Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

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Gelöschter Nutzer

Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo Kollegen,

ich hätte mal eine Frage an diejenigen, die anwaltlich was "nebenbei" oder auch gerade in der Startphase befindlich machen.

Ich bin selbst seit einiger Zeit als RA zugelassen, war vorher als angesteller RA tätig und bin nun in einem Unternehmen angestellt tätig.

Da ich jetzt ggf. die Zeit hätte, nebenher noch ein paar Mandate laufen zu lassen, wollte ich mal fragen, was man zwingend (auch aus rechtlichen Gründen) für eine Ausstattung haben muss.

Ich habe bis jetzt meine RA-Zulassung (schonmal gut :D ), meine privaten Rechner, Drucker und Scanner. Einen Briefkopf werde ich mir noch basteln. Robe etc. ist alles noch vorhanden, ich war ja mal "aktiv". Ebenfalls vorhanden ist eine "Baby"-Berufshaftpflicht bis 10.000 EUR Umsatz im Jahr - mehr will ich auch nicht machen.

Jetzt mal meine Fragen:

Was muss man zwingend noch haben?

Ist eine Steuernummer zwingend vorgeschrieben? Welche brauche ich, was muss ich wo anmelden etc.?
Muss ich Buch führen?

Brauche ich ein Geschäftskonto? Braucht man da nur ein normales Konto? Oder müssen da mehrere unterteilt werden (Anderkonto)?

Welche Infos müssen auf den Briefkopf?

Gibt es sonst irgendwelche Sachen die man zwingend haben muss??

Ich habe jetzt ein kleines Mandat von einer Freundin, die ich vertreten möchte. Ich möchte nicht direkt in irgendeine Falle laufen, dass mich ein mißgünstiger Kollege abmahnt oder Ärger mit den Steuerbehörden, Kammer etc. ...

Wäre für ein paar Tipps sehr dankbar!
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Olli
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von Olli »

Ein Fax dürfte erforderlich sein.

Steuernummer gibt es beim Finanzamt.

Du musst Dir überlegen, ob Du zur Umsatzsteuer optieren willst (oder nicht).

Buchführung machst Du einfach mittels EÜR. Dafür gibt es einfache Software, z.B. easy cash & tax wurde hier im Forum häufig empfohlen (kostenlos).

Was in eine Rechnung gehört, verrät Dir § 14 UStG.

Ein Eingangsstempel dürfte sinnvoll sein. Für die Büroausstattung hilft auch der Berufsstarter-Katalog von Soldan. Da findest Du noch ein paar Anregungen drin.

Ansonsten beinhaltet der wirklich empfehlenswerte DAV-Ratgeber da noch einige zusätzliche Informationen zum Start (inkl. Checklisten).

Konto würde ich mir separat holen, Anderkonten richtest Du ein, wenn Du Fremdgeld empfängst.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

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Gelöschter Nutzer

Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Olli hat geschrieben:Ein Fax dürfte erforderlich sein.

Steuernummer gibt es beim Finanzamt.

Du musst Dir überlegen, ob Du zur Umsatzsteuer optieren willst (oder nicht).

Buchführung machst Du einfach mittels EÜR. Dafür gibt es einfache Software, z.B. easy cash & tax wurde hier im Forum häufig empfohlen (kostenlos).

Was in eine Rechnung gehört, verrät Dir § 14 UStG.

Ein Eingangsstempel dürfte sinnvoll sein. Für die Büroausstattung hilft auch der Berufsstarter-Katalog von Soldan. Da findest Du noch ein paar Anregungen drin.

Ansonsten beinhaltet der wirklich empfehlenswerte DAV-Ratgeber da noch einige zusätzliche Informationen zum Start (inkl. Checklisten).

Konto würde ich mir separat holen, Anderkonten richtest Du ein, wenn Du Fremdgeld empfängst.
Hi vielen Dank schonmal :)!

Ich muss vielleicht noch darauf hinweisen, dass ich von Steuerrecht und Buchführung keine Ahnung habe! Habe auch noch nie selbständig gearbeitet, immer nur abhängig beschäftigt. Es wäre daher nett, wenn es mir eine "for Dummies" erklären könnte?

