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Titelvollstreckung in der Schweiz

Verfasst: Sonntag 6. November 2011, 14:49
von Gelöschter Nutzer
folgender Fall:
Die Ex-Frau eines Deutschen, der mittlerweile in der Schweiz lebt, hat einen vollstreckbaren (deutschen) Titel über noch ca. 10.000 Euro und einen Titel über die Scheidungskosten

wie muss man vorgehen, um diese Titel vollstrecken zu können und welche Kosten fallen hierzu an.

nachtrag: kann man auf das vermögen der neuen ehefrau zugreifen, falls der ex-mann kein geld hat?

vielen dank

Re: Titelvollstreckung in der Schweiz

Verfasst: Mittwoch 9. November 2011, 08:19
von hbaumann
Hallo

Am Wohnsitz des Schuldners Betreibungsbegehren einreichen (Formular:www.betreibung-konkurs.ch/formulare_de.htm) und gleichzeitig einen Betreibungsregisterauszug verlangen. Einige Betreibungsämter verlangen für den Gläubiger eine Zustelladresse in der Schweiz. Forderung muss in CHF umgerechnet werden, und zwar zum Kurs am Tage der Betreibungseinleitung.

Im Betreibungsregisterauszug sieht man, ob noch andere Zwangsvollstreckungsverfahren am Laufen sind. Falls ja, ist der Schuldner möglicherweise zahlungsunfähig.

Wehrt sich der Schuldner nicht gegen die Betreibung, kann man das Fortsetzungsbegehren stellen. Wehrt er sich, muss zuerst ein Schweizer Gericht den deutschen Titel im sogenannten Rechtsöffnungsverfahren anerkennen. Dies ist dann etwas komplizierter.

Kosten für Einleitung der Betreibung: ca. CHF 150.

Nachtragsfrage: Nein.

Viel Erfolg.

Gruss HB

Re: Titelvollstreckung in der Schweiz

Verfasst: Mittwoch 9. November 2011, 13:22
von Anger
edit....

Re: Titelvollstreckung in der Schweiz

Verfasst: Samstag 12. Oktober 2013, 08:21
von Yazie
Wenn es geht, einen Schweizer Anwalt hinzuziehen, der kennt sich dann auch mit den typischen schweizerischen Rechtsgepflogenheiten aus. Dafür braucht es inländische Rechtspraxis-Erfahrung, gerade wegen der unterschiedlichen Gesetzeslage der Länder. Es gibt nämlich u. U. schon Probleme, wenn ein Anwalt aus einem anderen Schweizer Kanton stammt, so unterschiedlich läuft das teilweise. Also besser noch einen Anwalt aus dem Kanton wählen, wo der Betreffende wohnt.