Re: Geld sinnvoll anlegen?
Verfasst: Montag 29. Januar 2018, 09:55
Wir sollten aufpassen, dass dieser Fred nicht zum neuen Anlegefred wird.
Das große Jura-Forum zur juristischen Diskussion
https://forum.jurawelt.com/
Ja, der ETF ist ein Sondervermögen. Die Frage ist halt, ob das, was im Sondervermögen enthalten ist, werthaltig ist; bei synthetisch replizierenden ETFs muss dieser Inhalt des Sicherheitenpools nichts mit dem Basiswert des ETF zu tun haben. Ich weiß natürlich nicht, was der Emittent in diesen Pool gepackt hat; aber die qualitativ höchstwertigen Sachen, die er so hat, werden das nicht sein, weil man die anderweitig besser einsetzen kann.jurabilis hat geschrieben: Für mich schon. Der ETF ist ein Sondervermögen und wird die synthetische Replizierung ja nicht nur über einen Emittenten erreichen, oder?
Ein ETF ist doch kein Resteverwertungsgericht.Schnitte hat geschrieben:Ja, der ETF ist ein Sondervermögen. Die Frage ist halt, ob das, was im Sondervermögen enthalten ist, werthaltig ist; bei synthetisch replizierenden ETFs muss dieser Inhalt des Sicherheitenpools nichts mit dem Basiswert des ETF zu tun haben. Ich weiß natürlich nicht, was der Emittent in diesen Pool gepackt hat; aber die qualitativ höchstwertigen Sachen, die er so hat, werden das nicht sein, weil man die anderweitig besser einsetzen kann.jurabilis hat geschrieben: Für mich schon. Der ETF ist ein Sondervermögen und wird die synthetische Replizierung ja nicht nur über einen Emittenten erreichen, oder?
Ein synthetischer kann durchaus zu einem werden. Bei dem wird die Nachbildung des Basiswertes allein durch Derivate (meist Swaps) erzielt, für die ein Sicherheitenpool gestellt werden muss. Der Inhalt dieses Pools muss mit dem Basiswert nichts zu tun haben. Wenn ich eine Bank wäre, die neben anderen Geschäften auch ETFs emittiert, dann würde ich meine qualitativ höchstwertigen Assets sicher nicht in den Sicherheitenpool eines ETF stecken.jurabilis hat geschrieben: Ein ETF ist doch kein Resteverwertungsgericht.
Die Ratio hinter dieser These verstehe ich nicht.Schnitte hat geschrieben:Ein synthetischer kann durchaus zu einem werden. Bei dem wird die Nachbildung des Basiswertes allein durch Derivate (meist Swaps) erzielt, für die ein Sicherheitenpool gestellt werden muss. Der Inhalt dieses Pools muss mit dem Basiswert nichts zu tun haben. Wenn ich eine Bank wäre, die neben anderen Geschäften auch ETFs emittiert, dann würde ich meine qualitativ höchstwertigen Assets sicher nicht in den Sicherheitenpool eines ETF stecken.jurabilis hat geschrieben: Ein ETF ist doch kein Resteverwertungsgericht.
Beim synthetischen ETF kauft der Emittent nicht wirklich den Basiswert; er schließt Swaps oder andere Derivate auf den Wertpapiermärkten ab, deren Wertentwicklung möglichst eng (sog. tracking error) dem Basiswert folgt. Diese Derivate müssen in aller Regel besichert werden. Dazu wird ein Sicherheitenpool gebildet, der tatsächlich ein Sondervermögen bildet, das im Fall der Insolvenz des Emittenten für die ETF-Anteilseigner reserviert ist. Die Frage ist aber, welche Werte der Emittent in diesen Sicherheitenpool packt. Da mittlerweile auf den Finanzmärkten eine Besicherung von so ziemlich allen Transaktionen erwartet wird (bzw. unbesicherte Transaktionen, wo sie getätigt werden, deutlich teurer sind), sind Sicherheiten ein knappes Gut, und Finanzmarktteilnehmer versuchen, die vorhandenen und als Sicherheiten einsetzbaren Werte möglichst effizient einzusetzen, d.h. dort, wo der Vorteil aus einer qualitativ hochwertigen Besicherung möglichst groß ist. Meine These (die nicht nur meine ist), ist, dass in dieser Priorisierung (Wo packe ich meine besten Sicherheiten hin?), der Anreiz nicht darin liegt, die besten Sicherheiten in einen ETF-Pool zu stecken.jurabilis hat geschrieben: Die Ratio hinter dieser These verstehe ich nicht.
Verstanden, aber dann gehst Du doch davon aus, dass die faulen Äpfel im Sicherheitenpool nicht auffallen. Ich frage mich, worauf Du die Vermutung stützt, dass diejenigen, die die Fonds bewerten, nicht unter die Haube schauen?Schnitte hat geschrieben:Beim synthetischen ETF kauft der Emittent nicht wirklich den Basiswert; er schließt Swaps oder andere Derivate auf den Wertpapiermärkten ab, deren Wertentwicklung möglichst eng (sog. tracking error) dem Basiswert folgt. Diese Derivate müssen in aller Regel besichert werden. Dazu wird ein Sicherheitenpool gebildet, der tatsächlich ein Sondervermögen bildet, das im Fall der Insolvenz des Emittenten für die ETF-Anteilseigner reserviert ist. Die Frage ist aber, welche Werte der Emittent in diesen Sicherheitenpool packt. Da mittlerweile auf den Finanzmärkten eine Besicherung von so ziemlich allen Transaktionen erwartet wird (bzw. unbesicherte Transaktionen, wo sie getätigt werden, deutlich teurer sind), sind Sicherheiten ein knappes Gut, und Finanzmarktteilnehmer versuchen, die vorhandenen und als Sicherheiten einsetzbaren Werte möglichst effizient einzusetzen, d.h. dort, wo der Vorteil aus einer qualitativ hochwertigen Besicherung möglichst groß ist. Meine These (die nicht nur meine ist), ist, dass in dieser Priorisierung (Wo packe ich meine besten Sicherheiten hin?), der Anreiz nicht darin liegt, die besten Sicherheiten in einen ETF-Pool zu stecken.jurabilis hat geschrieben: Die Ratio hinter dieser These verstehe ich nicht.
Allein der Gedanke an Pfändungsschutzkonten drückt die Bonität des zukünftigen Schuldners auf C-Dike hat geschrieben:Da bin ich zuversichtlich, dass ich das Geld notfalls im Wege der Gehaltspfändung in einigen Jahren zurück bekomme.
Tibor hat geschrieben:Allein der Gedanke an Pfändungsschutzkonten drückt die Bonität des zukünftigen Schuldners auf C-Dike hat geschrieben:Da bin ich zuversichtlich, dass ich das Geld notfalls im Wege der Gehaltspfändung in einigen Jahren zurück bekomme.
Auch für die Anwaltszulassung :P Wobei Schulden nicht das Problem sind, solange du nicht im Vermögensverfall bist.Tobias__21 hat geschrieben:hihi, hoffen wir, dass es klappt mit dem Staatsdienst Da muss man angeben, ob man Schulden hat, gel?