Warum brauche ich ein Steuernummer? Was für eine? Muss ich mich vor Tätigkeitsaufnahme auf jeden Fall beim Finanzamt melden?

Was bedeutet es, zur Umsatzsteuer zu optieren? Was sind die Optionen?

Muss ich Buch führen? Es geht mir gegenwärtig eigentlich nur darum, nicht gegen Gesetze zu verstoßen ...

Was Fremdgeld angeht, würde ich einfach mit der Gegenseite vereinbaren, dass direkt an Mandant gezahlt wird. Als Konto auf dem Briefkopf habe ich jetzt mein Privatkonto angegeben (für meine Gebühren).

Gibt es irgendwo kostenlose Geschäftskonten? Ist ein Anderkonto ein zweites Konto oder so ein Unterkonto?
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von hlubenow »

Olli hat geschrieben:Ein Fax dürfte erforderlich sein.
Hm, denke nicht, daß es Voraussetzung ist. Obwohl natürlich hilfreich.
Zogrod hat geschrieben:Ich muss vielleicht noch darauf hinweisen, dass ich von Steuerrecht und Buchführung keine Ahnung habe! Habe auch noch nie selbständig gearbeitet, immer nur abhängig beschäftigt. Es wäre daher nett, wenn es mir eine "for Dummies" erklären könnte?
Na ja, das ist nicht so ganz leicht zu erklären. Nicht umsonst gibt es den Beruf "Bilanzbuchhalter". ;)

Im Prinzip mußt Du alle Deine Geschäftsvorfälle erfassen. Also alle Deine Einnahmen und Ausgaben (vom Bankgeschäftskonto und von der "Kasse" (bar)) aufschreiben.
Und die Belege dazu (also Rechnungen, Bons, usw.) den Angaben zuordnen, indem Du Belegnummern vergibst. Vorsteuer (die Du an andere zahlst) und Umsatzsteuer (die Du von den Mandanten einnimmst) mußt Du ebenfalls zusammenrechnen, bzw. gesondert verbuchen.
Zur Steuererklärung mußt Du dann eine Einnahmen-/Überschußrechnung abgeben.
Guck Dir mal an, wie das alles mit "Easy Cash&Tax" gemacht wird. Danach - und erst dann - wieder fragen.
Zogrod hat geschrieben:Warum brauche ich ein Steuernummer?
Weil Deine Einnahmen versteuert werden müssen.
Zogrod hat geschrieben:Was Fremdgeld angeht, würde ich einfach mit der Gegenseite vereinbaren, dass direkt an Mandant gezahlt wird. Als Konto auf dem Briefkopf habe ich jetzt mein Privatkonto angegeben (für meine Gebühren).
Gibt es irgendwo kostenlose Geschäftskonten? Ist ein Anderkonto ein zweites Konto oder so ein Unterkonto?
Habe Zweifel, ob die Bank das so mitmacht. Die Kostenmodelle für Geschäftskonten sind anders als für Privatkonten. Bei mir wird neben dem monatlichen Betrag noch pro Buchung abgerechnet. Nix da kostenlos.

Also: Wende Dich erstmal an Bank und Finanzamt und probiere das Programm aus.

P.S.: Und dann ist da noch die Sache mit der DL-InfoV. Am besten wohl über eine eigene Homepage zu lösen ...
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von Kasimir »

Die Nutzung des Privatkontos als Geschäftskonto dürfte doch wahrscheinlich schon nach den Geschäftsbedingungen des unzulässig sein.
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Olli
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von Olli »

Richtig.

Daher an den Threadersteller der Hinweis: wenn Du schon lange Kunde bei einer Sparkasse oder Volksbank bzw. Genossenschaftsbank bist und da auch ein wenig Geld/ einige Anlageprodukte liegen hast, dann bekommt man mit ein wenig Verhandlungsgeschick auch ein kostenloses Geschäftskonto für die Nebentätigkeit. Bei normalen Geschäftsbanken geht das wohl auch, ist aber - wie immer - vom Verhandlungsgeschick abhängig.

