiges zu bedenken...
Gut, dann werde ich das in meiner Woche Urlaub vor dem Dienstantritt nochml durchrechnen (lassen ;))! Und wie ist das dann als Beamter mit Riester? Danke schon mal für deine Tipps! Weißt du zufällig auch, wie das mit der BU ist, die da beim Versorgungswerk mit drin ist? Bringt mir das als Beamtin was?

Re: Rückgabe der Anwaltszulassung - Versorgungswerk?

Verfasst: Freitag 9. September 2011, 14:40
von Asche
Beamter ist mW riesterfähig. Das mit der BU weiss ich leider nicht ...