Ansonsten sind das schon ziemlich viele Fragen, für die ich diese beiden Werke empfehlen würde. Danach bist Du wirklich schlauer.

http://www.amazon.de/Erfolgreich-starte ... 126&sr=8-1

http://anwaltverein.de/berufsstart/dav-ratgeber (Verwaister Link automatisch entfernt)

(der Postversand beim DAV-Ratgeber dauert anscheinend ewig. Am besten beim örtlichen Anwaltsverein in der Geschäftsstelle abholen)

Mit den beiden Werken bist Du dann garantiert in der Lage, Deine "Mini"-Selbständigkeit zu planen.
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von T0bi »

hlubenow hat geschrieben:
Olli hat geschrieben:Ein Fax dürfte erforderlich sein.
Hm, denke nicht, daß es Voraussetzung ist. Obwohl natürlich hilfreich.
Die Möglichkeit zu Faxen sollte man allein für die ganzen EBs, denen ja nirgendwo mehr ein Freiumschlag beiliegt, schon haben denke ich, sonst fressen allein die Kosten dafür schnell einen guten Teil der Post-/Telekommunikationspauschale auf. Aber da er einen Scanner hat, kann er ja auch übers Internet faxen, sodass ein Faxgerät in der Tat erstmal nicht unbedingt erforderlich sein dürfte.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von Olli »

Für eilbedürftige Sachen (Versand und Empfang) sollte ein Faxgerät auf jeden Fall vorhanden sein. Entweder online-Fax oder aber so ein 50,- Euro-Gerät, das man mit der Fax-Weiche über die Telefonleitung laufen lässt.
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Oder ein (Fax)modem in den PC einstecken. Gibt es gebraucht für ein paar Euro bei Ebay und steht nicht im Weg rum.
hlubenow
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von hlubenow »

Olli hat geschrieben:Für eilbedürftige Sachen (Versand und Empfang) sollte ein Faxgerät auf jeden Fall vorhanden sein. Entweder online-Fax oder aber so ein 50,- Euro-Gerät, das man mit der Fax-Weiche über die Telefonleitung laufen lässt.
Schon, aber die Frage ist, ob der Kanzleipflicht iSd BRAO genügt wird, auch wenn kein Fax vorhanden ist. Ich denke, schon.
Beim Telefon (und beim Kanzleischild) wird das wohl teilweise anders gesehen. Man sollte die Anforderungen aber auch nicht überspannen. Insofern halte ich ein Faxgerät immer noch nicht für eine notwendige Voraussetzung einer einfachen Kanzlei. Es ist nur recht nützlich.
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Olli hat geschrieben:Richtig.

Daher an den Threadersteller der Hinweis: wenn Du schon lange Kunde bei einer Sparkasse oder Volksbank bzw. Genossenschaftsbank bist und da auch ein wenig Geld/ einige Anlageprodukte liegen hast, dann bekommt man mit ein wenig Verhandlungsgeschick auch ein kostenloses Geschäftskonto für die Nebentätigkeit. Bei normalen Geschäftsbanken geht das wohl auch, ist aber - wie immer - vom Verhandlungsgeschick abhängig.

Ansonsten sind das schon ziemlich viele Fragen, für die ich diese beiden Werke empfehlen würde. Danach bist Du wirklich schlauer.

http://www.amazon.de/Erfolgreich-starte ... 126&sr=8-1

http://anwaltverein.de/berufsstart/dav-ratgeber (Verwaister Link automatisch entfernt)

(der Postversand beim DAV-Ratgeber dauert anscheinend ewig. Am besten beim örtlichen Anwaltsverein in der Geschäftsstelle abholen)

Mit den beiden Werken bist Du dann garantiert in der Lage, Deine "Mini"-Selbständigkeit zu planen.
Klasse, den Ratgeber beim DAV werde ich mir mal bestellen bzw. beim Anwaltsverein vorbei gehen.

Es geht mir jetzt erstmal nur darum, den "Mindeststandard" einzuhalten, damit ich nicht mit irgendwem (Kollege, Kammer, Ämter) irgendeien Stress bekommen. Will erstmal nur ein kleines (höchstwahrscheinlich) außergerichtliches Mandant abwickeln.

Wollte nur bei der Gelegenheit mal die grundsätzliche Voraussetzung schaffen, mal das eine oder andere Mandat zu erledigen ;-).
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von hlubenow »

Zogrod hat geschrieben:Es geht mir jetzt erstmal nur darum, den "Mindeststandard" einzuhalten, damit ich nicht mit irgendwem (Kollege, Kammer, Ämter) irgendeien Stress bekommen. Will erstmal nur ein kleines (höchstwahrscheinlich) außergerichtliches Mandant abwickeln.

Wollte nur bei der Gelegenheit mal die grundsätzliche Voraussetzung schaffen, mal das eine oder andere Mandat zu erledigen ;-).
Aha, und da glaubst Du also, wegen des geringen Umfangs der Tätigkeit müßtest Du den ganzen Aufwand mit Buchführung und Finanzamt nicht treiben. Das wäre schön, ist aber leider ein Irrtum.
Und von 'Einrichtung eines Geschäftskontos' lese ich bei Dir auch nichts.
Ich glaube, so wirst Du Dich in der Bürokratie verfangen (Abmahnung wegen Nichtbeachtung der DL-InfoV, Verstoß gegen Bank-AGBs, unsaubere Steuererklärung). Viel Spaß! Ich bin raus hier.
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

hlubenow hat geschrieben:
Zogrod hat geschrieben:Es geht mir jetzt erstmal nur darum, den "Mindeststandard" einzuhalten, damit ich nicht mit irgendwem (Kollege, Kammer, Ämter) irgendeien Stress bekommen. Will erstmal nur ein kleines (höchstwahrscheinlich) außergerichtliches Mandant abwickeln.

Wollte nur bei der Gelegenheit mal die grundsätzliche Voraussetzung schaffen, mal das eine oder andere Mandat zu erledigen ;-).
Aha, und da glaubst Du also, wegen des geringen Umfangs der Tätigkeit müßtest Du den ganzen Aufwand mit Buchführung und Finanzamt nicht treiben. Das wäre schön, ist aber leider ein Irrtum.
Und von 'Einrichtung eines Geschäftskontos' lese ich bei Dir auch nichts.
Ich glaube, so wirst Du Dich in der Bürokratie verfangen (Abmahnung wegen Nichtbeachtung der DL-InfoV, Verstoß gegen Bank-AGBs, unsaubere Steuererklärung). Viel Spaß! Ich bin raus hier.
Vielen Dank für diesen wenig hilfreichen Beitrag.

Wenn Du meine Beiträge gelesen hättest, wäre Dir aufgefallen, dass es mir gerade darauf ankommt, alles korrekt zu gestalten. Ich versuche nur, zwingende Sachen von nice-to-have-Sachen zu trennen!

Das entsprechende Steuerprogramm habe ich mir schon gezogen und werde es einsetzen, das mit der Bank werde ich klären bzw. bereitet mir das am Wenigsten Kopfschmerzen, weil es letztlich darauf hinausläuft, dass die erstmal meckern müssten ... es ist letztlich etwas rein zwischen mir und meiner Bank.

Das mit der DL-InfoV gucke ich mir nochmal an. Eventuell können die Infos ja dem Mandanten in Kopie ausgehändigt werden und man lässt es sich unterschreiben ...
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von smallprint »

Fax kann man problemlos ausgehend mit einem Multifunktionsgerät erschlagen (ADF wäre fein), eingehend kann man Faxe per Fritzbox auf einem Massenspeicher ablegen lassen und parallel (z.B. sich selbst) per Mail nochmal übermitteln.
Ich hab das letztens für eine Kollegin eingerichtet, die hier ausscheiden mußte - das macht eigentlich mehr Spaß als Papierfax und da man zwei parallele Wege der Speicherung hat, braucht man auch keine gesteigerte Angst vor Datenverlust haben.

Anderkonto würde ich nicht völlig vernachlässigen. Es gilt bereits als Untreue, wenn man Fremdgelder auf dem eigenen Konto entgegennimmt und nicht absolut und 100%ig sicher ist, die später auch problemlos liquiditätsmäßig auszahlen zu können.
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Re: Mindestaustattung Wohnzimmerkanzlei?

Beitrag von Auslegeware »

hlubenow hat geschrieben:Abmahnung wegen Nichtbeachtung der DL-InfoV
Grund?
Es darf in diesem Thread wieder zu einem kollegialen Umgangston zurückgefunden werden.
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